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Petra Budke spricht zum Bericht über die Auswirkungen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen auf die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer

Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer!


Es gab ja in den letzten Wochen und Monaten nur ganz wenige Themen, die neben Corona immer mal wieder durchdrangen. Eines davon liegt mir aber ganz besonders auf der Seele, und das ist das Schicksal der Geflüchteten auf den griechischen Inseln, wobei beide Themen ja auch miteinander verbunden sind.

Nicht auszudenken, was passiert, sollte die Pandemie auch die Inseln erfassen! Besonders die Kinder hätten unter der Situation zu leiden, vor allen Dingen, wenn sie ohne Eltern und ohne Familien dort sind.

Ich denke, dass wir eine ganze Menge tun müssen, um dort die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Wir alle wissen, wie gefährdet die Menschen aufgrund der Situation in diesen Camps sind. Gerade hinsichtlich der Wasserversorgung, aber auch wegen der räumlichen Enge lassen sich zum Beispiel Hygieneregeln, wie wir sie hier im Moment befolgen, keinesfalls durchsetzen.

Wir sind aber auch froh, dass es nach langem Ringen mit dem Bund gelungen ist, dass die Landesregierung ihre Bereitschaft zur Aufnahme von 50 bis 60 unbegleiteten Kindern und Jugendlichen
erklärt hat. So wird unser Landtagsbeschluss vom 14. Januar, die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter zu prüfen, hoffentlich bald umgesetzt.

Vielen Dank an alle, die zu diesem Etappensieg beigetragen haben.
Vielen Dank auch an die Landesregierung für den vorliegenden Bericht zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten hier in Brandenburg. Damit sei auch der Dank an all die Menschen in den Behörden, den Einrichtungen, den Schulen und im Ehrenamt verbunden, die sich für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene engagieren.

Der Bericht zeigt eines deutlich: Im Land Brandenburg und in vielen Kommunen sind die Kompetenzen und das Wissen, wie mit der rechtlich komplizierten und für die Jugendlichen mit vielen Hoffnungen und Ängsten verbundenen Situation umzugehen ist, gut entwickelt. Die Mehrzahl der jungen Leute ist inzwischen über 18. Sie gehen seit Jahren zur Schule oder absolvieren eine Ausbildung.
Sie erhalten aber im Bedarfsfall weiterhin Jugendhilfemaßnahmen, auf die sie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auch nach Erreichen der Volljährigkeit Anspruch haben.

Es war immer unser Anliegen, dass diese älteren Jugendlichen nicht im Stich gelassen werden und das sogenannte Care Leaving behutsam und schrittweise vollzogen wird. Die Verschiebung in der Alterszusammensetzung nach oben bei gleichzeitig sinkender Gesamtzahl der Ankommenden zeigt aber auch eines ganz deutlich: Es müssen reichlich freie Plätze in den Kommunen vorhanden sein - auch wenn ich weiß, dass die Verteilung innerhalb der Kommunen zum Teil sehr ungleich ist.

Die Zahl der betreuten unbegleiteten Jugendlichen unter und über 18 Jahren ist zwischen August 2017 und August 2019 um über 500 auf 921 Jugendliche gesunken. Inzwischen dürften es noch weit weniger sein, denn seit sieben Wochen sind die Grenzen weitgehend dicht. Und diese Entwicklung gilt nicht nur für
Brandenburg, sondern für ganz Deutschland und die meisten EU-Länder. Es bleibt daher beschämend, wie die europäischen Länder und - ich muss es leider sagen - auch die Bundesregierung bei der Frage der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen von den griechischen Inseln zaudern und zögern.

Das gilt im Übrigen - das sage ich auch deutlich - für alle Menschen, die auf diesen Inseln in unsäglichen Zuständen leben müssen. Was mich auch besorgt, ist der Hinweis im Bericht, dass die Hürden und der Aufwand für Familienzusammenführungen so groß sind, dass die meisten Jugendlichen das 18. Lebensjahr darüber vollenden, und damit erlischt dann auch ihr Anspruch darauf.

Abschließend möchte ich auf den letzten Bericht zum Stand 2017 in der gleichen Thematik verweisen. Er beruhte auf einer aufwendigen Evaluation der Fachhochschule Potsdam zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Darin waren viele Anregungen aus der Praxisebene für die zukünftige
Arbeit mit jungen Geflüchteten enthalten.

Leider habe ich aus dem aktuellen Bericht nur mittelbar herauslesen können, inwieweit diese Anregungen umgesetzt werden konnten - ich nannte ja das Beispiel Care Leaving. Meine Bitte an den nächsten Bericht
wäre, diesen Bezug zur Evaluation aus dem Jahr 2017, wo es sich anbietet, deutlicher herauszustellen.

Und mein großer Wunsch ist, dass im nächsten Bericht über die Aufnahme der jungen unbegleiteten Geflüchteten von den griechischen Inseln hier in Brandenburg berichtet wird. - Danke schön.

Sehen Sie die Rede hier: