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Petra Budke spricht zum Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der Kinder- und Jugendhilfe

- Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauende,

Endlich wieder in die Kita! Wie viele Kinder - und wie viele Eltern - haben sich danach gesehnt! Und die Rückmeldungen, die ich zumindest aus dem Havelland gehört habe, sind nach dem Neustart überwiegend positiv. Denn auch die Erzieherinnen und Erzieher haben sich gefreut, "ihre" Kinder wieder zu sehen. "Wir vermissen Euch!" hing in großen bunten Buchstaben am Tor einer Dallgower Kita, an der ich täglich vorbeikomme.

Kitas sind Orte zum Spielen und Lernen, zum Toben und Quatsch machen, zum erste Freundschaften schließen, malen, basteln, Bücher anschauen, singen, lachen, tanzen und vielem mehr. Denn Kitas sind Bildungseinrichtungen. Umso wichtiger, dass endlich alle Kinder wieder hingehen können!

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lösen wir in einem ersten Schritt für die Kita das Versprechen des Koalitionsvertrages ein, den Personalschlüssel in der Kindetagesbetreuung zu verbessern. Ab 1. August wird für die Drei- bis Sechsjährigen der Schlüssel von 1 zu 11 auf 1 zu 10 gesenkt. Das ist ein großer Schritt, denn gute Qualität in der Kita braucht mehr Personal. So erfahren die Kinder mehr Zuwendung und Aufmerksamkeit.

Doch wir müssen damit rechnen, dass Corona-bedingt nicht alle Erzieherinnen und Erzieher ihren Dienst antreten werden. Einige gehören vielleicht zur Risikogruppe. Deshalb wollen wir es ermöglichen, dass für einen begrenzten Zeitraum von der Personalbemessung bis zu 10 Prozent abgewichen werden kann. Ich betone: das wollen wir ermöglichen, das gilt nur, wenn es gar nicht anders geht. Das ist keinesfalls eine Pflicht!

Der Landkreistag hat nun in seiner Stellungnahme dazu angemerkt, dass ihm das nicht ausreicht. Er plädiert vielmehr für eine befristete Aussetzung auf Gewährung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz. Eine solche Forderung möchte ich hier klar und deutlich zurückweisen.

Aufgrund der Kurzfristigkeit des Änderungsantrags gibt es offensichtlich noch einmal Beratungsbedarf im Fachausschuss, der sich heute Abend dazu treffen wird, um möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Es liegen ja auch schon diverse Stellungnahmen vor, vom Städte- und Gemeindebund, vom Landkreistag und von der LIGA. In diesem Zusammenhang möchte ich aber deutlich betonen: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ist ein hohes Gut und darf nicht angetastet werden.

Dieses Gesetz ist ein erster Schritt zu Verbesserungen für die Kinderbetreuung, aber die große Kitareform wird folgen, vorbereitet durch einen breiten Beteiligungsprozess, und das finde ich gut so.

Jetzt geht es aber vordringlich darum, dass alle Kinder wieder in die Kita können. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.