- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Opfer haben in diesem neuen Strafvollzugsgesetz, das wir heute das zweite Mal lesen, einen extra Platz bekommen, zum Beispiel indem ausformuliert wurde, dass sich die Straftäter auch damit auseinanderzusetzen haben, wie die materiellen und immateriellen Folgen ihrer Tat aussehen; sie sind aufgefordert, die Opfer zu entschädigen.
Deswegen hoffe ich immer noch auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, die Entlohnung der Gefangenen von derzeit 9 % des durchschnittlichen Lohnes der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf 15 % anzuheben. Bisher verdient ein Gefangener ungefähr 200 Euro. Damit kann er weder sinnvoll in den Fonds zur Entschädigung der Opfer einzahlen, den die CDU vorgeschlagen hat, der auch immer wieder im Land Brandenburg zur Sprache kommt, noch Unterhaltsleistungen erbringen oder sich, wie im Gesetz festgeschrieben, an den Gesundheitskosten, an einigen Betriebskosten beteiligen. Das ist mit 200 Euro nicht zu machen, zumal das Bundesverfassungsgericht schon 1998 festgeschrieben hat, dass gerade in der Resozialisierung die Kernaufgabe der Arbeit besteht. Der Werkdienst soll daher in den Justizvollzugsanstalten den Gefangenen beibringen, wie sie sinnvoll einer Arbeit nachgehen können, sodass sie den Übergang in ein straffreies Leben schaffen.
Wenn ich im Bundestag sitzen und die Forderung von SPD und LINKEN hören würde, dass der Bund regeln solle, dass man eventuell 15 % oder 20 % des durchschnittlichen Lohnes zahlt - 20 % übrigens deswegen, weil die Produktivität bei ungefähr 20 % liegt -, dann würde ich als Bundestagsabgeordnete überlegen: Wer ist erstens für die Strafvollzugsgesetze zuständig? Das sehen wir hier: Das ist das Land. Und zweitens: Von welcher Regierung der 16 Bundesländer erwarte ich Innovation? - Das würde ich persönlich am ehesten von der am weitesten links stehenden Regierung erwarten, die rot-rot ist und heute eine Aktuelle Stunde zum Thema „Gute Arbeit in Brandenburg und in Deutschland“ abgehalten hat. Ich rede nicht über einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde für Gefangene, sondern über 15 % des durchschnittlichen Lohnes. Das ist eine Forderung, der man nachkommen und danach überlegen kann, ob man dies auf 20 % erhöht. Man kann mit dieser Steigerung durchaus Vorreiter in der Bundesrepublik werden.
Zu einem zweiten Punkt: Bei der Anhörung im Februar haben fünf Anzuhörende deutlich den Wunsch nach mehr Personal zur Kenntnis gebracht - wir haben Post vom Verband der Anwälte bekommen, mündlich haben wir den Richterbund, den Bund der Strafvollzugsbediensteten, Prof. Dr. Dünkel vom Kriminologischen Institut der Universität Greifswald und den Bund der Brandenburgischen Staatsanwälte gehört. Sie alle haben gesagt: Wir brauchen eine bessere Personalausstattung zum jetzigen Zeitpunkt, nicht erst ab 2015.
Wir selbst haben in § 8 unseres Gesetzes alle Berufsgruppen aufgezählt, die am Vollzugsziel der Resozialisierung beteiligt sind: der soziale Dienst, der psychologische Dienst, der medizinische Dienst, der pädagogische Dienst und der allgemeine Vollzugsdienst sowie der Werksdienst. Das Ziel unseres Gesetzes ist die Resozialisierung, und das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem Jugendstrafvollzug schon in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 festgelegt, dass die Länder als Gesetzgeber für eine vernünftige institutionelle Ausstattung sorgen müssen, und zwar auch personell. Der Vollzug muss so ausgestattet werden, dass es tatsächlich zur Umsetzung der hehren Ziele kommt.
Der Richterbund hat in der Anhörung mit Recht darauf hingewiesen: Wenn das Gesetz nicht für alle Berufsgruppen ausstaffiert wird, trägt es nur den Schein einer Innovation. Das gilt auch für die Entschädigung der Opfer. Ich sage es gern noch einmal: Die Strafgefangenen müssen die monetäre Möglichkeit haben, wenigstens einen winzigen Baustein der Entschädigung leisten zu können. Diese Chance nehmen wir ihnen im gewissen Sinne. Somit erhalten wir nicht einen Prozess, in dem sich Strafgefangene mit den Opfern auseinandersetzen. Dieser Prozess ist umfangreich und kann nicht nur im Kopf innerhalb der JVA stattfinden - er muss auch finanziell untermauert werden.
Insofern hätten wir uns in Brandenburg wieder einmal ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen nehmen können, die einen opferorientierten Strafvollzug durchführen und es übrigens geschafft haben, auf ihren Bund der Strafvollzugsbediensteten zu hören, 1:1 das von ihm empfohlene Personal einzustellen und genau zu sagen, wo welche der Berufsfachgruppen mit welcher Personenzahl einzustellen ist, damit man die Qualität, die das Gesetz tatsächlich hat, umsetzen kann.
Nichtsdestotrotz stimmen wir dem Ganzen zu und werden weiter darauf pochen, dass hier noch mehr Mittel zum Einsatz kommen.
>> Zum Antrag „Neues Justizvollzugsgesetz ausfinanzieren, Stellenbedarf absichern“ (PDF-Datei)
>> Zum Änderungsantrag (als PDF-Datei)