- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste!
Einen wunderschönen guten Tag!
Eine ganz wichtige Voraussetzung in der Debatte - deswegen sage ich das einfach noch einmal - ist, dass die Sicherungsverwahrung auf Menschen zutrifft, von denen eine Gefahr ausgeht: die zukünftige Begehung schwerster Straftaten. Im Gegensatz zu der Forderung „der Bevölkerung", über die schon gesprochen wurde, die eben sagt, dass schwere Straftäter immer hinter Gitter gehören, ist das Ziel die Resozialisierung, und die Gefahr schwerster Straftaten ist der Grund für die Sicherungsverwahrung - aber eben nicht das Ziel.
Weil Resozialisierung das Ziel ist und wir uns alle darüber einig sind, dass die Maßnahmen, die innerhalb der Sicherungsverwahrung getroffen werden müssen, von höchster Qualität sein sollen, haben wir bedacht - die CDU, die FDP und im Dialog auch wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, dass ein Dialog mit Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, also Bundesländern, die auch an Brandenburg und nicht nur Berlin grenzen - sehr förderlich sein kann, um zum Beispiel auch der Maßgabe gerecht zu werden, dass man immer die Freiheit des Sicherungsverwahrten im Auge hat und im Zuge der Maßnahme der Resozialisierung eventuell sogar eine wohnortnahe Unterbringung vollziehen kann. Insofern würde ich nicht so sehr auf die Einzelfälle innerhalb von Brandenburg rekurrieren, sondern mehr betrachten: Wie sieht es in den Nachbarländern aus, wie in der Zukunft? - Insofern gilt dieser Antrag einer Erweiterung der Dialoge mit den anderen Bundesländern.
Es ist so, dass sich diese Maßnahme innerhalb des Strafrechts auf Straftaten beziehen muss, die begangen wurden, und in diesem ganzen Verfahren auf jeden Fall geprüft werden muss, inwiefern zukünftige Straftaten absehbar sind. Es ist ganz klar – dazu gibt es auch eine Studie -, dass man sich in 90 % der Fälle „leider" zum Positiven irrt, also zukünftige Straftaten nicht erfolgen. Solche Straftaten folgen nur in 10 % der Fälle. Das ist ganz logisch, weil die Personen, die an solchen Verfahren beteiligt sind, natürlich das Problem haben, für ihre Entscheidungen geradestehen zu müssen. Auch da kann man nicht sagen, dass man es an ihre Verfahren knüpft.
Die Kritik, die Frau Mächtig geübt hat, dass sehr viele Menschen in Sicherungsverwahrung sind, die ihrer Meinung nach nicht dorthin gehören, ist im Grunde genommen eine Kritik an der Justiz und sollte uns im Parlament nicht berühren. Uns muss es darum gehen, ein tolles Konzept zu entwickeln, um auch die forensischen Ambulanzen zu einer Institution wachsen zu lassen - ich habe gehört, da sind vier Standorte vorgesehen, einer davon ist Potsdam -, die es tatsächlich schafft, Menschen wieder in eine Ordnung zu bringen, die sie dazu führt, dass sie in Anerkennung der Rechte der Bundesrepublik Deutschland einfach nicht mehr straffällig werden.
In diesem Spannungsfeld möchte ich mich der Kritik von Frau Teuteberg und Herrn Eichelbaum anschließen. Es ist für uns in Deutschland tatsächlich ein Problem, dass es keine Übergangsregelung gibt und Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, von denen man nicht sagen kann, dass sie nicht mehr schwerste Straftaten begehen werden, und für die es derzeit einen schwierigen Rechtsrahmen gibt.
Innerhalb des Parlaments werden wir also dafür sorgen, dass wir ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz haben, einige hervorragende forensische Ambulanzen, dass wir also die Rahmenbedingungen mit entsprechenden Haushaltsgeldern schaffen, um Straftaten vorzubeugen. Das ist die Aufgabe des Parlaments. Wie gesagt, Frau Mächtig, Ihre Kritik, die Sie auch auf den ARD-Beitrag bezogen haben, ist doch eher das Problem der Verfahrensbeteiligten, die eben in die schwierige Lage gebracht sind, in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen angeordnet werden müssen.
Vielen Dank!