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Sahra Damus spricht zum Antrag "Bezahlbaren Wohnraum für Studierende besonders fördern"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Corona hat uns noch einmal eindrücklich gezeigt, wie knapp bei Kasse viele Studierende sind. Einige haben in den zwei Lockdowns ihre Jobs verloren oder konnten nicht von ihren Eltern unterstützt werden. Und die Miete haut dabei natürlich besonders rein. Daher ist das studentische Wohnen neben der dringend nötigen BAföG-Reform und den völlig unzureichenden Nothilfen des Bundes für Studierende eine wichtige Baustelle - im wahrsten Sinne des Wortes. Eine Quote der Versorgung mit Wohnheimplätzen von 20 % der Studierenden an allen Hochschulstandorten haben wir bereits als Ziel im Koalitionsvertrag verankert, und darauf arbeiten wir auch Schritt für Schritt hin.

Mit dem Haushalt haben wir nun schon einen großen Schritt getan. Aus dem Zukunftsinvestitionsfonds werden der Neubau von Studierendenwohnheimen in Potsdam und Sanierungen an anderen Hochschulstandorten ermöglicht. Dafür sind bis 2025 Ausgaben von rund 50 Millionen Euro geplant. Gemäß den gesetzlichen Kriterien des Zukunftsinvestitionsfonds sollen diese Mittel ja für innovative, klimafreundliche Maßnahmen eingesetzt werden. Das sollte daher auch bei den Baumaßnahmen zum Tragen kommen. Wir Grünen schlagen deswegen vor, Solaranlagen auf diesen Bauten vorzusehen.

Gleichwohl ist es natürlich wichtig, weitere Schritte zu gehen. Ich denke, wir werden in den betreffenden Fachausschüssen regelmäßig über die Entwicklung und die weiteren Pläne informiert werden, insbesondere über die Zuwächse an Wohnheimplätzen, die wir dadurch erreichen, und die Verbesserungen, die durch die Investitionen aus dem Fonds möglich sind.

Was die Wohnraumförderung betrifft, sind Wohnungen für Studierende und Auszubildende - wir haben es bereits gehört - schon 2019 in die soziale Wohnraumförderung des Landes, das Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz, integriert worden. Das Gesetz sieht auch für dieses Segment Ausführungsvorschriften vor - also genau das, was Sie mit einer Wohnraumförderrichtlinie meinen. Diese muss nun folgen. Insofern ist der Weg hierfür schon bereitet. Dabei geht es darum, die Bau- und Ausstattungsstandards für Studierendenwohnheime zu definieren, damit die Wohnraumförderung auf die Studi-Wohnheime passt, denn sie weisen natürlich ein paar deutliche Unterschiede zu normalen Wohnungen auf.

Als Koalition wollen wir aber noch über den Antrag der Linken hinausgehen und haben weitere Maßnahmen im Blick; wir haben das vorhin schon gehört: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Studierendenwerke befähigt werden sollen, selbst Kredite am freien Markt aufzunehmen.

Das ist eine Forderung, die die Studierendenwerke bereits mehrfach an uns herangetragen haben. Das würde es ihnen nämlich erleichtern, schneller und unkomplizierter auch selbst zu investieren.

Als Koalition befassen wir uns aktuell ausführlich mit dem Thema studentisches Wohnen und wollen dazu in den nächsten Monaten einen umfassenden Antrag vorlegen. Daher lehnen wir Ihren Antrag heute leider ab.