>> Beschlussempfehlung des Ausschusses (pdf-Datei)
- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin Liebe Kolleg*innen, werte Gäste
ich freue mich, dass es gelungen ist, im Ausschuss einen gemeinsamen Antrag zu diesem wichtigen Thema zu verabschieden.
Dabei greifen wir einerseits den Vorschlag der Linksfraktion für einen Codex auf, in dem wir definieren, was wir unter guter Arbeit an Hochschulen konkret verstehen und mit welchen Maßnahmen wir das untersetzen wollen. Andererseits starten wir damit den Dialogprozess mit allen Beteiligten, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben und der auf Initiative von uns Bündnisgrünen dort aufgenommen wurde. Wir nehmen uns damit andere Bundesländer zum Beispiel, die solche Dialogprozesse bereits umgesetzt haben.
Was ist die Idee solche eines Dialogprozesses? Seit Jahren steigt im Wissenschaftssystem der Anteil von Befristungen, er ist so hoch wie in keinem anderen gesellschaftlichen Bereich. Lehrende müssen immer mehr Stunden unterrichten, was zulasten der Betreuung von Studierenden und zulasten der Forschung geht. Studentische Beschäftigte und Lehrbeauftragte fallen nicht unter Tarifverträge. Noch immer steigen Frauen häufiger aus als auf in der Wissenschaft. Je höher wir kommen, desto geringer wird der Frauenanteil. Die Wissenschaft mag zwar flexible Arbeitszeiten ermöglichen, sie bietet aber durch permanente Befristung nur sehr unsichere Arbeitsperspektiven.
Diese Situation verschärft sich seit mehr als 10 Jahren. Mit dem Hochschulgesetz 2014 hat die damalige Landesregierung bereits gegengesteuert und Mindestvertragslaufzeiten eingeführt; das war ein wichtiger Schritt. Das strukturelle Problem ist damit aber noch nicht gelöst.
Es ist uns wichtig, die Hochschulleitungen, die Professor*innen, die Mitarbeiter*innen und die Studierenden an einen Tisch zu bringen. Ebenso die Lehrbeauftragten, die Personalvertretungen und Gewerkschaften, die Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen. Dabei soll eine gemeinsame Definition von guter Arbeit gefunden werden, die sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen mittragen können. Wir wollen im Dialog Vorschläge für die anstehende Novellierung des Hochschulgesetzes sammeln, die sich am Alltag der Lehrenden, Forschenden und Studierenden orientiert.
Und wir wollen, dass der Dialogprozess dazu genutzt wird, gute Praxisbeispiele aus einzelnen Hochschulen auszuweiten. Beispielsweise wird die familienpolitische Komponente bei befristeten Verträgen an einigen Hochschulen flächendeckend genutzt, an anderen nur im Einzelfall. Das Prinzip Dauerstellen für Daueraufgaben haben wir in den Hochschulverträgen vereinbart, aber die Umsetzung stockt. Mit dem Hochschulzukunftspakt werden neue Stellen geschaffen, auch in der Lehrer*innenbildung – aber wie viele davon werden tatsächlich unbefristet sein?
Warum klagen Lehrende über steigende Lehrbelastung? Brandenburg ist das einzige Bundesland, das sich mit seiner Lehrverpflichtungsverordnung nicht nach den Empfehlungen der Kultusminister*innenkonferenz richtet. Während andere Bundesländer klare Vorgaben für verschiedene Stellenprofile machen – etwa für Berufsanfänger*innen in der Qualifizierungsphase weniger Lehrverpflichtung – differenzieren wir nicht in unserer Verordnung. Darüber sollten wir noch mal reden.
Die Wissenschaft wird heute wieder mehr gebraucht denn je. Sie muss gut aufgestellt sein, um Angriffen von Rechtsaußen gegen die Wissenschaftsfreiheit standzuhalten. Sie wird gebraucht bei aktuellen Fragen wie der Auseinandersetzung mit den Hohenzollern um unser Geschichtsverständnis. Forschung ist wichtig für eine faktenbasierte Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft, sei es beim Thema Klimawandel, sei es beim Thema Geschlechtergerechtigkeit. Gute Lehre ist wichtig, um Studierende für Brandenburg zu begeistern und hier zu halten.
Und für all das sind faire und verlässliche Arbeitsbedingungen die notwendige Basis. Daher bitte ich Sie um Zustimmung.