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Sahra Damus spricht zum Antrag „Gerechtigkeit für Studierende – Verfassungswidrig erhobene Rückmeldegebühren endlich zurückerstatten!“

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer!

Im Jahr 2000 klagten 60 junge Menschen aus allen Landesteilen gegen die Rückmeldegebühren. Ähnlich wie im Land Berlin gingen Sie damals stellvertretend für alle bis zum Bundesverfassungsgericht, das ihnen 2017recht gab. Ermutigend, wenn junge Menschen sich organisieren und die Mittel des Rechtsstaats aktiv nutzen!

Berlin zahlte die Gebühren umfassend zurück, Brandenburg nicht. Brandenburg schlug den höchst umstrittenen Weg ein, zu behaupten, dass inzwischen in fast allen Fällen Verjährung eingetreten sei. Da haben wir uns alle die Augen gerieben:Ernsthaft? - Das zwang die Betroffenen, erneut zu klagen, und zwar nun gegen die Verjährungsargumentation. Das Urteil dazu vom Verwaltungsgericht Potsdam liegt seit 2019 vor, und es verpflichtet erneut zur Rückzahlung. Dennoch passiert nichts.Uni und Land stimmten sich ab und legten Berufung ein.

Dass die Betroffenen frustriert darüber sind, wie mit ihren Ansprüchen umgegangen wird, muss ich wohl nicht erklären. Auch heute hörten wir und hören sicher wieder, die Ansprüche seien nach Gebührengesetz verjährt. Aber das Verwaltungsgericht stellt in Ziffer 1.1 seines Urteils klar: Das Gebührengesetz ist gar nicht anwendbar.

Zum Vergleich mit Berlin: Richtig, in Berlin gab es kein Gebührengesetz. Und richtig,in Brandenburg gibt es eines - aber eines, das auf die Hochschulen nicht anwendbar war. Also kann auch hier zurückgezahlt werden. Auch eine Verjährung an sich hat das Verwaltungsgericht verneint. Das sei unzulässige Rechtsausübung.

Wer von Ihnen sieht an diesem Punkt noch durch? Um es einfach zu sagen: Wir sind seit 17 Jahren vor Gericht und hören immer wieder: Laufendes Verfahren, das müssen wir leider abwarten, der Landesrechnungshof würfe uns sonst vor, nicht alles dafür zutun, nicht unnötig Landesgeld auszugeben. - Aber bei rechtskräftigen Urteilen hört mit Sicherheit auch die Sparsamkeit des Landesrechnungshofs auf. Um es ganz deutlich zu machen: Hier geht es nicht um die Fragen: Können wir uns das leisten? Wollen wir uns das leisten? - Wir können uns nicht aussuchen, ob wir Gerichtsurteile umsetzen und was das kostet.

In Berlin forderte die Hälfte der Betroffenen ihr Geld zurück. Auf Brandenburg hochgerechnet wären das etwa 10 Millionen Euro. Aber es sind glücklicherweise einmalige Kosten. Wir haben auch gehört, wer geklagt hat, habe ja sein Geld zurückbekommen; die anderen seien dann selber schuld. Ja, die 60 Klägerinnen und Kläger haben ihr Geld zurück, aber natürlich haben sie stellvertretend für alle geklagt.Damals fragten die Studierenden: Besteht die Gefahr der Verjährung? Sollen wir alle selbst klagen? - Darauf erklärte der damalige Präsident der Uni Potsdam öffentlich:Nein, es droht keine Verjährung, bitte seht von Massenklagen ab. - Das Land hatte nichts einzuwenden, und das Verwaltungsgericht bestätigt: Die Studierenden hatten das Recht, sich auf diese Aussage zu verlassen.

Nicht nur, dass 17 Jahre ganz schön lang sind, sondern das Problem wird nun akut.Am 31.12.2020 setzt tatsächlich die Verjährung ein - für die Ansprüche, die auf dem Verfassungsgerichtsurteil beruhen, wegen immer weiterer Prozesse aber nicht zum Tragen kommen. Verzögert sich am Ende also alles so lange, bis es wirklich zu spät ist? In den sozialen Medien gibt es Netzwerke von hunderten - ich übertreibe nicht - Betroffenen, die nur darauf warten, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückzuerhalten. Sie wollen aber nicht alle selbst klagen müssen.

Wir haben daher gemeinsam mit der CDU eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen - Herr Schierack hat es schon erwähnt -, die vor Ablauf des 31.12. gemeinsam mit der BLRK und dem Land eine Lösung findet. Dies kann ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung sein, damit wir auch das letzte Urteil des OVG abwarten können. Damit wäre gesichert, dass die Ansprüche nicht aufgrund jahrelanger Prozesse verjähren,nämlich Ende dieses Jahres. Natürlich sollte weiter gelten, was bisher gegolten hat:dass das Land dafür aufkommt, wenn Hochschulen zurückzahlen müssen, weil damals eben der Landtag die Gebühren ins Gesetz geschrieben hat.

Ich hoffe sehr, dass es zu dieser Lösung kommt. Anderenfalls müssten alle Betroffenen vor Jahresende klagen, und ich denke, das kann niemand ernsthaft wollen. Die jungen Menschen von damals sind heute Erwachsene zwischen 30 und 40 Jahren. Manch einer sagt, sie bräuchten das Geld heute nicht mehr. Wer es tatsächlich nicht braucht, muss es ja nicht zurückfordern und wird so verantwortlich sein, es nicht zu tun. Aber wir können nicht entscheiden, wer es braucht und wer nicht.Ich selbst gehöre übrigens zu den Betroffenen. Ich habe bisher nicht geklagt, weil ich wie alle anderen darauf vertraut habe, dass die öffentliche Hand eine redliche Lösung findet. Und nur, um das klarzustellen: Sollte ich selbst irgendetwas zurückbekommen,würde ich den Betrag spenden - an studentische Initiativen.