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Petra Budke spricht zu: Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauende,

eigentlich geht es bei dieser Schulgesetzänderung lediglich um eine kleine Anpassung an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Das digitale Lernen hat durch Corona einen beträchtlichen Schub erfahren. Digitale Lehr- und Lernmittel wie Lernplattformen oder Videokonferenzen kommen im Distanzunterricht verstärkt zum Einsatz. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern wird mit dieser Änderung im Schulgesetz auf eine rechtssichere Basis gestellt.

Verschiedene weitere Änderungen im Schulgesetz haben wir als Koalitionsfraktionen uns für die Zukunft vorgenommen. Wir wollen sie in Ruhe beraten und auch die Haushaltslage in die Überlegungen einbeziehen.

Nun beantragt die Linke bei dieser Schulgesetzänderung auch eine Änderung des Einschulungsstichtages vorzunehmen. Er soll ab 2022 vom 30. September auf den 30. Juni vorgezogen werden.

Dieses Vorhaben steht bekanntermaßen im Koalitionsvertrag. Das hat gute Gründe. Zahlreiche Argumente wurden in der Debatte bereits genannt:

Die fünfjährigen Kinder sind sozial überfordert, die Lernerfolge sind bei jüngeren Kindern geringer, das wirkt sich bis zum Schulabschluss negativ aus.

Es ist auch individuell unterschiedlich, wann der richtige Zeitpunkt für die Einschulung ist. Eine Rolle spielt auch, wie unsere Schulen und der Unterricht gestaltet sind. Denn lernbegierig sind auch Fünfjährige. In sogenannten Flexklassen, die mehr individuelles Lernen und mehr Freiräume ermöglichen, kommen möglicherweise auch Fünfjährige schon gut zurecht. Und je nach Bedarf bleiben Kinder ein, zwei oder drei Jahre in der Eingangsphase.

Ich erinnere mal daran: Der Wunsch, den 2005 geänderten Einschulungsstichtag wieder zurückzuverlegen, hat schon diverse Minister*innen beschäftigt: Günter Baaske, Martina Münch und nun Britta Ernst.

Wir wollen und können diese Entscheidung heute nicht übers Knie brechen. Das ist ein großes Projekt. Vielleicht können wir es auch schrittweise umsetzen, so dass pro Jahr der Stichtag zunächst nur um einen Monat vorverlegt wird. Denn die Kosten, ein Viertel eines Jahrgangs ein Jahr länger im Bildungssystem zu belassen, sind, das habe ich hier schon einmal gesagt, nicht ganz unerheblich. Sie belaufen sich tatsächlich auf etwa 30 Millionen Euro im Jahr.

Das ist wohl auch der Grund dafür, warum rot-rot dieses Projekt in der Vergangenheit nicht umgesetzt hat.

Wichtig bleibt, dass es weiterhin möglich ist, Kinder unbürokratisch ein Jahr zurückzustellen. Und dass wir die Möglichkeiten dafür schaffen, dass das Lernen in den Schulen von Anfang an individueller gestaltet wird. Davon profitieren alle Kinder, jüngere und ältere, leistungsschwächere und leistungsstärkere. Und das ist nach Corona wichtiger denn je!