- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Interessierte der Freien Schulen,
die Brandenburgische Schullandschaft ist ungeheuer vielfältig. Die Freien Schulen bilden dabei einen elementaren Bestandteil. Fast 13 Prozent aller Schüler*innen im Land besuchen eine Schule in freier Trägerschaft, etwa 19 Prozent aller Schulen in Brandenburg sind Freie Schulen. Ihre Zahl wächst beständig. Das Spektrum reicht von den Schulen der großen konfessionellen Träger über kleinere Schulverbünde sozialer Träger bis hin zu kleinen Elterninitiativen. Von der frühkindlichen Bildung über Grund-, Förder-, allgemeinbildende und berufliche Schulen: Alles ist dabei. Freie Schulen finden sich überall im Land. Sie machen oft reformpädagogische Angebote, probieren neue Unterrichtskonzepte aus oder bringen Modellversuche voran. So tragen sie mit dazu bei, unsere Schullandschaft weiter zu entwickeln. In den Städten ergänzen sie die Vielfalt der Angebote, in kleinen Ortschaften sprangen sie oftmals in die Lücke, wenn staatliche Schulen geschlossen wurden.
Die Freien Schulen leben vom Engagement aller Beteiligten: der Schüler*innen, der Eltern, der Träger und ganz besonders der Lehrkräfte. Die Kollegien sind bunt gemischt wie überall: Es gibt jüngere und ältere Kolleg*innen, Quereinsteiger*innen ebenso wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Und gerade die erfahrenen Kolleg*innen, die schon lange dabei sind, bilden oft das Rückgrat einer Schule – und haben einen Anspruch auf eine faire, ihrer langjährigen Erfahrung entsprechende Bezahlung.
Das Land unterstützt die Freien Schulen, indem über einen Betriebskostenzuschuss die Personal- und Sachkosten anteilig pauschal erstattet werden. Seit 2012 wird hierfür ein Modell der Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten herangezogen und in einer Ausführungsverordnung zum Schulgesetz im Detail geregelt. Seit der Anhebung der Gehaltsstufe für Grundschullehrkräfte wird in der Verordnung nach diesem Modell die Gehaltsstufe 13, Entwicklungsstufe 4 des Tarifvertrags (TV-L) des öffentlichen Dienstes zugrunde gelegt.
Der große Unmut der Freien Schulen über diese Berechnung entstand 2018, als in Brandenburg entsprechend der Tarifeinigung der Länder eine weitere Entwicklungsstufe, die 6, eingeführt wurde. Seither verlangen die Freien Schulen, dass nun die Stufe 5, statt bisher die Stufe 4, zur Berechnung ihrer Zuschüsse zugrunde gelegt wird.
Nachdem sie beim Bildungsministerium scheiterten, zogen die Freien Schulen vor Gericht. Inzwischen liegen über 400 Einzelklagen von Freien Schulen gegen dieses Berechnungsmodell vor. Eine Freie Schule siegte in einer Musterklage im August 2021 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Doch das Bildungsministerium ging in Berufung. Ein weiterer jahrelanger Rechtsstreit droht.
Diesen möchte die Landesregierung mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf und der Festschreibung auf die Gehaltsstufe 13, Entwicklungsstufe 4, zumindest auf die Zukunft gerichtet, beenden.
Im Koalitionsvertrag vereinbarten SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dagegen: „In einem transparenten Prozess zwischen den Trägern der Freien Schulen und der Landesregierung soll Einvernehmen über die kalkulatorischen Grundlagen der künftig erforderlichen Finanzierung hergestellt werden.“
Seither hat es mehrere Gesprächsrunden zwischen Koalitionspartnern, Bildungsministerium und den Vertreter*innen der Freien Schulen gegeben. Lange schien das schwierig. Doch am Dienstag konnten die drei Fraktionsvorsitzenden endlich verkünden: Es gibt eine Einigung mit den Freien Schulen! Diese Einigung sieht einen Kompromiss vor, einen Kompromiss, für den beide Seiten sich ein bisschen bewegen mussten. Vielen Dank an alle Verhandlungspartner, dass dies möglich wurde!
Ach ja, und bevor ich vergesse, das Entscheidende zu sagen: Wo liegt denn nun dieser Kompromiss? Er liegt wie immer in der Mitte. Und die ist in diesem Fall gar nicht so schwer zu berechnen. Die Mitte zwischen 4 und 5 ist die 4,5. Deshalb werden wir als Koalitionsfraktionen im weiteren Verfahren einen entsprechenden Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf auf die Gehaltsstufe 13, Entwicklungsstufe 4,5 einbringen.