- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauende,
schon mehrfach war die Finanzierung der Freien Schulen im Bildungsausschuss und hier in den Landtagssitzungen ein Thema. Heute debattieren wir in zweiter Lesung die entsprechende Änderung im Schulgesetz. Und haben damit für die Freien Schulen wirklich viel erreicht!
Die neue Regelung, die eine pauschale Finanzierung der Lehrergehälter angelehnt an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes vorsieht, wird für die Freien Schulen einen spürbaren finanziellen Mehrwert bringen. Dafür haben die Freien Schulen lange gekämpft.
Die Eingruppierung in den TVL, Entgeltgruppe 13, soll von der Entwicklungsstufe 4 auf die 4,5 steigen. Diese Anhebung bedeutet in Summe etwa 15 Millionen Euro pro Jahr mehr für die Freien Schulen. Denn die Freien Schulen leisten mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag für eine vielfältige Schullandschaft.
Wir setzen mit dieser Schulgesetzänderung auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, nämlich das Einvernehmen über eine verlässliche und transparente Finanzierung. Ein weiteres Vorhaben, die Verkürzung der Wartefrist von drei auf zwei Jahre, dagegen steht noch auf unserer Agenda!
Der Drang zur Gründung neuer Schulen ist ungebrochen. Neben etablierten Trägern wie den konfessionellen Schulstiftungen machen sich auch kleine Elterninitiativen mit viel Herzblut und Leidenschaft auf den Weg. Sie stärken auch die ländlichen Räume, indem sie verfallene Liegenschaften sanieren, wie in Pritzwalk geplant, und die Attraktivität der Orte für junge Familien erhöhen. So habe ich zum Beispiel mit Schulgründer*innen in einem kleinen Dorf in Ostprignitz-Ruppin gesprochen, die eine „Schule im Dorf“ gründen wollen und dabei die ganze Dorfgemeinschaft einbeziehen.
Neu hinzu gekommen bei dieser Schulgesetzänderung sind einige längst überfällige Anpassungen zum Abhalten digitaler Sitzungen. Der Landesschulbeirat hatte zu Recht darauf gedrängt, dass in Zeiten der Pandemie auch die Möglichkeit für digitale Sitzungen und Abstimmungen gegeben sein muss. Das wird nun ebenfalls im Schulgesetz geregelt. Schwierig ist es allerdings bei Wahlen. Diese in rein digitaler Form abzuhalten ist bekanntermaßen problematisch. Deswegen streichen wir das Briefwahlverbot. Damit können Wahlgänge auch per Brief durchgeführt werden oder digitale Wahlgänge brieflich bestätigt werden.
Auch – oder gerade in – Krisenzeiten ist demokratische Beteiligung wichtiger denn je!