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Rede im Landtag: Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Hartge!
Meine Damen und Herren!

Auch während der Pandemie stand und steht die Datenverarbeitung nirgends still. Gleichzeitig kamen im ersten Pandemiejahr, 2020, diverse zusätzliche Herausforderungen hinzu, seien es Listen oder Apps zur Kontaktnachverfolgung, Videokonferenzen für Schule und Uni, Herausforderungen des Homeoffice und auch der Umgang mit Impfnachweisen. Corona stellt uns auch in puncto Datenschutz seit zwei Jahren immer wieder vor neue Herausforderungen.

Auch deshalb lohnt es sich, diesen Bericht aufmerksam zu lesen, denn es ist davon auszugehen, dass nicht wenige der hastig eingerichteten Systeme aus der Anfangszeit der Pandemie noch überraschend lange bei uns sein werden. Nichts ist so beständig wie ein Provisorium, an das man sich gewöhnt hat. Deshalb ist es gut, dass in diesem Bericht an vielen Stellen ein Licht darauf geworfen wird, wo neue Datensammlungen entstanden sind und technische Lösungen errichtet wurden, die problematisch sind.

Ein Problemthema hingegen, das uns schon seit vielen Jahren begleitet, ist auch in diesem Bericht wieder enthalten - wir haben es auch im Ausschuss besprochen -: die Facebook-Fanpages. Dazu gibt es inzwischen diverse Gerichtsurteile, und die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass, solange keine Änderung der Praxis von Facebook stattfindet, der Betrieb einer Fanpage nicht gesetzeskonform möglich ist.

Wir in Brandenburg werden uns in diesem Jahr potenziell zwangsweise damit beschäftigen müssen, nämlich dann, wenn die Aufsichtsbehörden ihre Ankündigung wahrmachen sollten, diesen Zustand insbesondere bei öffentlichen Stellen nicht mehr hinzunehmen.

Eine Möglichkeit, zumindest eine datenschutzkonforme Alternative anzubieten, zeigt uns unter anderem Baden-Württemberg auf, das mit bawü.social eine eigene Instanz im dezentralen sozialen Netzwerk Mastodon betreibt. Das löst zwar nicht das Facebook-Problem, aber damit könnten wir einen kleinen Schritt machen, um offene und datenschutzkonforme Alternativen zu den sozialen Netzwerken aufzubauen.

Der große Schwerpunkt des Berichts und unserer Diskussion im Innenausschuss - auch des Vortrags von Frau Hartge hier - lag aber auf dem Bereich IT-Sicherheit. Das ist auch gut so, denn wenn technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit nicht umgesetzt werden, ist das Fundament der digitalen Transformation unserer Verwaltung gefährdet.

Besonders radikal führte das im Berichtszeitraum der wochenlange Ausfall der IT in der Landeshauptstadt Potsdam vor Augen - ein Ausfall, der tragischerweise weniger auf einen erfolgreichen gezielten Angriff zurückzuführen ist als vielmehr auf eine Reihe von Mängeln im Informationssicherheitsmanagement, die in ähnlicher Form wahrscheinlich in jeder Kommune Brandenburgs hätten auftreten können.

Dieser Fall zeigt eindringlich: Gesetzliche Vorschriften zur Dokumentation und zum Informationssicherheitsmanagement sind eben nicht nettes Beiwerk, das man irgendwann nachholen kann, wenn man die Digitalisierung erst einmal geschafft hat. Ohne vernünftiges IT-Sicherheitskonzept für die essenziellen IT-Infrastrukturen in unserem Land ist man im Blindflug unterwegs. Dann kann selbst ein noch so kleiner Vorfall das gesamte System schlagartig zum Erliegen bringen.

Der Bericht und die Debatte im Ausschuss zu diesem Punkt führen einmal mehr vor Augen, wie wichtig der technische und der organisatorische Datenschutz ist und welch große Lücken hier noch zu schließen sind - auch, aber nicht nur in den Kommunen in Brandenburg.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch meiner besonderen Freude Ausdruck verleihen, dass Frau Hartge im Innenausschuss berichten konnte, dass beim Rahmensicherheitskonzept der Polizei endlich deutliche Fortschritte zu sehen sind. Nachdem sich ausgerechnet in diesem Bereich über lange Jahre ein erheblicher Nachholbedarf angesammelt hatte, ist das eine gute und wirklich wichtige Nachricht. An dieser Stelle herzlichen Dank an alle Beteiligten im Innenministerium, die sich dieser schwierigen Aufgabe angenommen haben.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen, Frau Hartge, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die viele Mühe, die in diese 154 Seiten Bericht geflossen ist, ganz herzlich danken. Die tägliche Arbeit, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der Praxis durchzusetzen, und vor allem die Beratungsleistungen für Brandenburger Behörden sind ein unersetzlicher Beitrag, um die Digitalisierung in unserem Land auf ein solideres Fundament zu stellen. Dafür meinen herzlichen Dank!

Meine Damen und Herren, ich freue mich schon auf den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021, der nun gar nicht mehr in so weiter Ferne liegt. Ich kann jedem hier im Saal nur noch einmal sehr ans Herz legen, diesen Bericht tatsächlich zu lesen bzw. sich ihn zu Gemüte zu führen.

- Vielen Dank.