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Ursula Nonnemacher spricht zum Sechsten Landesgleichstellungsbericht DS 5/9225 Zur Anwendung und Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Brandenburg (Berichtszeitraum 2008 bis 2013)

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Die Landesregierung legt uns zum Ende der Wahlperiode fast genau fünf Jahre nach dem 5. Bericht nun den 6. Landesgleichstellungsbericht vor. Unbestritten sind einige Erfolge im Bereich der Landesverwaltung, der Gremienbesetzung und an den Hochschulen zu verzeichnen. Erfreulich ist sicherlich, dass der Frauenanteil auch in den höheren Besoldungsgruppen deutlich gestiegen und mit 43% wirklich ordentlich ist. Trotzdem gilt unverändert die alte Regel: je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. 23% Frauen in Verwaltungs- und Aufsichtsräten landesbeteiligter Unternehmen, 4 Staatssekretärinnen, 25% Abteilungsleiterinnen und 35,5% Referatsleiterinnen: überall gehen die Zahlen nach oben, sind aber von Parität weiterhin weit entfernt.

Dementsprechend findet sich alle paar Seiten das fettgedruckte Mantra der Landesregierung: Es wird an alle Dienststellen appelliert, die Instrumente des LGG weiter konsequent anzuwenden!

Die Bilanz ist auch in drei weiteren Punkten durchaus durchwachsen:

1.Die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten.

Ihre Beteiligung ist nicht umfassend gewährleistet; sie werden nicht immer und oft recht spät hinzugezogen, ihr Widerspruchsrecht kommt selten zur Anwendung und vor allem gibt es für sie kaum Freistellungsregelungen. Die Aussage im Bericht „Die GBA schätzen die Wirksamkeit ihrer Arbeit eher verhalten ein“, spricht da eine deutliche Sprache.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kommen in diesem Bericht überhaupt nicht mehr vor. Im letzten Bericht wurden noch dringende Verbesserungen angemahnt.

Geschehen ist nichts.

2. Die Gleichstellungspläne

Dieses Instrument ist hochwirksam, wie der erfreulich gestiegene Frauenanteil in den höheren Besoldungsgruppen zeigt. Es kommt aber leider zunehmend weniger zum Einsatz. Oft entsprechen die Pläne nicht den gesetzlichen Vorgaben oder sie enthalten keine verbindlichen Zielvorgaben. Ich erinnere an den Appell der Landesregierung, die Instrumente des LGG weiter konsequent anzuwenden!!

3.Teilzeitarbeit

Sie ist eine ausgesprochene Frauendomäne und steigt stark an. Ohne Altersteilzeit sind 90% der Teilzeitarbeitenden Frauen, der Anteil ist in den unteren Einkommensgruppen am höchsten. Ob dies immer den Wünschen der Beschäftigten entspricht oder eher Ausdruck der immer noch schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, dazu sagt uns der Bericht nichts. Es wird lediglich angemahnt, dass Teilzeitarbeit nicht zu Nachteilen in der beruflichen Entwicklung führen soll.

Doch schauen wir von der Landesverwaltung auf die kommunale Ebene! Da überkommt einem dann wieder tiefste Ernüchterung. Der Frauenanteil an Mandaten lag bei der Kommunalwahl 2003 bei deprimierenden 22,3%. Der 2. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern weist für 2011 einen Anteil von 26% aus und bei den Kommunalwahlen im vergangenen Monat lag er bei 26,9%. Wenn wir in diesem rasanten Tempo weiterkommen, meine Damen und Herren, dann gibt es eher einen grünen Landrat in der Prignitz als eine Parität in unseren Kommunalparlamenten. Die Politik – und das betrifft Parteien ebenso wie freie Wählergemeinschaften – bleibt auf kommunaler Ebene eine reine Männerdomäne!

Nun wird ja von Seiten der Landesregierung suggeriert, es gehe mit Macht voran. Minister Baaske sieht in der zeitgleich zum Landesgleichstellungsbericht veröffentlichten Zwischenbilanz zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm „Aufbruchstimmung in der Gleichstellungspolitik“. Auch auf die seit Dezember 2013 in Kraft getretene LGG-Novelle wird viel Hoffnung gesetzt. Dabei hat doch gerade bei der Novellierung bezüglich der kommunalen Ebene rot-rot kläglich versagt! Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die Agentinnen des geschlechterpolitischen Wandels vor Ort, wurden gerade nicht stark gemacht!
Die völlig unzureichenden Regelungen sind die schmerzlichste Schwachstelle dieses Gesetzes und das wissen Sie auch. Vermutlich werden wir 2019 – wenn der 7. Landesgleichstellungsbericht vorgelegt wird – in den Kommunen bei einem Frauenanteil von 27,4% angelangt sein. Das ist, was Sie tun!

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