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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag „Kommunale Handlungsfähigkeit sichern - dauerhafte Entschuldung von Kommunen jetzt beginnen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Zum Ende dieser Legislaturperiode müssen wir ein Thema aufrufen, bei dem die Landesregierung geschlafen hat: der Entwicklung der Verschuldung unserer Kommunen, insbesonder einiger hoch verschuldeter Städte. Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Herausforderungen, der Schuldenbremse, der demografischen Entwicklung dieser Städte und der Empfehlungen der Enquetekommission 5/2 darf dieses Problem nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Die Landesregierung hätte schon längst handeln müssen! Grund und Anlass genug, sie heute hier im Landtag dazu aufzufordern, aktiv zu werden und zu beginnen, das Problem zu lösen!

Worum geht es? Während die Verschuldung des Landes in den letzten Jahren quasi konstant gehalten werden konnte, sind die Kassenkredite auf kommunaler Ebene weiter gestiegen. Ende 2012 sind über 80% der Kommunen verschuldet, die Gesamthöhe der kommunalen Schulden beträgt über 2 Mrd. Euro. Besonders besorgniserregend ist dabei, dass die Schere zwischen finanziell gut aufgestellten Städten und Gemeinden und hochverschuldeten Städten, die weiter wachsende Kassenkreditbestände aufweisen, immer weiter auseinander geht.

Eigentlich sind diese Tatsachen hinlänglich bekannt.

So hat die Enquetekommission „Reform der Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effizient und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ im vergangenen Jahr zahlreiche Empfehlungen beschlossen. Innerhalb des der Enquetekommission zur Verfügung stehenden Zeitraums war allerdings der Finanzteil nicht entscheidungsreif bearbeitbar. Der Finanzteil besteht im Wesentlichen aus einer kurzen Bestandsaufnahme mit einer Zusammenstellung der Finanzlage des Landes und der Kommunen und drei schlagwortartigen Empfehlungen, die nicht weiter untersetzt wurden: (Teil-) Entschuldung, auskömmliche Anschubfinanzierung im Rahmen einer Gebietsreform für den reformbedingten Mehraufwand und die Sicherung einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung.

In einem Minderheitenvotum haben wir Bündnisgrünen zusammen mit der von uns für die EK 5/2 benannten externen Sachverständigen, Frau Prof. Gisela Färber, Kriterien für notwendige Aussagen zu Kommunalfinanzen im Rahmen einer Gebiets- und Verwaltungsreform vorgeschlagen und auf die Dringlichkeit der Frage des Umgangs mit wachsenden Kassenkrediten hingewiesen. Wegen der Schuldenbremse entwickelt sich dies auch zu einem Problem der Landesebene. Insbesondere haben wir angemahnt, mit Konzepten zur Entschuldung – unabhängig von einer Verwaltungs- oder Gebietsreform bzw. deren konkreter Ausgestaltung – unverzüglich zu beginnen.

Impulse oder Vorschläge der Landesregierung zu diesen drängenden Themen liegen bisher immer noch nicht vor. Die Landesregierung hat die Arbeitsaufträge der EK 5/2 nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Mit Herannahen des Wahlkampfs gewinnt man den Eindruck, dass die Landesregierung und SPD und Linke, aber auch die CDU abgetaucht sind und Diskussionen über komplizierte Probleme lieber aus dem Weg gehen wollen.

Wir tauchen nicht ab und haben deshalb unabhängige Fachleute beauftragt, die Situation in Brandenburg auch im Vergleich mit anderen Bundesländern zu analysieren und Wege aus den Kommunalschulden aufzuzeigen.

Prof. Holtkamp von der Fernuni Hagen und sein Mitarbeiter Thomas Bathge sind zu bemerkenswerten Ergebnissen und Empfehlungen gekommen, denen sich nicht nur meine Fraktion in großen Teilen anschließen konnte, sondern die auch Grundlage für die weitere Diskussion und politisches Handeln werden könnten und sollten.

Zwar hat sich die Gesamtentwicklung der kommunalen Schulden in Brandenburg im Vergleich zu den Vorjahren etwas verbessert; auch liegen beispielsweise die Kassenkredite unter dem Bundesdurchschnitt, dennoch ist die Lage ernst. Im Vergleich zum Beispiel zu Sachsen ist die durchschnittliche kommunale Verschuldung in Brandenburg deutlich höher. Besonders eng ist es bei den kreisfreien Städten Cottbus, Brandenburg und Frankfurt (Oder) sowie den Städten Eisenhüttenstadt und Forst. Hier konstatieren die Gutachter, dass diese mit Kassenkrediten über 1500 Euro pro Einwohner den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft nicht mehr schaffen können. Ihnen droht die Vergeblichkeitsfalle!

Zudem sehen sie die Gefahr, dass sich die Kassenkreditproblematik auf viele weitere Kommunen in Brandenburg ausdehnen kann. Die Tatsache, dass die am stärksten verschuldeten Städte noch nicht an die Spitzenwerte der Problemkommunen in NRW oder Rheinland-Pfalz heranreichen, muss als Chance gesehen werden, dass die Kassenkredite mit vertretbarem Aufwand des Landes erfolgreich abgebaut werden können.

Um Eskalationen zu verhindern, die einzelnen Kommunen keinen Weg mehr aus der Schuldenspirale lassen, muss das Land zusammen mit der „kommunalen Familie“ schnell handeln und sich auch selbst finanziell stärker engagieren. Wir brauchen starke und finanziell leistungs- und handlungsfähige Kommunen in allen Teilen des Landes.

Lassen Sie uns deshalb jetzt handeln! Stimmen Sie unserem Antrag zu, in dem wir als Landtag die Landesregierung auffordern, in Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge für eine Lösung der kommunalen Haushaltsprobleme sowie Vorschläge für eine nachhaltigere Strukturierung des Kommunalfinanzsystems zu entwickeln und dem nächsten Landtag vorzulegen.

Die notwendigen Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch:

1. Anschubfinanzierung für eine Verwaltungsstrukturreform entsprechend den Empfehlungen und Leitlinien der Enquetekommission,

2. Entschuldungsfonds für hoch verschuldete Kommunen,

3. Etablierung eines Frühwarnsystems mit den finanziellen Kennzahlen der kommunalen Haushalte und Entwicklung von Vorschlägen zur Effektivierung der Haushaltsaufsicht und

4. Entwicklung eines Förderprogramms zur Unterstützung von Bürgerhaushalten, die einen Schwerpunkt auf die Erarbeitung von Konsolidierungsvorschlägen legen.

Die größte finanzielle Belastung für das Land stellt sicherlich der vorgeschlagene Entschuldungsfonds dar. Hierfür veranschlagt Prof. Holtkamp 120 Mio. Euro/a aus dem Landeshaushalt über 4 Jahre, also insgesamt 480 Mio. Euro. Wir halten es für zulässig, einen Entschuldungsfonds aus den Steuermehreinnahmen und Rücklagen des Landes zu bedienen, wenn auch die betroffenen Kommunen einen hinreichenden Konsolidierungsbeitrag von ca. 70 Euro/Einwohner im Jahr leisten. Zwar handelt es sich um kommunale Schulden, aber die hier eingesetzten Mittel würden unmittelbar zur Schuldentilgung verwandt.

Eine Maßnahme, die nichts kostet, aber sicherlich große Wirkung entfalten würde ist ein öffentliches Frühwarnsystem zur Bewertung der kommunalen Haushaltslage: Dieses ermöglicht einen transparenten Vergleich von Haushaltsdaten und damit auch eine Bewertung der kommunalen Haushaltslage für KommunalpolitikerInnen genauso wie für die Landesebene. Darauf aufbauend muss auch die Haushaltsaufsicht bessere Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn sich abzeichnet, dass ein kommunaler Haushalt dauerhaft ins Defizitäre abrutscht.

Wir halten es für sehr wichtig und für die Akzeptanz der zu treffenden Maßnahmen unerlässlich bei diesen Fragen die BürgerInnen zu beteiligen. Die Übertragung des Modells des Bürgerhaushalts auf Fragen der Haushaltskonsolidierung halte ich für einen besonders innovativen Ansatz, den die Landesebene unbedingt unterstützen sollte.

Meine Damen und Herren,

wir Bündnisgrüne flüchten uns auch in Wahlkampfzeiten nicht in Schönwetterthemen! Wir reden nicht nur, sondern legen konkrete Vorschläge und Konzepte auf den Tisch! Im Interesse des Landes und seiner Kommunen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

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