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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir Bündnisgrünen stehen zu unseren humanitären und auch grundgesetzlich verankerten Verpflichtungen, Flüchtlinge auch hier in Brandenburg aufzunehmen. Die notwendigen Mittel hierfür müssen den Kommunen schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden. Es sind vor allem die Kreise und kreisfreien Städte, die diese Verpflichtung mit Leben füllen und umsetzen müssen.

Es ist wichtig, dass die dringliche Frage der menschenwürdigen Unterbringung von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen Priorität hat und zusätzliche Unterkünfte, vor allem Wohnungen, für die Geflüchteten geschaffen werden.

Auch wenn es richtig ist, die Kommunen nicht mit zu engen Vorgaben für die Verwendung der Mittel zu knebeln, so dürfen doch Qualitätsstandards nicht außen vorgelassen werden.

Wir verbinden unsere Zustimmung deshalb auch mit der Erwartung, dass die Landkreise und kreisfreien Städte diese Mittel entsprechend den „Empfehlungen zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung“ verwenden, so wie der letzte Landtag es bei den zusätzlichen Mitteln für die Flüchtlingsunterbringung im Nachtragshaushalt 2013 vorgesehen hat. Es darf nicht passieren, dass weitere große Sammelunterkünfte mit weit mehr als 80 Plätzen außerhalb von Siedlungen entstehen oder ausgebaut werden. Ich wiederhole deshalb auch an dieser Stelle meine Warnung, die ich an diesem Pult schon mehrfach geäußert habe:

Wir müssen sehr aufpassen, dass wir nicht die Fehler der 90er-Jahre wiederholen und integrationsfeindliche Notlösungen an den Start bringen, die sich dann etablieren und uns wiederum jahrzehntelang anhängen. Containersiedlungen, Kasernen und Unterkünfte im Gewerbegebiet dürfen sich nicht verfestigen. Die verstärkte Unterbringung in Wohnungen und Wohnungsverbünden muss das Mittel der Wahl sein.

Wir Bündnisgrünen werden diese Frage auch weiterhin im Blick haben, entscheidet sich doch hier die Frage der Integration der Geflüchteten und der Etablierung einer oft beschworenen „Willkommenskultur“.

Mit ein wenig Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass ein Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel nicht an die Kommunen weiter geleitet wird. Zwar halten wir es für vertretbar, dass das Land einen gewissen Anteil für die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen nutzen will. Infrastrukturelle Maßnahmen wie ein Ausbau des Krankenhauses in Eisenhüttenstadt gehen aber darüber deutlich hinaus. Hier sollte der Eindruck vermieden werden, dass die insgesamt unzureichende Krankenhausfinanzierung durch das Land durch Bundesmittel für Flüchtlinge quersubventioniert werden soll. Gerade vor dem Hintergrund, dass den Kommunen in diesem Jahr immer noch durch den Vorwegabzug 10 Mio. Euro vorenthalten werden, hätte das Land hierfür alternative Finanzierungsmöglichkeiten finden sollen.

Um den Flüchtlingen zu helfen und die kommunalen Sozialbehörden zu entlasten erwarten wir von der Landesregierung auch bald konkrete Vorschläge, wie die Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende in Brandenburg ausgestaltet werden soll.

Insgesamt ist die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sicherlich der richtige Weg, um den Kreisen und kreisfreien Städten die dringend notwendigen zusätzlichen Gelder in diesem Jahr schnell zur Verfügung zu stellen. Der Überweisung in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen stimmen wir selbstverständlich zu.