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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Änderung des Gesetzes über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose (Landespflegegeldgesetz – LPflGG)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir haben uns mit dem Landespflegegeld im Frühjahr des vergangenen Jahres letztmalig beschäftigt, allerdings in einem anderen Zusammenhang. Damals ging es um die Identifizierung von altersdiskriminierenden Regelungen in den Gesetzen und Verordnungen Brandenburgs und es wurde z.B. von meiner Fraktion kritisch hinterfragt, warum der wegen Blindheit ausgereichte Betrag an unter 18jährige nur halb so hoch sei wie der für Erwachsene. Die von den Landesregierungen als Nachteilsausgleiche gewährten Leistungen weisen sowieso sehr große Unterschiede und einige Merkwürdigkeiten auf. So erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen in 6 Bundesländern Leistungen, in Brandenburg aber nicht. Auffällig ist aber, dass Brandenburg bei der Höhe der Leistungen ganz am unteren Ende liegt. Gerade die Unterschiede zu Berlin, wo das Blindengeld nach dem Landespflegegesetz bei 512,41 Euro liegt gegenüber 266,00 Euro in Brandenburg, sind schwer vermittelbar.

Inwieweit sich durch Leistungen aus dem Landespflegegeldgesetz der durch die UN Behindertenkonvention veranlasste Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe immer einlösen lässt, daran erweckt nicht nur der Name des Gesetzes Zweifel. Unsere vorrangigen Bemühungen müssen deshalb der Förderung der inklusiven Gesellschaft auf allen Ebenen und weniger dem individuellen Nachteilsausgleich dienen. Zweifellos ist es aber angezeigt, die in Brandenburg äußerst niedrigen Sätze anzupassen. Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine 30%ige Erhöhung in Aussicht gestellt.

Mit ihrem Antrag nehmen die Koalitionsfraktionen jetzt diese überfällige Erhöhung in zwei Schritten bis 2018 in Angriff. Unsere Unterstützung haben sie dabei.