- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Wir hatten bereits in der konstituierenden Sitzung am 8.10.2014 eine ungewöhnlich ausgiebige Debatte zum Gruppenstatus für die fraktionslosen Abgeordneten von BVB/Freie Wähler. Die damals überwiegend geteilte Auffassung, dass eine sorgfältige Bearbeitung dieses Gruppenstatus inclusive Anhörung von Sachverständigen und vielfältigen Abstimmungsrunden zur Geschäftsordnung und zum Fraktionsgesetz nicht innerhalb von sechs Wochen leistbar sei, hat sich als richtig erwiesen. Fristgerecht innerhalb des ersten Quartals 2015 legen Ihnen nun heute die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen der SPD, der CDU und der LINKEN und ich Ihnen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes vor. Zentraler Bestandteil dieser Änderung ist die Einfügung eines Abschnitts 4 in das Fraktionsgesetz, der die Bildung von Gruppen und die ihnen zustehenden Geld- und Sachleistungen regelt.
Die Listenvereinigung BVB/Freie Wähler ist aufgrund der sogenannten „Grundmandatsklausel“ nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes mit drei Abgeordneten in den Landtag eingezogen, obwohl sie weniger als 5% der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erzielt hat. Diese u.a. in Brandenburg gesetzlich verankerte Klausel ist laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zulässig, aber nicht zwingend geboten. Da es um die Grundmandatsklausel erhebliche Aufregung gegeben hat, möchte ich klarstellen, dass in den umfangreichen Beratungen zum Gruppenstatus nie auch nur mit einem Wort von der Abschaffung dieser Regelung die Rede war.
Die Abgeordneten von BVB/Freie Wähler erfüllen also zweifellos das Homogenitätsgebot, welches für das Recht auf Gruppenbildung gefordert ist. Gemäß den Empfehlungen der juristischen Sachverständigen in der Anhörung im Hauptausschuss vom 14. Januar war es bei den Beratungen der parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unstrittig, dass ein Gruppenstatus einzuführen ist. Bei der Ausgestaltung desselben haben wir uns von folgenden Überlegungen leiten lassen:
- die Gewährung von Rechten und Pflichten von einzelnen Abgeordneten, also auch fraktionslosen Abgeordneten, ist in Brandenburg im Vergleich zum Bund und anderen Ländern weitergehender (dazu gehören z.B. das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen sowie Rede-, Antrags- und Stimmrecht in Ausschüssen)
- der Abstand zwischen der Gruppenstärke im Vergleich zu der Mindestgröße einer Fraktion muss gewährleistet werden die Fraktionen sind in der Landesverfassung an mehreren Stellen verankert, Gruppen finden dort keine Erwähnung, auch nicht im Fraktionsgesetz des Landes.
- Die Regelungen in den Ländern, die einen Gruppenstatus eingeführt haben, wurden vergleichend betrachtet.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die parlamentarische Gruppe mit eigenem Rechtsstatus in Brandenburg verankert, der Schwerpunkt jedoch auf eine Unterstützung der Zusammenarbeit der Gruppenmitglieder im Gegensatz zur organisierten Körperschaft Fraktion gelegt. Die im Fraktionsgesetz jetzt ebenfalls vorgenommene Anhebung der Fraktionsstärke auf 5 tragen wir mit, insbesondere da geregelt wird, dass in unwahrscheinlichen Ausnahmefällen auch vier Abgeordnete eine Fraktion bilden können, wenn ihre politische Vereinigung 5% der Zweitstimmen bei einer Landtagswahl errungen hat.
Kompromisse, wie der vorliegende Gesetzentwurf, haben immer zur Folge, dass nicht alle Wünsche befriedigt werden können. Wir Bündnisgrünen haben uns u.a. sehr stark dafür eingesetzt, dass die Gruppe der Freien Wähler Zugriff auf den Parlamentarischen Beratungsdienst erhält. Insgesamt halten wir die vorgelegten Regelungen für angemessen und gerichtsfest.