- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die Landesregierung hat zugegeben: Auf den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen um etwa 60 Prozent waren das Land und die Kommunen zunächst nicht ausreichend vorbereitet. Aus unserer Sicht trifft das insbesondere auf die Standards hinsichtlich Unterbringung und Betreuung zu. Bereits 2011 gaben wir BÜNDNISGRÜNEN im Landtag den Anstoß dazu, die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Land Brandenburg voranzubringen. Wir forderten damals, die Mindeststandards für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung anzuheben, die Unterbringung in Wohnungen bevorzugt zu fördern, sie zentrumsnah zu gestalten unter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Diese Forderungen sind nach wie vor hochaktuell, und die Umsetzung vieler Forderungen steht weiterhin aus: So leben nur 42% der Asylsuchenden in Wohnungen, ein im Bundesvergleich bedauerlich niedriger Wert.
Selbstverständlich sehen wir, dass die steigenden Flüchtlingszahlen eine Herausforderung für das Land und die Kommunen sind. Muss das jedoch bedeuten Quantität vor Qualität zu stellen? Wir finden, nein! Ein richtiger Schritt der Landesregierung war, die Kommunen mit den Sondermitteln im Nachtragshaushalt 3013/14 erstmalig mit einer Investitionspauschale für Wohnungsunterbringung zu unterstützen. Warum diese aber mit maximal 2500 Euro pro Person geringer ausfällt als die Förderung zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften, ist uns nicht klar. Das ist ein falsches Signal und da sollte bei der Novelle des Landesaufnahmegesetzes umgesteuert werden. Auch ist es auf den ersten Blick sicher begrüßenswert, dass mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein zinsgünstiges Darlehensprogramm zur Unterstützung von Investitionen in den Erwerb, den Bau und die Modernisierung von Flüchtlingseinrichtungen aufgelegt wurde.
Auf den zweiten Blick besteht die Gefahr, mit dem Programm- unter dem Druck steigender Flüchtlingszahlen- die Förderung von Gemeinschaftsunterkünften zu zementieren, denn das Förderprogramm richtet sich nur an Kommunen. Vermieterinnen oder Wohnungsbaugesellschaften können das Programm nicht in Anspruch nehmen.
Dass das Angebot an psychosozialer Betreuung in den Erstaufnahmestellen durch die Einstellung von 28 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessert werden soll, klingt erst einmal erfreulich. Da in den nächsten Jahren eine Erhöhung der Erstaufnahmeplätze auf bis zu 4000 vorgesehen ist, wird sich der Betreuungsschlüssel nicht um Größenordnungen verbessern. Wir bleiben dabei: ein Betreuungsschlüssel von 1:120 ist wirklich unterirdisch! Es kann doch nicht sein, dass z.B. in einer Unterkunft in Fürstenwalde für 180 Personen, davon zwanzig unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 1,5 Sozialarbeiterinnenstellen bestehen, die zudem nur von Montag bis Freitag vor Ort sind! Bei dem Behandlungsangebot für traumatisierte Asylsuchende sieht es noch düsterer aus. In einer hierfür eingerichteten Beratungsstelle in Fürstenwalde, übrigens die einzige in ganz Brandenburg, arbeiten gerade einmal zwei Psychotherapeutinnen. Zugegeben: Es gibt nur wenige Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die für die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen ausgebildet sind und noch weniger, die dazu über die notwendige interkulturelle Kompetenz und Sprachkenntnisse verfügen. Mit Nachdruck lehnen wir jedoch den Vorstoß der Landesregierung ab, als Lösung für dieses Problem Psychotherapeutinnen und –therapeuten die sich noch in ihrer Ausbildung in den psychiatrischen Institutsambulanzen befinden, anzubieten. Stattdessen muss die Landesregierung ihre Bemühungen verstärken, eine adäquate Versorgungsstruktur mit klaren Zugangsmöglichkeiten zu schaffen.
Es ist eine der grünen Grundüberzeugungen, dass gelingende Bürgerbeteiligung der erste Schritt zu einer erfolgreichen Integration darstellt. Wir freuen uns, dass viele Menschen bereit sind, sich im Sinne einer Willkommenskultur zu engagieren. Um dies aufzugreifen, ist die Förderung der Vernetzung von Freiwilligen mit der hauptamtlichen Flüchtlingsarbeit zum Beispiel durch das Ehrenamtsportal ein guter Schritt. Als konstruktiv haben wir auch den Flüchtlingsgipfel mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft empfunden. Wir freuen uns auf die rasche Fortsetzung dieses Dialogs und eine Novellierung des Landesaufnahmegesetzes, das diesen Namen auch verdient!
Unser Entschließungsantrag wurde abgelehnt.
>> Zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion und Antwort der Landesregierung als pdf-Datei