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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf von vier Abgeordneten zur Änderung des Fraktionsgesetzes (2. Lesung)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Da wir über den Gruppenstatus bereits gestern bei der 1. Lesung des Fraktionsgesetzes ausführlich debattiert haben, möchte ich mich heute auf die sonstigen Regelungen der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg konzentrieren. Unsere Fraktion hatte bei den Beratungen zur Geschäftsordnung immer großen Wert darauf gelegt, kurzfristig und mit Dringlichkeit zu regelnde Sachverhalte von solchen Vorschlägen zu trennen, die mittelfristig zu einer Belebung der parlamentarischen Debatte beitragen können. Unser schon in die konstituierende Sitzung eingebrachter Antrag „Das Parlament zum zentralen Ort der öffentlichen Debatte machen!“ ging von Anfang an deutlich über den Zeitrahmen I. Quartal 2015 hinaus. Bei den Beratungen der parlamentarischen Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen wurde diesem Anliegen dadurch Rechnung getragen, dass wir bei den einzelnen Punkten zwischen einem sogenannten „Korb 1“ und einem sogenannten „Korb 2“ unterschieden haben. Ich will nicht verschweigen, dass dies nicht bei allen Begeisterung auslöste. Umso erfreulicher findet es meine Fraktion, dass sich auf Vorschlag der PGFs das Präsidium zur Annahme einer Experimentierklausel entschlossen hat. Danach wird es ab dem Aprilplenum an einem Plenartag einen sogenannten „Prioritätenblock“ geben. Die Fraktionen können ein ihnen besonders wichtiges Anliegen zu einer Zeit, in der die Vertreterinnen und Vertreter der Presse noch nicht ihr Resümee des Tages gezogen haben, nach vorne schieben. Über das weitere Vorgehen zum Themenkomplex „lebendige Parlamentsdebatte“ werden dem Hauptausschuss Vorschläge – auch in einer Anhörung – unterbreitet werden.

Dem Parlamentarischen Beratungsdienst möchten wir unseren Dank für das hochinteressante Gutachten „Neue Elemente der Parlamentsarbeit“ im Auftrag des Hauptausschuss aussprechen!

Ein wichtiges Thema bei der Geschäftsordnungsdebatte war die Besetzung der parlamentarischen Fachausschüsse und insbesondere das Zugriffsverfahren auf die Ausschussvorsitze. Diese wurden im Landtag Brandenburg immer nach interfraktioneller Absprache vergeben, wobei kein Verfahren zur Berechnung der Reihenfolge des Zugriffs normiert war. Ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten beim PBD bestätigte diese Regelungslücke. In Brandenburg hat sich seit Jahrzehnten die schlechte Praxis etabliert, dass die größte Fraktion im Zuge eines „Globalzugriffs“ auf alle ihr zustehenden Ausschussvorsitze zugreifen kann. Ein solch gebündelter Zugriff einer Fraktion in der Reihenfolge ihrer Mitgliederstärke verstößt jedoch gegen die Chancengleichheit im Parlamentarischen Prozess. Dass jetzt eine Parlamentsmehrheit statt des ursprünglich vorgeschlagenen Zugriffsverfahrens nach St. Lague/Schepers das Verfahren nach d`Hondt, welches bekanntermaßen die größeren Fraktionen begünstigt, durchsetzt finden wir ausgesprochen bedauerlich. Wir halten es auch für nicht vertretbar, dass beim Zugriffsverfahren auf Ausschussvorsitze nicht eine Gesamtfolge aller Fachausschüsse, Sonderausschüsse, Enquetekommissionen und sonstiger parlamentarischer Gremien gebildet wird. So wird bei jeder einzelnen Entität die Frage des Zugriffs neu gestellt und immer zugunsten der SPD!

Für kritikwürdig und geradezu skurril halten wir die jetzt durchgedrückte Verkürzung der Kurzintervention von 3 auf 2 Minuten. Bei insgesamt 290 Kurzinterventionen in der letzten Wahlperiode kann doch von einem Missbrauch dieses belebenden Elementes wahrlich keine Rede sein! Die jetzt vorgesehene Regel hätte zu einer Zeitersparnis von 5 Stunden in 5 Jahren geführt!

Ausgesprochen misslich finden wir auch, dass bei den vorgeschlagenen Änderungen zum Enquetegesetz nicht wenigstens eine Unterstützung der Fraktionen durch Finanzierung einer Mitarbeiterstelle analog den Untersuchungsausschüssen mehrheitsfähig war. Enquetekommissionen leisten wertvolle Arbeit, die aber offensichtlich nicht durchgehend geschätzt wird. Der entsprechenden Beschlussempfehlung werden wir deshalb nicht zustimmen, die neue Geschäftsordnung tragen wir mit.