[Diese Rede wurde nicht gehalten und der dazugehörige Antrag (pdf-Datei) wurde in den Ausschuss überwiesen.]
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Im Land Brandenburg gibt es nach Angaben des Innenministers im letzten Januar Plenum noch gut 350.000 Hektar munitionsbelastete Flächen. In einem Bericht der Landesregierung über Lage und Einsatzbereitschaft der Kräfte des Katastrophenschutzes vom 17. Juni 2009 ist sogar von 600.000 Hektar die Rede, die aufgrund luft- und bodengebundener Kampfhandlungen des 2. Weltkrieges und durch Altlasten auf ehemals militärischen Liegenschaften als kampfmittelbelastet einzustufen sind. Brandenburg ist von der Problematik daher besonders betroffen.
Hinzu kommt, dass das Land Brandenburg mit seinem ausgedehnten Waldbestand, der ca. 35 % der Landesfläche entspricht, seinen geringen Niederschlagsmengen und den leichten Sandböden das Bundesland in Deutschland mit der höchsten Waldbrandgefahr darstellt. Annähernd 40 % aller Waldbrände in Deutschland ereignen sich in Brandenburg. Die riesigen munitionsbelasteten Flächen tragen durch Selbstdetonation von Munition zur Waldbrandgefahr bei. Andererseits wird die Brandbekämpfung erheblich erschwert, da sie oft nur aus der Luft erfolgen kann.
In städtischen Regionen stellt blind gegangene Abwurfmunition, insbesondere solche mit chemischen Langzeitzündern, eine ernsthafte Gefährdung dar. Selbstdetonationen sind möglich und werden durch Korrosion und Erschütterung begünstigt. Mit weiterem Zeitablauf wird die Munition, insbesondere, wenn sie mit chemischen Langzeitzündern ausgestattet ist, immer sensibler und gefährlicher.
1989 waren 8% der Landesfläche Brandenburgs – rund 230.000 Hektar – militärisch genutzt. Neben den alten Konversionsflächen, den WGT- Flächen, kamen durch Umstrukturierungen der Bundeswehr zusätzliche Konversionsaufgaben hinzu. Dies begann mit der Schließungswelle von Bundeswehrstandorten 2002 und kulminiert vorläufig in der Aufgabe der Kyritz- Ruppiner –Heide. Angesichts dieser Probleme kam die damalige Landesregierung vertreten durch Wirtschaftsminister Junghans 2007 in ihrem Bericht „15 Jahre Konversion im Land Brandenburg“ zu der Einschätzung – ich zitiere : „Kampfmittel können im Land Brandenburg aus Kostengründen derzeit nicht flächendeckend geräumt werden. Die Entscheidung zur Munitionsräumung muss von Fall zu Fall gefällt werden und erfolgt – außer in Fällen unmittelbarer Gefahrenabwehr – nutzungsabhängig.“ Dem ist wenig hinzuzufügen.
Wir brauchen kein landesweites Konzept und keinen Zeitplan, deren Umsetzung in Anbetracht der gigantischen Ausmaße der Aufgabe sowieso illusorisch ist. Wir müssen unsere knappen Ressourcen fokussieren auf die Gefahrenabwehr, auf hochbelastete und durch dichte Besiedlung hochgefährdete Bereiche. Für die Stadt Oranienburg – ein Beispiel für ein solch hochbelastetes Gebiet - legte die BTU Cottbus 2008 ein Gutachten mit einer grundstücksscharfen Differenzierung des Gefährdungsgrades vor. Die Stadt Oranienburg hat daraufhin allein für die öffentlichen Flächen 10 Millionen Euro eingeplant, um in 5 bis 6 Jahren alles absuchen zu können. Mehr finanzielle Unterstützung nicht nur bei der Entsorgung, sondern auch bei der Suche nach Kampfmitteln in hochgefährdeten Bereichen wäre da durchaus wünschenswert.
Hier muss aber auch der Bund mehr in die Pflicht genommen werden – nicht zuletzt weil das Entschärfen der Bomben mit der Zeit immer komplizierter und gefährlicher wird und die Aufwendungen für Entschärfungen weiter steigen. Zudem ist eine Trennung der Zuständigkeit nach Herkunft der Bomben nicht sachgerecht. Das Land Brandenburg hat für die Kampfmittelbeseitigung seit 1991 rund 347 Millionen Euro ausgegeben. Davon hat der Bund etwa ein Drittel der Kosten übernommen. Die besonderen finanziellen Lasten bei den anstehenden Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzubringen, halte ich jedoch nicht für sinnvoll.
Wir fordern kein landesweites Konzept zur Kampfmittelbeseitigung, sondern mehr Unterstützung bei der Suche und Beseitigung von Kampfmitteln in hochgefährdeten Gebieten. Hierfür möchten wir eine stärkere Beteiligung des Bundes erreichen. Allerdings nicht im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Den Antrag lehnen wir daher ab.