>> Zum Antrag „Landesbeauftragte/Landesbeauftragter für Brandenburgs Kinder“ als pdf-Datei
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
In ihrem Koalitionsvertrag setzt sich die Landesregierung für die nächsten Jahre das Ziel „Kein Kind zurückzulassen – Brandenburg beugt vor“. Dieses Ziel liegt auch uns am Herzen, und auf dem Weg dorthin möchten wir heute einen Vorschlag zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes einbringen.
Die Landesregierung sieht zentrale Bausteine des Kinderschutzes bei den Bildungschancen, der guten gesundheitlichen Versorgung, der Gewaltprävention und dem wirtschaftlichen Wohlergehen insbesondere der Familien, in denen Kinder aufwachsen. Auch hier stimmen wir voller Überzeugung zu und finden, das alles sind Bausteine, die absolut wichtig für das Fundament eines guten und gesunden Lebens sind! Trotzdem muss ich hier inhaltlich auf meine Rede zur Situation der Familien im Land Brandenburg vom Dezember verweisen: in dieser habe ich angemerkt, dass die Steigerung der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung im Jahr 2013 um fast 10% besorgniserregend ist. Wie ich gehört habe, ist die Zahl weiterhin steigend! Sicher liegt das nicht ausschließlich an einer tatsächlichen Zunahme von Vorfällen, sondern auch daran, dass dankenswerterweise mehr Fälle dokumentiert werden. Dennoch zeigt sich, dass wir noch mehr Instrumente für einen umfassenden Kinderschutz brauchen.
Die riesige Resonanz, die die Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. zur Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten durch den Deutschen Bundestag hervorgerufen hat, motiviert uns, diese Forderung der Opposition aus der letzten Wahlperiode hier erneut vorzutragen. Auch viele Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention haben immer noch viele Kinder und Jugendliche unzureichende Chancen, gesund aufzuwachsen und alle Bildungsangebote wahrzunehmen. Dies gilt gerade auch für Flüchtlingskinder und dort insbesondere für die Gruppe der unbegleitenden minderjährigen Flüchtlinge.
Kinderbeauftragte können als unabhängige Ombudspersonen die Interessen und die Rechte von Kindern in vielfältiger Weise kommunizieren und vertreten, nicht nur im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren. Sie sind die Anwälte für die Interessen der nachwachsenden Generation. Sie treten für Kinderschutz ein und verfügen durch die enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden, die sich für die Belangen von Kindern einsetzen, über einen breiten Überblick der Zukunftsfragen von Kindern und Jugendlichen. Kinderbeauftragte lassen ihre Expertise in Legislative und Verwaltungshandeln einfließen. In dieser Aufzählung steckt ein weiterer Baustein für ein belastbares Lebensfundament: Teilhabe. Schon lange setzen wir Grünen uns dafür ein, die Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Kindern und Jugendlichen altersgerecht auszubauen und zu stärken. Unser Ziel ist eine echte Möglichkeit der Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche in demokratischen Prozessen zu schaffen. Aber gegenwärtig sind Kinder und Jugendliche in der Mitsprache an der Gestaltung ihrer Lebensräume den Erwachsenen gegenüber unterlegen. Ihre spezifischen Interessen werden nicht verbindlich angehört und auch nicht verbindlich erwogen. Damit sind Kindesinteressen bei uns im Land unterrepräsentiert, und das sogar besonders oft bei Zukunftsfragen. Ich nenne nur einmal zwei, dafür aber hochaktuelle: eine solide Haushaltspolitik, um unseren Kinder keine Schuldenberge zu hinterlassen und eine grüne Zukunft durch die Energiewende. Kinder und Jugendliche müssen die Erfahrung machen, dass auch ihre Bedürfnisse gehört werden und ernsthaft einbezogen werden in demokratische Entscheidungsprozesse. So wachsen sie zu Erwachsenen heran, die gelernt haben, für ihre Überzeugungen durch demokratisches und tolerantes Handeln einzutreten. Nur mit ihnen gemeinsam können wir den demografischen Wandel meistern und die wirtschaftliche Zukunft auch in den ländlichen Strukturen sichern.
Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass sich auch die LINKE in ihrem Wahlprogramm für einen unabhängigen Kinderbeauftragten mit Beratungs- und Ombudsfunktion für Brandenburg ausspricht. „Kein Kind zurückzulassen – Brandenburg beugt vor“, ein schönes, ein wichtiges Programm, das eine Aufwertung durch eine/n Landeskinderbeauftragte/n verdient hat.
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Der Antrag wurde abgelehnt.