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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Sicherheitspartner in Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wenn es noch irgendeines Beweises bedurft hätte, dass es sich bei der AfD um eine in Auflösung begriffene Demagogentruppe handelt, der vorliegende Antrag räumt letzte Zweifel aus. Mit diesem Antrag haben Sie in meine Augen den Rest von Seriosität verspielt.

Wurde bisher wenigstens vordergründig noch die Sorge über die Zunahme von Bürgerwehren und Sicherheitsinitiativen außerhalb der anerkannten Sicherheitspartnerschaften geheuchelt – Stichwort: das staatliche Gewaltmonopol ist in Gefahr -, so geht es jetzt ganz unverhohlen zur Sache. Die Sicherheitspartner werden in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis befördert, in beliebiger Anzahl nach Mindestlohn bezahlt, erhalten eine Kurzausbildung inclusive Rollenspiel und Eigensicherung, da sie auf „Patroullier“ ständig Leib und Leben riskieren und erhalten die Befugnis, Menschen ihrer Freiheit zu berauben, Identitätsfeststellungen und Verhöre durchzuführen. Man könnte das ganze auch als öffentliches Beschäftigungsprogramm für arbeitslose Glatzen mit innerer Berufung zum Hilfssheriff abtun, wenn es vor dem Hintergrund unserer Geschichte nicht so makaber wäre.

Während der Innenminister nach der Fachtagung zur Kommunalen Kriminalitätsprävention die Rolle der Sicherheitspartner in einer Stärkung des kommunalen „Wir-Gefühls“ durch Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwesen sieht, stellt die AfD klar auf eine Hilfspolizei ab. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Alter vom 25.2.2015: „Sicherheitspartner handeln grundsätzlich ehrenamtlich als Bürger ohne hoheitliche Befugnisse im Rahmen sogenannter Jedermannsrecht`. Sie sind keine Hilfspolizisten und tragen keine Waffen. Sie nutzen weder Polizeifahrzeuge, noch tragen sie Uniform. Sie sollen vielmehr als aufmerksame Nachbarn bei Gefahrenlagen, verdächtigen Situationen oder beobachteten Straftaten die Polizei alarmieren, die dann ihrerseits die konkrete Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung vornimmt.“

Dagegen beklagt die AfD Ausbeutung und Rechtlosigkeit der freiwilligen Helfer, die nicht nur Leib und Leben riskieren, sondern auch Anzeigen wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung riskieren, wenn sie mal so richtig loslegen wollen.

Mit diesem Antrag verlässt die AfD-Fraktion den Boden der Rechtsstaatlichkeit hin zu einem beängstigenden rechtsfreien Paralleluniversum. Die Entwicklung der Brandenburger AfD von der Parteigründung im April 2013 bis zum Pritzwalker Parteitag zwei Jahre später ist eine einzige Talfahrt auf der schiefen Ebene nach rechts. Von einer eurokritischen Partei rechts der CDU hin zu einer Partei am äußeren rechten Rand mit kaum noch wahrnehmbarer Trennschärfe zum Rechtsextremismus.

Wenn der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Potsdamer SVV mit der Begründung, sie gleite in eine „nationalvölkische Richtung“ ab, aus der Partei austritt, so spricht dies Bände. Wir erinnern uns an den Auftritt von Herrn Gauland vor der „Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft“ in Hamburg, der „Erfurter Erklärung“, in der sich die AfD als „Widerstandbewegung gegen die weitere Aushöhlung der Souveränität und der Identität Deutschlands“ definiert bis hin zum Rücktritt von Olaf Henkel aus dem Bundesvorstand mit der Begründung, die Partei werde von „Rechtsideologen“ übernommen. Auch die Einschätzung, bei der AfD wären immer mehr „wolkige Phrasen aus dem Arsenal rechter Splitterparteien“ zu vernehmen, ist jüngeren Datums. Schaut man sich die absurden Machtkämpfe in Kreisvorstand und Fraktion in Märkisch Oderland oder in Frankfurt/Oder an, so verfestigt sich der Eindruck von Selbstdemontage. Während – nicht nur in Brandenburg – immer mehr wirtschaftsliberale, europakritische und wertkonservative Parteimitglieder fluchtartig die Partei verlassen, steigt die Attraktivität für den rechten Bodensatz. Dem trägt der vorliegende Antrag voll Rechnung.