>> Zum Änderungsantrag unserer Fraktion (pdf-Datei)
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Datenschutz ist ein Bürgerrecht. Das grundgesetzlich verbriefte „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu wahren, ist ein Kernanliegen unserer Fraktion, die sich stets für Bürgerrechte stark macht. Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gewährleistet jeder Person das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und fordert, dass die Einhaltung dieses Rechts von einer unabhängigen Stelle überwacht wird. Diese Überwachung ist auch dringend notwendig. In Zeiten zunehmender Digitalisierung brauchen Bürgerinnen und Bürger Informationen über Möglichkeiten zur digitalen Selbstverteidigung. Schon seit Jahren fordern wir daher eine Stärkung der Stellung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Seit 2010 kontrolliert die Landesdatenschutzbeauftragte nicht mehr bloß öffentliche Stellen, ihr obliegt auch die Kontrolle privater Unternehmen. Diese Gesetzesänderung war ein Schritt in die richtige Richtung und wurde von uns unterstützt. Er geht aber nicht weit genug. Die „völlige Unabhängigkeit“ der Datenschutzbeauftragten, wie es die europäische Datenschutzrichtlinie wortwörtlich verlangt, ist in Brandenburg immer noch nicht gewährleistet.
Ebenfalls im Jahre 2010 wurde die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren verurteilt, weil Deutschland das Erfordernis, dass die Datenschutzbehörden ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen, falsch umgesetzt hatte. Hieraus haben der Bund sowie die Länder Berlin, Hessen und Niedersachsen weitreichende Konsequenzen gezogen. Sie haben den Datenschutzbeauftragten den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde bzw. Landesbehörde verliehen, die vollkommen eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist.
Auch in Brandenburg ist es höchste Zeit, die europäischen Vorgaben umzusetzen. Hierzulande versucht man sich jedoch mit rechtlichen Tricks und Schummeleien aus der Affäre zu ziehen. Fakt ist: Sowohl nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung als auch nach dem heute noch eingebrachten Änderungsantrag von SPD und Linken bleibt es bei der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin über die Landesdatenschutzbeauftragte.
Die Unabhängigkeit soll lediglich durch einen die Dienstaufsicht einschränkenden Nebensatz gesichert werden, der jedoch zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Viel einfacher und klarer wäre es doch, auf die Dienstaufsicht über die Landesbeauftragte in Zukunft vollständig zu verzichten!
Der von uns gemeinsam mit der CDU eingebrachte Änderungsantrag sieht diese Gesetzesänderung vor. Mit unserem Antrag erhält die Datenschutzbeauftragte den Status einer obersten Landesbehörde. Damit wird die europäische Vorgabe einer völligen Unabhängigkeit vollumfänglich umgesetzt. Die Landesdatenschutzbeauftragte wäre weder in die Struktur des Landtages noch in die der Exekutive eingebunden. Sie erhält einen eigenen Haushalt und damit auch die ihr zustehende angemessene personelle und finanzielle Ausstattung. Als oberste Dienstaufsichtsbehörde wäre sie zudem mit alleiniger Personalhoheit ausgestattet und für die Ernennung, Versetzung und Abordnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Mit diesem Änderungsantrag räumen wir sämtliche Risiken eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens sowie drohender Strafzahlungen aus.
Diese Gefahr besteht nämlich weiterhin. Zwar haben SPD und Linke mit dem heute eingebrachten Änderungsantrag einen Kritikpunkt der Kommission ausgeräumt, nämlich, dass allein die Datenschutzbeauftragte für Disziplinarmaßnahmen zuständig sein sollte. Er schafft aber weiterhin nicht das, was wir fordern und was auch die Kommission bevorzugt, nämlich die Einrichtung der LDA als oberste Landesbehörde. Ich gebe zu bedenken, dass die Kommission in ihrer Stellungnahme anmahnte, dass demnächst die sogenannte Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten wird. Diese schreibt vor, dass die Datenschutzbeauftragten über einen eigenen Haushalt sowie eigenes Personal verfügen, welches von diesen ernannt wird und ausschließlich ihrer Leitung untersteht. Spätestens dann wird die Gesetzesänderung, die wir vorschlagen, also fällig!
Ich fordere sie daher dazu auf, der Landesdatenschutzbeauftragten die Stellung einzuräumen, die ihr in ihrer besonderen Stellung als Hüterin von Grundrechten gebührt!
Ihr Gesetzentwurf ist unzureichend und abzulehnen!
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Unser Antrag wurde abgelehnt.