- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Schon 2012, als wir hier im Landtag auf Initiative der FDP-Fraktion die Debatte über Altersgrenzen für die Wählbarkeit kommunaler Wahlbeamtinnen und -beamten führten, hat sich unsere Fraktion für die Änderung des brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ausgesprochen. Leider wurden die aus unserer Sicht schon 2012 für nicht mehr zeitgemäß empfundenen Altersgrenzen vom Landtag damals noch bestätigt.
Richtigen Schub gewann das Thema im Mai 2014 durch den Bericht der Landesregierung zur Überprüfung und Bewertung diskriminierender Altersgrenzen in brandenburger Rechtsvorschriften. Damit wurde die Maßnahme 1 des Seniorenpolitischen Maßnahmepakets abgearbeitet. In der erfreulich ausführlichen Diskussion in den Fachausschüssen wurden 16 dringend änderungsbedürftige Regelungen identifiziert und auf die Agenda der neuen Wahlperiode gesetzt. Nach meinem Geschmack hätten es durchaus ein paar mehr Änderungen sein dürfen, die Altersgrenzen für die Wählbarkeit von BürgermeisterInnen und LandrätInnen im Kommunalwahlgesetz gehörten auf jeden Fall dazu. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels halte ich diese Gesetzesänderung auch für dringend nötig. Wir rekapitulieren: Während 2010 noch gut jeder fünfte Einwohner über 65 Jahre alt war, wird es 2030 bereits jede Dritte sein.
Die bisherige Regelung, wonach in Brandenburg als kommunale Wahlbeamtin oder –beamter nur kandidieren kann, wer das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist daher in der Tat absolut unzeitgemäß.
Meine Fraktion hat den Sinn dieser Altersgrenze schon immer in Frage gestellt. Unsere gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Landtagen und im Bundestag unterliegen auch keiner Altersbeschränkung, ebenso wenig Ministerinnen und Minister. Auch zur Bundeskanzlerin kann man in diesem Land ab 18 Jahren gewählt werden.
Wir sind der Meinung, dass durch Wegfall der Altersbeschränkungen die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler über die ihrer Meinung nach besten Kandidatinnen und Kandidaten stärker ins Zentrum gerückt werden. Bewerberinnen und Bewerber für diese Ämter müssen überzeugen durch ihre fachlichen Eignung, ihre Durchsetzungsfähigkeit und ihre Dialogfähigkeit. Das Alter wird ein wichtiges Kriterium für Wahlentscheidungen bleiben. Die Wählerinnen und Wähler können aber selber entscheiden, ob sie einer oder einem 20- jährigen zutrauen, ein wichtiges Amt auszufüllen oder ob sie Zweifel an der Leistungsfähigkeit älterer Bewerberinnen und Bewerber haben. Dass das Lebensalter von jungen und alten Kandidatinnen und Kandidaten thematisiert wird, dafür sorgen schon Kontrahentinnen und Kontrahenten im Wahlkampf.
Packen wir die altersdiskriminierenden Vorschriften bei den Hörnern und schleifen sie! Ich hoffe, die Landesregierung wird auch die übrigen 15 Regelungen zügig anpacken.