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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Erhöhung des Landespflegegeldes ist längst überfällig. Wir haben deshalb bereits dem diesbezüglichen Antrag der Koalitionsfraktionen vom März dieses Jahres zugestimmt. Damals haben wir moniert, dass die von den Landesregierungen als Nachteilsausgleiche gewährten Leistungen sowieso sehr große Unterschiede und einige Merkwürdigkeiten aufweisen. Die Landesregierung ist erfreulich selbstkritisch, wenn sie in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes darauf hinweist, dass Brandenburg bei der Höhe der Leistungen bundesweit auf dem letzten Platz rangiert. Gerade die Unterschiede zu Berlin, wo das Blindengeld nach dem Landespflegegesetz bei 512,41 Euro liegt gegenüber 266,00 Euro in Brandenburg, sind schwer vermittelbar.

Inwieweit sich durch Leistungen aus dem Landespflegegeldgesetz der durch die UN Behindertenkonvention veranlasste Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe immer einlösen lässt, daran erweckt nicht nur der Name des Gesetzes Zweifel. Grüne Politik will, dass jeder und jede die Hilfe erhält, die sie oder er benötigt. Unsere vorrangigen Bemühungen müssen deshalb der Förderung der inklusiven Gesellschaft auf allen Ebenen dienen. Darüber haben wir glücklicherweise in der Debatte zur weiteren Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention miteinander gesprochen. Neben der Beseitigung von Barrieren und Diskriminierungen im Alltag ist Grundvoraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe der Ausgleich von Nachteilen. Zweifellos ist es jetzt angezeigt, die in Brandenburg äußerst niedrigen Sätze anzupassen.

Unsere Unterstützung haben sie dabei.