Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Schon bei meiner Rede zum Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr im Sommer 2011 hatte ich scherzhaft vermutet, dass dieses Gesetz nicht demografiefest sei. Bei einem Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr von 10 Jahren und der weiterhin linear ansteigenden Lebenserwartung war klar, dass man mit einer Auszeichnung für 60jährige Zugehörigkeit schnell an Grenzen stoßen würde. Die jetzt vorgelegte Bevölkerungsprognose 2014-2040 bestätigt den bekannten Trend: Abnahme der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter um 28%, Zunahme der Altersgruppe der über 65jährigen um 43% und Verdoppelung der über 80jährigen auf fast 300.000 Menschen. Sehr relevant sind auch die großen regionalen Unterschiede bei der veränderten Alterszusammensetzung der Bevölkerung.
Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommene Anpassung bei der Verleihung von Medaillen und Ehrenzeichen war also erwartbar und ist völlig in Ordnung. Ich begrüße auch ausdrücklich, dass eine Unterbrechung der Tätigkeit nicht mehr einer Ehrung im Wege steht. Dies trägt den Erfordernissen an Ausbildung und Arbeitsplatzwechsel in einer modernen Gesellschaft Rechnung.
Mitgliedergewinnung durch Auszeichnungen und Würdigung des Ehrenamtes reicht aber nicht aus. Die aktiven Mitglieder in den 200 Freiwilligen Feuerwehren sind in den letzten 10 Jahren um 8000 Personen auf etwa 40.000 Mitglieder gesunken.
Die Aufrechterhaltung des Brand- und Katastrophenschutzes ist gerade in dünnbesiedelten Landesteilen und während der Tageseinsatzzeiten durch die geschilderte demografische Entwicklung gefährdet. Hierzu brauchen wir verlässliche Daten. Die Notwendigkeit bedrohliche Lücken durch hauptamtliche Kräfte zu schließen, lässt sich nicht durch Ehrenzeichen beheben.
Demografischen Problemen würde auch mit einer flexibleren Altersgrenze beim Eintritt in die Alters- und Ehrenabteilung mehr begegnet als mit einer nun möglichen Auszeichnung der 90jährigen. In Brandenburg dürfen freiwillige Feuerwehrleute bis zu ihrem 65. Lebensjahr aktiven Dienst leisten. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurde diese Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Zwar gibt es im aktiven Dienst gerade was die Atemschutztauglichkeit angeht sicher Grenzen, aber eine Vielzahl anderer Aufgaben könnte auch von Älteren nach entsprechender betriebsmedizinischer Tauglichkeitsuntersuchung wahrgenommen werden. Ein Heraufsetzen oder ein Abschaffen von Altersobergrenzen sollte umgesetzt werden, zumal Feuerwehrangehörige auf eigenen Wunsch vorzeitig aus der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ausscheiden können.
Wir fordern die Landesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Flexibilisierung der Altersgrenze zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Weiterentwicklung der Konzepte bezüglich Organisation, Einsatzfähigkeit, Nachwuchs- und Personalgewinnung in Zeiten des Demografischen Wandels sollte zügig in Angriff genommen werden.
Der Überweisung in den AIK stimmen wir natürlich zu.