- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Den Auftakt zur Diskussion über die Anschlussbeiträge nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende letzten Jahres machen heute die BVB/ Freie Wähler mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser soll quasi die Änderungen des KAG vom 1.2.2004, als das Wort „rechtswirksam“ eingefügt wurde, rückgängig machen.
Wenn wir aus den Diskussionen über Altanschließer, alte Neuanschließer oder Beitragserhebung für Wasser- und Abwasser eines gelernt haben sollten, dann, dass in dieser Rechtsmaterie sehr sorgfältig und sensibel vorzugehen ist, um nicht durch gutgemeinte Gesetzesänderungen neue Probleme und neues Chaos zu erzeugen.
Der vorliegende Gesetzentwurf scheint mir ein gutes Beispiel dafür zu sein, dass wir uns keine Schnellschüsse erlauben sollten. Es gibt zwar viele zu regelnde Fragen, aber die Änderung des KAG an diesem Punkt gehört nun wirklich nicht zu denen mit vordringlicher Priorität. Das sagt ja auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das nicht das KAG für verfassungswidrig erklärt hat, sondern dessen Anwendung, wenn nach der alten Rechtslage von vor 2004 ein Beitrag nicht mehr hätte erhoben werden dürfen – das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.
Wir sind gerne bereit, über Ihren Gesetzentwurf mit Ihnen dann zu diskutieren, wenn die Ergebnisse der Rechtsgutachten, die das MIK in Auftrag geben wird, vorliegen und gerne auch weitere belastbare juristische Gutachten. Momentan können wir nicht seriös abschätzen, welche Konsequenzen für unser Kommunalabgabengesetz gezogen werden können und welche gezogen werden müssen.
Leider erscheint mir diesem Gesetzentwurf ein ähnlicher Aktionismus Ihrer Gruppe zugrunde zu liegen wie ihrem Aufruf an potentiell betroffene Grundstückeigentümer, nach §51 Verwaltungsverfahrensgesetz Antrag auf Aufhebung des Beitragsbescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu stellen. Offensichtlich sind auch BVB/ Freie Wähler – Anwälte nicht vor groben rechtlichen Fehleinschätzungen sicher. Denn leider ist der Bezug auf §51 Verwaltungsverfahrensgesetz fehlerhaft, da dieses Gesetz nach §2 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit §12 Absatz 1 KAG in diesen Fällen gar nicht greift. Entsprechende Anträge von Grundstückseigentümern, die dem Rat der BVB/ Freie Wähler gefolgt sind, müssten entsprechend als unzulässig und ggf. unter Kostenerhebung zurückgewiesen werden. Das wird auch nicht zur Beruhigung der Situation beitragen.
Die Berichte aus den unterschiedlichen Zweckverbänden zeigen schon heute, dass nicht nur Grundstückseigentümer, die vor 2004 an leitungsgebundene Anlagen angeschlossen werden konnten und deren Aufgabenträger Beiträge erheben, diese Beiträge jetzt zurückfordern, sondern auch vermehrt selbst gegen Gebührenbescheide vorgegangen wird.
Daher sollten wir uns alle an unsere Gesamtverantwortung erinnern und umsichtig und unvoreingenommen die entstandene Situation analysieren und bewerten.
Diese Sorgfalt ist uns wichtig und die Begründung der BVB/ Freie Wähler für ihren Gesetzesvorschlag überzeugt uns nicht. Deshalb werden wir ihren Gesetzentwurf heute ablehnen.