Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Altanschließerbeschluss sofort umsetzen!“, zum Antrag der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe „Land übernimmt Verantwortung: Stopp der Vollstreckung verfassungswidriger Kanalanschlussbeiträge“, zum Antrag der CDU-Fraktion „Abwasserbeiträge – Beitragszahler nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gerecht behandeln“ und zum Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Linke „Rechtssichere Möglichkeiten einer künftigen Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft“
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende letzten Jahres zum Anschlussbeitragsrecht hat auch das OVG Berlin-Brandenburg seine ersten Urteile zu den Fällen gesprochen, die an das OVG zurückverwiesen wurden und damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt und umgesetzt.
Damit lichtet sich auch so langsam der Nebel und es wird klar, welche Fälle eine Rückerstattung ihrer gezahlten oder zu zahlenden Beiträge erwarten können.
Es ist selbstverständlich, dass die Grundstückseigentümer*innen, die nach der aktuellen Rechtsprechung ein Anrecht auf Rückzahlung von Anschlussbeiträgen haben, diese auch zeitnah erstattet bekommen müssen. Darüber wird es ganz gewiss keinen Streit geben. Komplizierter wird es allerdings, wenn vor Ort klar ist, wie viele Grundstückseigentümer Anspruch auf Rückzahlung haben. Sind es mehr als 10% von allen Grundstückseigentümern im Verbandsgebiet, dann ist die Typengerechtigkeit für alle verletzt und alle Beiträge müssen zurückgezahlt werden. Hinzu kommen dann noch Ablösebeträge aus Erschließungsgebieten, die einbezogen werden müssen. Wir können derzeit immer noch nur erahnen, welche Gesamtfolgen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat und an welcher Stelle das Land Verantwortung übernehmen muss.
In der letzten Landtagssitzung haben wir Grünen darauf hingewiesen, dass wir als Landesgesetzgeber vor diesem dramatischen Hintergrund jetzt Klarheit über die rechtlichen und finanziellen Folgen in all ihrer Komplexität brauchen. Dabei muss es auch darum gehen, neben juristischen und finanziellen Fragen den entstandenen Vertrauensverlust von Teilen der Bevölkerung in seine Verwaltungen nicht noch größer werden zu lassen. Neben der dafür notwendigen Sorgfalt ist durchaus Eile geboten. Spätestens bis zum Frühjahr brauchen wir eine Übersicht über die erwartbaren Folgen bei den betroffenen Aufgabenträgern, um dann bis zum Herbst ggf. notwendige finanzielle und rechtliche Konsequenzen beantworten zu können.
Diese Position nimmt der vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf. Damit korrigiert die Koalition erfreulicherweise den Innenminister, der in der letzten Landtagssitzung darum bemüht war, die Verantwortung für die entstandene Situation allein bei den kommunalen Aufgabenträgern abzuladen und eine Brandmauer um sein Ministerium hochzuziehen. Das konnte nicht lange gutgehen und kann jetzt mit dem vorliegenden Antrag zum Glück korrigiert werden. Deshalb können wir diesem Entschließungsantrag auch zustimmen und erwarten von der Landesregierung insb. auch die zeitlichen Vorgaben einzuhalten.
Der Antrag der AfD-Fraktion ist wie so häufig leider hingeschludert, ohne sich mit den rechtlichen Grundlagen wirklich auseinanderzusetzen. Das zeigt schon der Titel des Antrags. Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist eben kein Altanschließerbeschluss, denn die Gleichbehandlung von Altanschließern und Neuanschließern wird darin nicht in Frage gestellt, so dass eben nicht nur Altanschließer von dem Urteil betroffen sind. Diesen Antrag kann man nur ablehnen.
Die BVB/Freie Wähler haben das verstanden und verzichten mittlerweile darauf, von Altanschließern zu sprechen. Aber offensichtlich wünschen sich die Antragsteller, die kommunalen Aufgabenträger quasi unter Landesaufsicht zu stellen, da sie ihnen nicht zutrauen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des OVG-Urteils umzusetzen und sich an das Recht zu halten. Dies finden wir bisher nicht bestätigt und es ist schon ein bedeutender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, den die BVB/ Freie Wähler hier vornehmen wollen. Deshalb können wir dem Antrag auch nicht zustimmen.
Zum CDU-Antrag werden wir uns enthalten. Die Punkte 1-3 sind sicherlich zustimmungsfähig, aber in Punkt 4 wird schon das mögliche Ergebnis des in Auftrag zu gebenden Gutachtens vorweggenommen und das Land soll in Haftung genommen werden für Verwaltungsaufwendungen der Zweckverbände und Kommunen für die es keine rechtliche Grundlage gibt.
Wir erwarten von der Landesregierung jetzt schnelle Klarheit in der Sache und konstruktive Vorschläge, wie die entstandene Situation befriedet werden kann – gegenüber den Betroffenen Beitragszahler*innen, den Aufgabenträgern und den Kommunen.