- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die von der AfD in insgesamt drei Anträgen aufgestellten Forderungen lehnen wir Bündnisgrünen ab.
In ihrem ersten Antrag fordert die AfD die Landesregierung auf, vierteljährlich über die Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen Asylpakete zu berichten. Meine Fraktion lehnt wesentliche Bestimmungen dieser Asylverschärfungen ab. Bereits in der Debatte über das erste Asylpaket haben wir deutlich gemacht, dass wir an Stelle von Abschiebung und Abschreckung endlich über die wahre Herausforderung – nämlich die Integration der zu uns kommenden Menschen sprechen wollen. Das sogenannte Asylverfahrens-beschleunigungsgesetz trägt entgegen seinem Wortlaut in keinster Weise zu einer Beschleunigung der Verfahren beim BAMF bei. Immer noch werden umständlich Altfälle bearbeitet, immer noch finden widersinnige Widerrufsverfahren statt und bei Syrerinnen und Syrern wird wieder die umfangreiche Einzelfallprüfung durchgeführt.
Das Asylpaket II sieht nun Schnellverfahren für Flüchtlinge vor, die einen effektiven und fairen Rechtsschutz unmöglich machen, erlaubt Abschiebungen von Kranken und führt die Begrenzung des Familiennachzugs auch für Minderjährige sowie bei einer Sicherung des Lebensunterhalts ein. Noch mehr Frauen und Kinder werden damit auf gefährliche Fluchtrouten gezwungen, Arbeitsmarktintegration verhindert. Mit einer christlich- sozialen Politik hat das nichts zu tun. Meine Fraktion stimmt keinem Antrag zu, der zum Ziel hat, die Umsetzung dieser Maßnahmen hier im Land Brandenburg voranzutreiben. Da die CDU in ihrem Entschließungsantrag im Prinzip nichts.
Anderes getan hat, als diese rechtsstaatlich und menschenrechtlich bedenklichen Gesetzesverschärfungen nochmal abzuschreiben, lehnen wir auch ihren Entschließungsantrag ab.
Wie sich die AfD die Umsetzung ihres zweiten Antrags „Sicherung der deutschen Außengrenzen“ praktisch vorstellt, hat uns zuletzt Frauke Petry erklärt: Nämlich mit Waffengewalt, notfalls auch gegenüber Kindern. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Dass wir auch dem letzten Antrag der AfD „Sach- statt Bargeldleistungen“ nicht zustimmen, wird hier niemanden überraschen. Sachleistungen sind diskriminierend für die Betroffenen, sie nehmen ihnen das Recht, sich selbstbestimmt zu ernähren und zu versorgen. Zudem bedeuten sie einen hohen Verwaltungsaufwand für die Behörden. Wir haben die Landesregierung mit unserem Antrag „Spielräume nutzen, Bundesgesetze menschenrechtsorientiert umsetzen!“ zuletzt dazu aufgefordert, zu gewährleisten, dass in der Erstaufnahme der notwendige persönliche Bedarf weiterhin durch Bargeld gedeckt wird, und bei dieser Forderung bleiben wir.