- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die AfD möchte die Kooperationsbereitschaft eines Flüchtlings bei der Feststellung seiner Identität zur Voraussetzung eines positiven Asylbescheids machen. Diesen Antrag lehnen wir ab, weil er ganz klar gegen EU- und Völkerrecht verstößt. Die EU-Qualifikationsrichtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention geben vor, unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung als Flüchtling erfolgt. Beim sogenannten Antrag auf internationalen Schutz geht es - man hört es schon - um die Frage der Schutzbedürftigkeit eines Menschen. Die Kooperationsbereitschaft hat damit nichts zu tun! Außerdem besteht für das Anliegen auch gar kein Regelungsbedarf. Flüchtlinge werden schon jetzt für fehlende Mitwirkung heftig sanktioniert – zum Beispiel mit verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Leistungskürzungen.
In ihrem zweiten Antrag fordert die AfD, die Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge, die diese aktuell nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland erhalten, zu streichen. Für Flüchtlinge solle die allgemeine Regelung gelten, nämlich die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren. Auch das lehnen wir ab. Um die Jahrtausendwende setzte sich in Deutschland die Erkenntnis durch, dass Deutschland aus wirtschaftlichen und demographischen Gründen Einwanderung fördern sollte. Nach langen Diskussionen wurde 2004 schließlich das Zuwanderungsgesetz verabschiedet. Es führte die Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge bereits nach 3 Jahren ein (vormals 8 Jahre), um den Menschen eine Perspektive für eine dauerhafte Lebensplanung in Deutschland zu eröffnen (so ausdrücklich die Gesetzesbegründung).
Die AfD möchte diese Regelung nun wieder abschaffen mit der Begründung, sie höhle den Sinn und Zweck des Asylrechts aus. Das Recht auf Asyl sei nämlich befristet - wohingegen die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthalt im Land ermöglicht. Um eins vorweg klarzustellen: Anders als gemeinhin angenommen, ist der Aufenthalt von Flüchtlingen in Deutschland gerade NICHT grundsätzlich temporär angelegt. Denn auch nach einem Widerruf der Flüchtlingsanerkennung kann ein Flüchtling ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen zum Beispiel wegen eines begonnenen Studiums oder einer begonnenen Arbeit.
Aber nehmen wir mal an, der Aufenthalt von Geflüchteten in Deutschland ist grundsätzlich befristet - wie die AfD es behauptet, was fordert dann die AfD? Sie möchte, dass Flüchtlinge nicht schon nach 3 Jahren, sondern wie alle anderen Ausländer erst nach 5 Jahren eine zeitlich unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit der Begründung, das Recht auf Asyl sei befristet. Erkennen Sie den Widerspruch? Wenn das Recht auf Asyl befristet ist, müsste man nach ihrer Logik die unbefristete Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge dann nicht ganz abschaffen?
Die Anträge sind ein schönes Beispiel dafür, wie die AfD versucht, hinter dem Deckmantel einer juristisch- wie immer nicht tragbaren- Argumentation ihr eigentliches Interesse zu verbergen. Denkt man ihre Anträge aber konsequent zu Ende, steckt dahinter immer wieder die eine Botschaft: Flüchtlinge raus!