- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die CDU macht mit ihrem Antrag auf eine besorgniserregende Entwicklung aufmerksam: Auf den erneut zu verzeichnenden bundesweiten Anstieg von Wohnungseinbrüchen. Vor zwei Wochen trat Bundesinnenminister de Maiziere vor die Presse und verkündete die Zahl: 167.136 im Jahr 2015. Wie jedes Jahr ist sie angestiegen, 2014 waren es gut 152. 000 Einbrüche. Und wie jedes Jahr wird es als gottgewollt hingenommen.
Während bundesweit von 2010 bis 2015 die Wohnungseinbrüche um etwa 40 Prozent angestiegen sind, hat sich die Anzahl der Einbruchskriminalität im Land Brandenburg seit 2010 sogar um 56 Prozent erhöht. Einbruchsdiebstähle sind keine Bagatelldelikte. Die Täterinnen und Täter gilt es, ausfindig zu machen und zu verurteilen. Wer weiß, dass er nichts zu befürchten hat, dem wird die Abwägung, erneut eine Straftat zu begehen, nicht schwer fallen. Auf diese gefährliche Rechnung hat auch der amtierende BKA Präsident Holger Münch Anfang dieser Woche hingewiesen.
Oft leiden Opfer von Wohnungseinbrüchen noch Jahre später unter den psychischen Folgen dieser Straftaten. Für sie ist es schwer zu ertragen, wenn Fremde in die eigene Wohnung, den intimsten Bereich ihres Lebens, gewaltsam eindringen und sie sich nicht einmal sicher sein können, ob die Täter möglicherweise wieder kommen.
Denn die wenigsten Einbrecherinnen und Einbrecher werden gefasst. Bundesweit und im Land Brandenburg liegt die Aufklärungsquote derzeit bei 16 Prozent. Als aufgeklärt gilt ein Fall aber bereits dann, wenn ein Tatverdächtiger ermittelt wurde, ob es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt, spielt keine Rolle. Einer Auswertung des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zufolge lag die Verurteilungsquote bei Einbruchsdiebstählen lediglich bei knapp 3 Prozent. Das kann nicht hingenommen werden. Es gehört zu den primären Pflichten des Staates, Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen in den engsten, privaten Lebensbereich zu schützen!
Die CDU führt- wie auch alle anderen- die Diebstähle auf das Agieren osteuropäischer Banden zurück. Die niedrige Aufklärungsquote mag hierfür ein Indiz sein, naturgemäß lassen sich ausländische Straftäter schwerer ermitteln. Ohne die Existenz dieser Banden in Abrede stellen zu wollen, frage ich mich bei einer so niedrigen Aufklärungsquote aber schon, wie man sich dabei so sicher sein kann. Der allgemeine Anstieg ausländischer Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik- in Brandenburg liegt er bei 3 Prozent im Jahr 2015- liefert hierfür jedenfalls keinen Beweis. Denn dieser ist auch maßgeblich auf Straftaten gegen das Aufenthaltsrecht zurückzuführen - Verfahren die in nahezu 100 Prozent der Fälle aufgrund von Vorgaben aus der Genfer Flüchtlingskonvention wieder eingestellt werden.
Die Forderungen, die die CDU aus der Problematik ableitet, unterstütze ich teils, teils aber auch nicht. Dass wir Bündnisgrünen einer Intensivierung der Schleierfahndung nicht zustimmen werden, mag wenig überraschen. Diese verdachtsunabhängigen Personenkontrollen treffen vor allem „ausländisch aussehende“ Menschen. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist sie verfassungsrechtlich bedenklich. Auch beim Vorschlag der CDU, das Orakel Precobs einzusetzen – eine Software, die prophezeien soll, wo und wann mit dem nächsten Einbruch zu rechnen ist, ist aus unserer Sicht aus Datenschutzgründen Vorsicht geboten, ihre Effektivität einmal dahingestellt. Laut Spiegel- Information habe ein Test in Hannover ergeben, dass nur in 35 von 516 vorhergesagten Risikozonen tatsächlich eingebrochen worden sei.
Meine Fraktion fordert keine Ausweitung verfassungsrechtlich bedenklicher Befugnisse, keine Daten- Orakel – wichtig ist uns eine gut ausgestattete und gut ausgebildete Polizei. Auch wir haben uns in den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt daher für eine Aufstockung des Personals ausgesprochen. Wenn Tatorte nicht mehr professionell auf Spuren untersucht werden können, wenn die Auswertung eventuell gesicherter Spuren Jahre in Anspruch nimmt, keine Ermittler da sind und die Situation bei Staatsanwaltschaft und Gericht nicht anders ist, was kann man da erwarten?
Wir werden uns daher beim Antrag der CDU enthalten.