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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auch in Brandenburg unterstützen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Kinderlärm gehört zum Leben wie Vogelgezwitscher und Sommerregen. Diesen Satz aus dem letzten Plenum wiederhole ich heute gern. Denn ganz grundsätzlich finde ich, wir sollten, wenn wir die niedrigen Geburtenraten beklagen, uns zuallererst fragen, wie unsere Gesellschaft kinderfreundlicher werden kann. Nach bündnisgrüner Meinung müssten wir zum Beispiel viel stärker für vielfältigere Lebens- und Arbeitszeitmodelle eintreten. Davon würden Frauen profitieren und eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit erhalten. Wenn sie sich dadurch mit ihrem Partner die Familienarbeit gerecht aufteilen könnten, wären viele Frauen bestimmt eher motiviert, mehr Kinder zu bekommen.

Eine andere Facette ist sicherlich unser Umgang mit einem unerfüllten Kinderwunsch. Natürlich hat niemand ein verbrieftes Recht darauf, Kinder zu bekommen. Es lohnt sich aber, darüber zu diskutieren, dass niemand bei der Chance auf Elternschaft diskriminiert werden darf. Oder darüber, wie gerecht es ist, wenn sich die Frage danach, welche Unterstützungsleistung ungewollt kinderlose Paare bekommen, am Wohnort festmacht. Deshalb hat die CDU-Fraktion im Januar mit ihrem Antrag unserer Meinung nach völlig zu Recht einen wichtigen gesellschaftlichen Impuls des Bundesfamilienministeriums aufgegriffen. Bundesministerin Schwesig hatte durchgesetzt, dass neben verheirateten Paaren, die bereits seit drei Jahren staatliche Zuschüssen zu einer künstlichen Befruchtung erhalten können, nun auch unverheiratete heterosexuelle Paare in gleicher Weise über das Bundesprogramm unterstützt werden können. Damit öffnet sich die Bundesregierung immerhin ein Stück weit der gesellschaftlichen Realität und verabschiedet sich langsam von ihrem etwas verstaubten Familienbild der Vergangenheit.

In Brandenburg ist fast die Hälfte aller Eltern von minderjährigen Kindern nicht miteinander verheiratet. Ebenso wenig, wie sich bei diesen Eltern die Frage stellt, ob sie bessere Eltern wären, wären sie miteinander verheiratet, ist es nicht nachvollziehbar, warum verheiratete Paare die oft belastende Kinderwunschbehandlung besser überstehen sollten als unverheiratete. Der Wunsch danach, Verantwortung für Kinder zu übernehmen, darf doch weder an eine Heirat gebunden sein noch darf sie dem Staat unterschiedlich viel wert sein. Für uns Bündnisgrüne ist es unerheblich, ob ungewollt kinderlose Menschen heterosexuell sind, lesbisch, miteinander verheiratet, formalisiert verpartnert oder auch nicht. Wir finden, wenn müssen alle den gleichen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung haben. Hier liegt die höhere finanzielle Hürde für unverheiratete Paare und somit der dringendere Regulierungsbedarf. Die Krankenkassen dürfen im Moment nur bei verheirateten Paaren 50% der Kosten für die Kinderwunschbehandlung zahlen. Dieses Problem aber kann ein Landesprogramm nicht lösen.

Die Frage, ob ungewollt kinderlose Paare in Brandenburg den Extra-Zuschuss durch das Bundesprogramm erhalten, hängt allerdings nicht davon ab, ob sie verheiratet sind oder nicht. In Brandenburg erhält bisher kein einziges Paar in Kinderwunschbehandlung diese Unterstützung, weil das Land als einziges ostdeutsches Bundesland nicht am Bundesförderprogramm teilnimmt. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung nun prüfen soll, die Bundesförderung durch ein Landesprogramm aufzustocken. Genauso begrüßenswert ist, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene stärker für die Gleichstellung von verheirateten, verpartnerten und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebenden Menschen einsetzen soll.