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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der Gruppe BVB/Freie Wähler und dem Antrag der CDU-Fraktion zu den Abwasserbeiträgen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Auch wenn ich gestehen muss, dass mich die Materie ohne ein Grundstudium in Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft hart an meine Grenzen führt, so lichtet sich doch jetzt endlich der Nebel. Die beiden Gutachten von Herrn Prof. Brüning und die Diskussionen dazu haben sehr zur Klärung und zur Beurteilung von Problemlösungsstrategien beigetragen. Wir wären aber keine sorgsame Opposition, würden wir uns allein auf die von der Landesregierung hinzugezogene Expertise verlassen. So haben die Fraktionen der CDU und der Bündnisgrünen beim PBD ebenfalls ein umfangreiches zweiteiliges Gutachten in Auftrag gegeben. Den Autoren Frau Dr. Platter, Herrn Bohm und Herrn Lechleitner gilt unser ausdrücklicher Dank. Erfreulich und beruhigend ist, dass die beiden Gutachten bei der Bewertung der großen Fragen auf derselben Linie liegen!

Fassen wir zusammen:

- Die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ausgelösten Finanzierungsprobleme durch Rückerstattung rechtswidriger Beiträge sind nicht durch den Landesgesetzgeber oder durch die unzureichende Aufgabenerfüllung der verbandlichen Aufgabenträger verursacht, sondern durch (Zitat Brüning) „Verwirbelungen“ durch die Rechtsprechung.

- Sie können auch nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen im Abgaberecht gelöst werden! Aus moralischen, politischen und juristischen Gründen sind „Reparaturarbeiten“ am KAG abzulehnen und würden als Umgehung des Verfassungsgerichtsurteiles gewertet.

- Das KAG selbst und die Erhebung von Beiträgen auf der Grundlage gültiger Satzungen ist vom Verfassungsgericht nicht beanstandet worden.

- Die Abwasserbeseitigung und öffentliche Wasserversorgung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Organisationshoheit über das anzuwendende Finanzierungsmodell.

- Durch die Beachtung zahlreicher Prinzipien wie Doppelbelastungsverbot, Gleichbehandlungsgebot, Rückwirkungsverbot und dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit gibt es nur sehr wenig Spielraum, die durch die Beitragsrückerstattung entstandenen Deckungslücken auszugleichen. Der von unserer Fraktion letztes Jahr eingebrachte Vorschlag, die Kalkulationsperioden auf das in allen anderen Bundesländern geltende Niveau zu verlängern, hätte sich jetzt als überaus hilfreich erweisen können und sollte nochmals bedacht werden! So bleibt festzuhalten, dass die Defizite weder durch rückwirkende Gebühren noch durch neue Beiträge gedeckt werden können. Die Aufgabenträger müssen auf gegebenenfalls vorhandene Rücklagen zurückgreifen, eine Umlage bei den sie tragenden Kommunen erheben oder das Land muss helfend eingreifen.

Unsere Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich rot-rot jetzt endlich zu einer Mitverantwortung des Landes für die Gesamtmisere bekennt und die in Schwierigkeiten kommenden Aufgabenträger und Kommunen unterstützen will. Von dreistelligen Millionenpaketen kann zwar nicht die Rede sein, da es sich zum Großteil um zinslose Kredite handelt, für die das Land bürgt und die bescheidene Zinslast trägt. In den Haushaltsverhandlungen wird genauer zu klären sein, für welche konkreten Fallkonstellationen Unterstützung gewährt und ob die Direktmittel von 50 Millionen halbwegs realistisch veranschlagt sind. Interessant finde ich, dass eine durchaus mögliche Unterstützung über den § 16 FAG nach dem Treffen mit den Landräten ganz schnell vom Tisch war. Einer Reduzierung der Finanzausgleichsmasse zulasten der Nichtbetroffenen hat die kommunale Familie dann doch nicht zustimmen mögen.

Obwohl uns das Problem, dass bestandskräftige Bescheide nicht oder nur von einzelnen Aufgabenträgern zurückerstattet werden, umtreibt, lehnen wir eine generelle Finanzierung durch das Land durch eine konnexitätsrelevante landesgesetzliche Anordnung ab. Dadurch würden wiederum neue Ungerechtigkeiten entstehen, da ja in anderen Fallkonstellationen und allgemein nach dem Jahr 1999 auch Beiträge zu entrichten sind. Nicht zu vergessen die Gruppe der gerichtlich bereits erledigten Bescheide echter sog. Altanlieger, die von den Aufgabenträgern gar nicht mehr angefasst werden dürfen. Das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsprechung und subjektiv empfundener Ungerechtigkeit wird uns erhalten bleiben, mit vielen weiteren Klagen ist zu rechnen. Ich zitiere Prof. Brüning: „Nahezu jedes Modell wird beklagt werden.“ Es gibt keinen goldenen Weg zum Rechtsfrieden. Dem immer wieder vernehmbaren Ruf nach landesweiter Umstellung auf reine Gebührenmodelle erteilen wir eine klare Absage: eine Umverteilung zu Lasten der Besitzlosen, die stärkere Belastung der Mieter durch rasant steigende Wasser und Abwassergebühren, lehnen wir ab.