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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag „Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stärker schützen“

>> Antrag Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stärker schützen (pdf-Datei)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Anfang des Jahres haben wir unseren Antrag „besonders gefährdete Flüchtlinge in der Erstaufnahme und in den Gemeinschaftsunterkünften stärker schützen“ in den Landtag eingebracht. Wir haben uns damit für eine vollumfängliche Umsetzung der Rechte besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus der EU-Aufnahmerichtlinie eingesetzt. Hierzu gehören beispielsweise Frauen und Kinder, Menschen mit schweren Gewalterfahrungen, LSBTTI- Geflüchtete sowie Menschen mit Behinderungen.

Wir erkennen an, dass seitdem viel passiert ist und unser Antrag offensichtlich auch Einiges ausgelöst hat.

Für den Bereich der Erstaufnahme hat das Deutsche Rote Kreuz, das die Einrichtungen betreibt, im Juni ein umfassendes Gewaltschutzkonzept vorgelegt sowie Gewaltschutzbeauftragte in Eisenhüttenstadt und den Zweigstellen ernannt. Es finden regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen für Haupt- und Ehrenamtliche zu Themen wie Trauma, Gewalt und sexualisierte Gewalt statt. Die Zentrale Ausländerbehörde hat separate Wohnheime für alleinreisende Frauen mit Kindern eingerichtet und eine Betreuung von Flüchtlingen durch Spezialist*innen einerseits und Hausbetreuer*innen andererseits gehört zu Ihren Standards. Hiervon konnte ich mich auch auf meiner Sommertour in der Außenstelle der Erstaufnahme in Wünsdorf überzeugen. Klar ist, dass die erreichten Standards- insbesondere bei der Sozialbetreuung – trotz angekündigter Schließungen von Unterkünften der Erstaufnahme erhalten bleiben müssen.

Für den Bereich der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte ist am 1. April 2016 das Landesaufnahmegesetz in Kraft getreten, das Mindeststandards für die Unterkünfte festlegt. Es enthält einen Passus, wonach die besonderen Belange schutzbedürftiger Personen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie zu berücksichtigen sind. Seit Juli gibt es auch eine Koordinierungsstelle für die Zufluchts- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene, geflüchtete Frauen.

Im Juni fand zudem eine sehr interessante und aufschlussreiche Anhörung im Innenausschuss zu unserem Antrag statt, für den wir von den Anzuhörenden viel Zustimmung erhalten haben. Ich freue mich sehr, dass es mit dem gemeinsamen Änderungsantrag mit Rot-Rot nun gelungen ist, sowohl das zwischenzeitlich Erreichte als auch Anregungen aus der Anhörung aufzugreifen.

So machten uns zum Beispiel Katte e.V. und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg darauf aufmerksam, dass es für homo- und transsexuelle Flüchtlinge keine eigenen Fluchtwohnungen gibt, diese aber dringend nötig seien. Mit unserem überarbeiteten Antrag fordern wir daher separate Unterkünfte für Frauen und LSBTTI-Geflüchtete - auch in den Kommunen.

Hervorheben möchte ich auch die Aufforderung an die Landesregierung im gemeinsamen Antrag, ein Clearing-Verfahren in der Erstaufnahme durchzuführen, damit die speziellen Schutzbedarfe überhaupt erst erkannt werden können. Diese Maßnahme hatten wir insbesondere auch für traumatisierte Flüchtlinge schon mehrfach – auch im Sozialausschuss – gefordert. Sie ist nicht nur eine Vorgabe der EU-Aufnahmerichtlinie an den Bund UND das Land, sondern auch des Landesintegrationskonzeptes (pdf-Datei) von 2014. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wiesen uns in der Anhörung darauf hin, dass die Frage des Clearings unbedingt zu klären sei. In der Vergangenheit seien es genau die besonders schutzbedürftigen Personen gewesen, die die Behörden intensiv beschäftigten, weil in der Regel keine adäquate soziale oder medizinische Versorgung oder eine geschützte Unterbringung erfolgte.

Zudem haben wir in den Antrag mit aufgenommen, dass die Landesregierung eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Ehen mit Minderjährigen im Sinne des Kindeswohls und des Jugendschutzes gewährleistet einschließlich der rechtlich gebotenen Inobhutnahme von Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Insgesamt also eine gute Fassung des Antrags, sodass wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen werden.

Die Beschlussempfehlung wurde vom Landtag angenommen.

Weiterführende Informationen

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales (pdf-Datei)

>> Unserer Antrag Besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften stärker schützen (pdf-Datei)