- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Unsere bündnisgrüne Fraktion hatteim Juli ein klares Ziel: Wir wollten die Landesregierung auffordern, ihre Einflussmöglichkeiten im Bund für ein Bundesteilhabegesetz zu nutzen, das diesen Namen auch verdient. Ein Gesetz, das zentrale Vorgaben der UN-BRK in Bezug auf Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung umsetzt und das sich konsequent vom bevormundenden Fürsorgegedanken verabschiedet.
Wir hatten bereits früh vermutet, dass die Bundesregierung dafür einen deutlichen Anstoß aus den Ländern braucht. Schon im Mai verabschiedete der Bundestag ein Reförmchen des Behindertengleichstellungsgesetzes. In vielen Punkten setzte sich die große Koalition damals schon über eindeutige Forderungen der Verbände als auch über die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention hinweg. Ähnliches beobachten wir, seitdem die ersten Entwürfe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bekannt wurden. Sie enthalten zahlreiche und tiefgreifende Änderungen, die die Lebenssituation der Betroffenen auch im Land Brandenburg verschlechtern können. Für uns stand und steht aber fest: Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung dürfen sich nicht mehr an sozialhilferechtlichen Maßstäben orientieren, sondern am menschenrechtlich gebotenen Ziel der vollen und gleichberechtigten Teilhabe. Und noch viel weniger dürfen sich durch das Bundesteilhabegesetz Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung im Vergleich zur aktuellen Rechtslage ergeben! Deswegen ist es gut, dass wir mit unserem Antrag die Diskussion darüber im Landtag Brandenburg angeschoben haben. Ziemlich einstimmig beschlossen die Mitglieder des Sozialausschusses eine Eilanhörung zum Gesetzentwurf im September. In dieser setzte sich die Einstimmigkeit fort: Diesmal hinsichtlich einer breiten und umfassenden Kritik am Gesetzentwurf. Alle Bedenken, die wir in unserem Antrag formuliert hatten, wurden durch die Expertinnen und Experten in der Anhörung bestätigt. Der Behindertenbeauftragte des Landes, Jürgen Dusel, fasste das zusammen: „Unisono schallt Kritik durch das Land“. Im Ergebnis der Anhörung haben wir eine überfraktionelle Beschlussempfehlung erreicht, die vollumfänglich die Intention unseres bündnisgrünen Antrags abbildet, und sogar noch mehr! Wir sind froh, dass so viele Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen wurden. Unser Antrag wurde damit noch deutlich weiterentwickelt, weiterqualifiziert und abgerundet.
Auch dem Ziel, die Landesregierung möge sich im Bundesrat vehement für deutliche Verbesserungen am Gesetzentwurf einsetzen, sind wir ein sehr gutes Stück näher gekommen. Der brandenburgische Sozialausschuss hat fraktionsübergreifend beschlossen, eine Stellungnahme an den Sozialausschuss des Bundes zu senden, der gerade vorgestern erneut zum Bundesteilhabegesetz getagt hat. Der blaue Brief aus Brandenburg lag dabei als Beratungsunterlage vor.
Wenn sich nun der Bundesrat Mitte Dezember mit dem Gesetzentwurf befassen wird, sind wir zuversichtlich, dass sich die Landesregierung in ihrem Abstimmungsverhalten an die Beschlussfassung des Sozialausschusses anlehnen wird.
Denn eins haben die Ergebnisse unseres Antrags ganz deutlich gezeigt: Die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft in eine inklusive Gesellschaft ist das gemeinsames Ziel einer großen, parteiübergreifenden Mehrheit im Land Brandenburg. Und darüber sind wir hocherfreut.
Die Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich angenommen.