- Es gilt das gesprochene Wort! –
Anrede!
Die Landesregierung legt mit ihrem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2.0 (pdf-Datei) ein übersichtlich gegliedertes und umfangreiches Kompendium zum Stand und zur Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg vor. Auch mit dem Verfahren, die Menschen mittels der Inklusionsforen bei der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms partizipieren zu lassen, hat das MASGF viel richtig gemacht! Es fördert damit eine Kultur des Respekts und der Aufmerksamkeit, die unsere Mehrheitsgesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung zeigen muss. Diesem Respekt schließt sich der Landtag zumindest für die aktuelle Debatte an, indem Gebärdendolmetscher*innen eingesetzt werden.
Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Die letzten Debatten hier im Landtag, zum Bespiel zum Landespflegegeld und Bundesteilhabegesetz haben deutlich gemacht, dass eben noch nicht alle Brandenburgerinnen und Brandenburger mit Behinderung selbst entscheiden können, wie sie leben wollen, wo sie wohnen möchten, wo zur Schule gehen oder wo arbeiten. Das sieht auch die Monitoring
Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention so. Sie kritisierte unter anderem, die Landesregierung habe zuletzt versäumt, Erfolgsmarker zu definieren. Wir freuen uns, dass das im aktuellen Maßnahmenplan besser umgesetzt wurde.
Leider ist die Redezeit viel zu knapp, um dem Thema angemessen inhaltlich zu begegnen! Zu Inklusion im Bereich Bildung und Erziehung wird meine Kollegin Marie Luise von Halem morgen unter dem Tagesordnungspunkt „Gemeinsames Lernen in der Schule“ sprechen. Das einzige Handlungsfeld, bei dem wirklich viel im Argen zu liegen scheint, ist die Situation geflüchteter Menschen mit Behinderung. Die Redezeit würde alleine für diesen Punkt wohl nicht ausreichen. Deswegen wünsche ich mir, dass sich der Sozialausschuss das Maßnahmenpaket in einer seiner nächsten Sitzungen auf den Tisch ziehen wird!
Wirklich erfreulich ist, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung im Land deutlicher sinkt als im Bund. Aber trotzdem sind bei uns ein Viertel aller Pflichtarbeitsplätze in der Privatwirtschaft nicht besetzt. Beschäftigen diese Betriebe aus Prinzip keine Menschen mit Behinderung und leisten lieber die Ausgleichzahlung? Oder sind sie nur nicht oder nicht ausreichend über die Fördermöglichkeiten und –strukturen im Land informiert? Oder reichen diese im Land nicht aus? Das lässt die Landesregierung an dieser Stelle offen, und das ist nicht gut. Denn um das ändern zu können, sollte sie wissen, warum auf mehr als 5.500 Arbeitsplätzen für behinderte Menschen solche ohne Handicap arbeiten dürfen.
Kurz zum Handlungsfeld „Gesundheitliche Versorgung und Pflege“. Hier definiert die Landesregierung viele wichtige und richtige Ziele. Warum sie aber angesichts der deutlich steigenden Zahlen von Menschen mit seelischen Behinderungen auf einen Psychiatriebeirat verzichtet, verstehen wir nicht! Definitiv zu euphemistisch stellt die Landesregierung die Förderung der politischen Partizipation behinderter Menschen dar, Zitat: „Menschen mit Behinderung können im Rahmen der geltenden bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen gleichberechtigt an politischen Wahlen teilnehmen.“ Das ist doch aber selbstverständlich, und dieses Satzes hätte es gar nicht bedurft. Die geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen schließen allerdings Menschen, die unter Betreuung stehen, von Wahlen aus. Und solche, die im Maßregelvollzug in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind, auch. Wenn man das weiß, klingt der Satz gar nicht mehr so inklusiv! NRW und Schleswig-Holstein haben ihre Wahlgesetze in echtes inklusives Wahlrecht geändert, in Berlin hat man es vor. Unser Bündnisgrüner Wunsch lautet: mit einem Maßnahmenpaket 2.0 sollte das auch in Brandenburg möglich werden! Wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt.