>> Große Anfrage zum Landesintegrationskonzept
- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Lässt sich Integration einfach verordnen, und wenn ja, wie? Wieviel Bereitschaft aller, sich füreinander zu öffnen, braucht Integration? Wie können wir die Neuankommenden unterstützen, unsere Sprache zu lernen, unsere Werte und demokratischen Prinzipien zu verstehen und ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden? Zu diesen Fragen enthält das Integrationskonzept Aufgaben für uns alle. Die Landesregierung hat es bereits im Jahr 2014 erstellt. Allerdings steht Brandenburg heute mit rund 25.000 neu in den Kommunen angekommen Menschen vor Herausforderungen, die deutlich über jene von vor drei Jahren hinausgehen. Grund genug für uns Bündnisgrüne, die Landesregierung durch unsere Große Anfrage nach einer Bewertung des integrationspolitisch Erreichten zu fragen.
Als die CDU parallel zum bestehenden Integrationskonzept ein Landesintegrationsgesetz auf den Weg bringen wollte, waren wir gesprächsoffen. Wir sind weiterhin offen für gesetzliche Regelungen. Es ist uns aber wichtig, dass ein Integrationsgesetz vor allem auch ein Partizipationsgesetz sein müsste. Es sollte Teilhabe für Migrantinnen und Migranten ermöglichen und verbessern. Wir verstehen Integration als Prozess, nicht als eine einseitige sanktionsbewehrte Bringschuld von Migranten, die sich an eine wie auch immer geartete brandenburgische Leitkultur anpassen sollten. Welchen Platz ein Gesetz neben dem existierenden und weiterzuentwickelnden Integrationskonzept einnehmen soll, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Das Konzept bietet nämlich, das machen die Antworten der Landesregierung sehr klar, viele realitätstaugliche und differenzierte Ansätze.
Integration verläuft nie ohne Reibung und braucht Zeit, gegenseitigen Respekt und den Schutz von Schwächeren. Genau beim Umgang mit den Schwächeren, den besonders Schutzbedürftigen, haben wir ein paar Fragezeichen. Warum wurden gemäß der EU Richtlinie zum Umgang mit besonders Schutzbedürftigen nur Schutzbedarfe für psychisch erkrankte Flüchtlinge erfasst? Das kommt uns merkwürdig wenig vor, vor allem weil die EU-Richtlinie deutlich weiter gefasst ist. Was ist mit den anderen Personen, die gemäß der Richtlinie einen besonderen Schutzbedarf haben? Menschen mit Behinderung oder Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern zum Beispiel? Wurde der Schutzbedarf nicht erkannt? Wurden sie nicht erfasst? Darauf hätten wir gerne eine Antwort.
Und, um beim Schutz der Schwächeren zu bleiben, ist für uns immer noch die Frage offen, was mit den Aufgaben der einzigen Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde passieren wird. Die geplante - und von uns sehr begrüßte - kommunale Migrationssozialarbeit soll viele Aufgaben der Fürstenwalder Beratungsstelle übernehmen, nicht aber die medizinisch-therapeutischen. Nun gibt es aber leider immer noch keine flächendeckende kommunale Migrationssozialarbeit. Dadurch fehlt schon mal eine wichtige Unterstützung der besonders Schutzbedürftigen. Und die medizinisch-therapeutische Unterstützung, die bisher Fürstenwalde leistet, will die Landesregierung in den Krankenhäusern haben – obwohl sie bei diesen (Zitat): „in der Versorgung von internationalen Patient*innen Qualifizierungsbedarf“ sieht. Das passt alles nicht wirklich zusammen, hier brauchen wir eine Lösung, und zwar rasch.
Unser Hauptkritikpunkt am bestehenden Landesintegrationskonzept kristallisiert sich dann auch an ebendiesem Beispiel heraus: Die vielen Unstimmigkeiten zwischen Landesregierung und kommunaler Ebene. Beide müssen bei Fragen der Integration viel besser miteinander ins Gespräch kommen. Im fortentwickelten Landesintegrationskonzept müssen Instrumente gefunden werden, mit denen der Landesregierung eine genauere Erfassung der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten möglich wird. Und hier geht nicht um Kontrolle, sondern darum wissen zu können, wie die Landesebene die Kommunen gezielter unterstützen kann.
Für uns ist Bildung eines der zentralen Schlüsselthemen für eine gelingende Integration. Und hier meint Bildung nicht nur Schule, sondern die komplette Kette von der Kita über die Schule bis zur Ausbildung oder Hochschulausbildung. Das Landesintegrationskonzept enthält dazu viele gute Ziele und Maßnahmen. Auch in der Umsetzung haben wir kaum Kritik an der Politik der Landesregierung. Beispielhaft zu nennen sind da die vielen Klassen des Bildungsgangs zur beruflichen Grundbildung (BFS-G-Plus), die den jungen Geflüchteten einen Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnen sollen.
Man bekommt jedoch nach den Antworten das Gefühl, dass bei der Erstellung des Konzeptes im Bereich Bildung einfach Maßnahmen und Ziele genannt wurden, die eh schon passieren. Sie sind keine Impulsgeber für eine Verbesserung der Integration. Im Themenbereich Bildung werden zudem viele Daten nicht erhoben oder als Querschnittsaufgabe beschrieben. Dies verstärkt den eben beschriebenen Eindruck.
Noch einmal: die Situation im Bereich der Bildung im Hinblick auf die Integration der geflüchteten Menschen ist gut, ich möchte jedoch dennoch ein paar Punkte nennen, die wir für verbesserungswürdig halten:
- Die fehlende Impulsgebung durch das Konzept wird am stärksten im Bereich der Ausbildung für Kita, Schule und Hochschule deutlich. Hier hat sich fast nichts verändert. Weder bei der Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrkräfte noch bei der Einordnung der Thematik in innerschulische Diskussionsprozesse ist aus den Antworten etwas herauszulesen. Was passiert ist zum Beispiel das gute „Sonderprogramm“ zur Ausbildung von Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache.
- Kritisch sehen wir den fehlenden konzeptionellen Ansatz im Hinblick auf die Begleitung von geflüchteten Familien und ihren Kindern. Gerade das „Netzwerk Gesunde Kinder“ ist aus unserer Sicht ein sehr gutes und wichtiges Instrument für eine gute Integration. Es bewegt sich aber natürlich in einem sehr schwierigen Umfeld. Hier Vertrauen und Zugang zu erreichen ist besonders herausfordernd. Aber gerade deshalb wäre ein konzeptioneller Ansatz sehr wichtig.
- Die Anzahl Schulpsycholog*innen in Brandenburg ist zu niedrig und das nicht erst seit der Aufnahme der vielen Geflüchteten. Hier nur auf das Regelangebot zu verweisen halten wir für unzureichend. Aus unserer Sicht muss hier dringend aufgestockt werden. Übrigens gilt dies auch für den Bereich der Schulsozialarbeit.
Ob die Regelungen zu unserer Schulpflicht wirklich optimal für die Geflüchteten sind, ist durch die Landesregierung nicht ausreichend beantwortet worden. In Fachkreisen wird hier die bayerische Regelung mit einer Schulpflicht bis ausnahmsweise zum 25. Lebensjahr immer wieder hervorgehoben. Dieser Frage werden wir im Bildungsausschuss nachgehen.
Zum Abschluss muss ich noch unsere Brandenburgischen Hochschulen loben. Die Fülle und Vielfalt der Angebote für Geflüchtete sind grandios!
Und noch ein Lob: Wir wissen, dass die Beantwortung viel Arbeit gekostet hat! Aber wert war sie es allemal. Denn die Antworten auf unsere Große Anfrage sind ein wertvoller Fundus, sind Leitlinie für unser weiteres integrationspolitisches Handeln und hoffentlich auch für die Weiterentwicklung des Konzepts.
Integration ist nie statisch. Sie lebt vom Gespräch. Gemeinsames Zusammenleben lässt sich nicht ausschließlich gesetzlich regeln. All das will unser gemeinsamer Entschliessungsantrag aufgreifen, für den ich um Zustimmung werbe.
Der Entschließungsantrag wurde angenommen.