- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
In der kaum noch überschaubaren Altanschließerproblematik ist die hier geforderte Verlängerung und gegebenenfalls Modifizierung der Bedingungen der Verwaltungskostenerstattung durch das Land eine sehr konkrete und sinnvolle Maßnahme. Aufgrund der immer bunteren Rechtssprechung mit anstehenden Revisionsverfahren wird es einigen Aufgabenträgern nicht gelingen, die Verwaltungskostenerstattung fristgerecht zu beantragen. Auch die Forderung, dass die Bedingungen der Gewährung von Unterstützungsleistungen dem konkreten Bedarf anzupassen sind, unterstützen wir nachdrücklich. So wäre zu prüfen, ob die Darlehen auch auf sonstige Verwaltungsaufwendungen, die nicht gebührenfähig sind, ausgeweitet werden können.
Viele Aufgabenträger sind in eine Vielzahl von Klagen involviert. Geklagt wird zunehmend gegen Gebühren, die durch die Auflösung der rechtswidrig erhobenen Beiträge gestiegen sind. Da klagen dann Altanlieger gegen den Aufschlag bei Gebühren, Mieter gegen ihre Vermieter, die Vermieter wiederum gegen die Verbände. Wenn ein Verband ein solches Klageverfahren verliert – sei es gegen Beiträge, sei es gegen Gebühren – müssen die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten sowie die der Gegenseite gezahlt werden. Zusätzlich fallen nach der Abgabenordnung Zinsen auf die Erstattung der Abgabenbeträge an. Dieser ganze Aufwand ist nicht kalkulationsfähig und hier könnten die im Antrag beschriebenen Maßnahmen sehr hilfreich sein.
Wie es mit dem Thema generell weitergehen wird, steht in den Sternen. Der Bundesgerichtshof wird sich vermutlich frühestens in einem Jahr mit der Revision gegen das Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom April dieses Jahres auseinandersetzen, das eine Staatshaftung im Falle der Altanschließer verneint hatte. Das bedeutet weiterhin Unsicherheit für viele betroffene Bürger und Bürgerinnen und bindet die Kapazitäten der Aufgabenträger, die immer verzwicktere Fallkonstellationen kalkulatorisch überhaupt nicht mehr bewältigen können. Dabei hat gerade dieser Sommer mit seiner langanhaltenden Dürre wieder gezeigt, dass die Siedlungswasserwirtschaft sich dringend den Problemen der Wasserversorgung bei Hitze, der Sulfat- und Nitratproblematik und dem Mikroplastikproblem widmen müsste.
Der vorliegende Antrag wird an den großen Problemen nichts ändern, aber er ist sinnvoll und unterstützt die kommunalen Aufgabenträger in ihrer nicht einfachen Situation.