- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Der vorliegende Antrag zeigt: die AfD-Fraktion entdeckt mittlerweile das Soziale für sich. Leider bleibt es bei einem Deckmäntelchen, wirklich profund sind ihre Antworten nicht. Warum?
Die Frage der Entgeltfortzahlung ist allein auf Bundesebene zu lösen. Hätte die AfD keine Fraktion im Bundestag könnte man verstehen, dass sie die Forderung nach einer Ausweitung der Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines Kindes über den Umweg des Landes Brandenburg versucht. Dem ist aber nicht so! Die AfD ist sehr wohl im aktuellen Deutschen Bundestag vertreten. Verzeihbar wäre dieses Vorgehen auch, wäre ihre Bundestagsfraktion mit einem entsprechenden Antrag dort gescheitert. Jedoch wurde im Bundestag wo - ich wiederhole - die alleinige politische Gestaltungsmöglichkeit für dieses Vorhaben liegt, kein entsprechender Antrag gestellt. Das liegt vielleicht auch daran, dass von dort gesundheits- und sozialpolitisch bislang nicht viel kommt. Das was kommt, geht eher in eine andere Richtung. Da werden vor allem ärztliche Partikularinteressen bedient. Ihre Bundestagsfraktion befasst sich mit der Aufhebung der Honorarbudgetierung oder der Verschiebung der bis Ende 2018 laufenden Frist zum Anschluss an die Telematik. Es gibt keine Konzepte zu wichtigen sozialen Fragen wie der Rente. Ginge es nach der Bundes AfD, würden sogar besonders von Armut betroffene Bevölkerungsgruppen wie Alleinerziehende diskriminiert. So fordern Sie in Ihrem Wahlprogramm eine Differenzierung, ob die Lebensform „Alleinerziehend“ schicksalhaft, durch Selbstverschulden oder auf Grund eigener Entscheidungen zustande gekommen ist, und wollen daran die finanzielle Unterstützung bemessen. Von einer solchen Gewissenfrage wäre immerhin im Land Brandenburg jede vierte Familie betroffen. Wir verstehen Familienpolitik anders. Für uns stehen die Kinder im Mittelpunkt, unabhängig davon, wie ihre Eltern leben.
Gerade Eltern brauchen eine ernstgemeinte politische Unterstützung. Alle Eltern wissen, wie sehr man unter Druck geraten kann, wenn Kleinkinder von Oktober bis März scheinbar dauerkrank sind. Da ist auch schnell die Geduld im Betrieb oder den Kolleg*innen überstrapaziert. Dafür braucht es tatsächlich andere Regelungen. Wir sehen hier eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Dazu gehört unter Umständen eine Anpassung im Entgeltfortzahlungsgesetz. Dazu gehören an familiäre Bedürfnisse anpassbare Arbeitszeiten, die über Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen müssten. Dazu gehören auf jeden Fall auch Arbeitgeber*innen, die Familienfreundlichkeit ernst nehmen und über Betriebsvereinbarungen großzügige Regelungen im Kinderkrankheitsfall ermöglichen. Das sind leider alles Aspekte, die ein Landesparlament nicht selber regeln kann.
Seit Jahrzehnten werden in Deutschland niedrige Geburtenraten beklagt, ebenso lange fragen wir uns, wie unsere Gesellschaft kinderfreundlicher werden kann. Wir werden als Bündnisgrüne Fraktion mit der Frage besserer Bedingungen für Beschäftigte mit kranken Kindern zu unserer Bundestagfraktion gehen. Dort, da sind wir uns sicher, wird das Anliegen mit dem gebührenden Ernst und unter Berücksichtigung der dem Thema innewohnenden Komplexität verfolgt werden!