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Ursula Nonnemacher spricht zum Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2017

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wer in diesem Jahr das Wort „Datenschutz“ zu Ohr bekommt, wird höchstwahrscheinlich zuerst an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) denken, welche seit Ende Mai in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Frau Hartge und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beschäftigten sich bereits im Vorfeld ausführlich mit diesem Thema. Das zeigt der umfangreiche Tätigkeitsbericht der Behörde für die Jahre 2016 und 2017. Ich begrüße die Ankündigung von Frau Hartge im Innenausschuss, eine Musterkommune auf Einhaltung der DS-GVO zu überprüfen. Dieser Schritt kann der teilweise erheblichen Verunsicherung der Gemeinden in Bezug auf die Verordnung entgegenwirken.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Tätigkeitsbericht anspricht, ist die Nutzung des Messengerdienstes „WhatsApp“ in Schulen. Es ist äußerst problematisch, wenn Eltern, Schülerinnen und Schüler diesen Dienst zwangsweise nutzen müssen, um Informationen vom Lehrpersonal zu erhalten. So leitet „WhatsApp“ Daten von Nutzerinnen und Nutzern ungefragt für kommerzielle Zwecke an Facebook und damit in die USA weiter. Zudem gibt es Sicherheitsprobleme in der Verschlüsselung von „WhatsApp“-Gruppenchats, die in Schulen besonders populär sind. In der Stellungnahme der Landesregierung wird angekündigt, dass das MBJS die Nutzung des Messengerdienstes in Schulen zunächst beobachten und anschließend gegebenenfalls regulieren wird. Dies ist ein überfälliger Schritt.

Zu Recht kritisiert die Landesbeauftragte, dass das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz und das Umweltinformationsgesetz nach wie vor nicht zusammengeführt wurden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte dies schon vor Jahren mit der Einführung eines Transparenzgesetzes. Im Rahmen des nun verabschiedeten E-Government-Gesetzes wurde die Landesregierung wenigstens aufgefordert, bei der Einrichtung eines umfangreichen Open Data-Portals ambitionierter vorzugehen. Dies ersetzt zwar kein Transparenzgesetz, doch erhöht es die Transparenz behördlichen Handelns immerhin etwas.

Die Koalitionsfraktionen haben einige weitere Punkte aus dem Tätigkeitsbericht in ihrer Beschlussempfehlung der Landesregierung dringend zur Umsetzung empfohlen wie die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter an Schulen und die bessere Sicherung sensibler Sozialdaten. Diese Anliegen unterstützen wir nachdrücklich.

Sie wissen, dass der Schutz von Daten und der Ausbau der Informationsfreiheit für uns Bündnisgrüne außerordentlich wichtige Anliegen sind. In diesem Sinne möchte ich der Landesbeauftragten abschließend herzlich für ihre Arbeit danken.