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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion "Neustart Verfassungsschutz!"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Kernforderung der CDU ist richtig. Für den Verfassungsschutz bedarf es eines „umfassenden Neustarts“! Denn die Geschichte der Nachrichtendienste ist bundesweit von Skandalen und Fehlleistungen geprägt. Aus der jüngeren Vergangenheit sind die NSU-Verbrechen und der Anschlag von Anis Amri zu nennen. Auch Brandenburgs Verfassungsschutz hätte dazu beitragen können, die Mord-Serie des NSU zu verhindern – wenn er seine Informationen über ein gewisses Rechtsterroristen-Trio aus Thüringen im September 1998 an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben hätte.

Zuletzt hat der Verfassungsschutz – bundesweit und in Brandenburg - viel zu lange tatenlos zugeschaut, wie sich rechtsextremistisches Gedankengut in bürgerlichem Gewande ausgebreitet hat: Gliederungen der AfD wie der „Flügel“ und die „Junge Alternative“ und Vereine wie „Zukunft Heimat“ gefährden unsere Verfassung weit mehr als andere Entwicklungen in der Nachkriegszeit.

Eine grundsätzliche Diskussion über Ausrichtung und Aufgaben des Verfassungsschutzes auf den letzten Metern dieser Wahlperiode anschieben zu wollen, ist jedoch nicht sinnvoll. Denn der NSU-Untersuchungsausschuss erarbeitet in den nächsten Monaten entsprechende Handlungsempfehlungen. Sie sollten zwingend mit einfließen, wenn wir das Verfassungsschutzgesetz erneuern. Dieses wichtige Vorhaben sollte der neu gewählte Landtag gleich zu Beginn der nächsten Wahlperiode angehen.

Dann muss es um ganz grundlegende Fragestellungen gehen: Mit welchen Mitteln ist der bestmögliche Schutz unserer Verfassung möglich – kann das ein Nachrichtendienst überhaupt leisten und, falls ja, welche nachrichtendienstlichen Mittel benötigt er dafür?

Besonders umstritten sind bekanntlich V-Leute. Es handelt sich dabei unter anderem um Rechtsextremisten, die Informationen liefern sollen, deren Handeln aber auch teilweise staatlich gesteuert wird. Das kann hochproblematisch sein! Auch in Brandenburg haben V-Leute rechtsextremistische Strukturen gestärkt oder mit aufgebaut, wie wir im NSU-Untersuchungsausschuss herausgefunden haben. Es stellt sich daher die Frage, ob die verdeckte Informationsbeschaffung nicht Profis vorbehalten sein sollte – nämlich Spezialisten mit Beamtenstatus. Grundsatzentscheidungen wie diese sollten sehr sorgsam und auf breitestmöglicher Informationsbasis getroffen werden – und nicht in den nächsten Wochen im Hoppla-Hopp-Verfahren.

Zentral wichtig ist uns Bündnisgrünen, dass ein nachrichtendienstlich arbeitender Verfassungsschutz besser kontrolliert werden muss. Die von der CDU angeregten Richtervorbehalte und der ebenfalls genannte Ausbau der parlamentarischen Kontrolle gehen in die richtige Richtung. So braucht die Parlamentarische Kontrollkommission dringend personelle Ressourcen, um überhaupt eine echte Kontrolle vornehmen zu können. In der bisherigen Praxis kann der Verfassungsschutz nämlich weitgehend selbst entscheiden, wie umfassend er sich kontrollieren lässt – nämlich so weit, wie er seine Unterrichtungspflichten auslegt und diesen nachkommt.

Dass die CDU so kurz vor dem Ende der Wahlperiode auf ein neues Verfassungsschutzgesetz drängt, ist natürlich nicht nur der grundsätzlichen Bedeutung des Themas geschuldet. Vielmehr wirkt der Antrag wie ein Versuch, einen zusätzlichen Spaltkeil in die rot-rote Regierungskoalition zu treiben, die durch Differenzen beim Polizeigesetz und die eigenwillige Personalpolitik des Innenministers beim Verfassungsschutz ohnehin belastet ist. Wir Bündnisgrünen registrieren zwar aufmerksam, wie die Koalitionspartner miteinander umgehen, sind für solche politischen Spielchen aber nicht zu haben – schon gar nicht, wenn es um so ein zentrales Thema wie die Innere Sicherheit geht.

Zur Personalausstattung des Verfassungsschutzes sei an dieser Stelle nur so viel gesagt: Der Einstellung von Fachleuten, welche speziell die Analysefähigkeit verbessern, stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Dasselbe gilt für eine umfassende Erneuerung des Brandenburgischen Verfassungs- schutzgesetzes –und zwar gleich nach der Landtagswahl!