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Ursula Nonnemacher spricht zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Im vergangenen Jahr waren die verheerenden Brände in den brandenburgischen Wäldern mehrfach Thema im Innenausschuss und Plenum. Wir alle möchten, dass die Feuerwehren gut ausgestattet sind, falls es – und damit ist in Anbetracht der klimatischen Veränderungen leider zu rechnen - diesen Sommer wieder zu Waldbränden kommen sollte.

Die Landesregierung hat mit ihrem Maßnahmenpaket zum Brand- und Katastrophenschutz für die Jahre 2019 und 2020 eine gute Grundlage geschaffen, auf der Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen auf veränderte Rahmenbedingungen wie den demographischen Wandel reagieren können. Eine der Maßnahmen ist die Möglichkeit der Aufnahme kommunaler hauptamtlicher Kräfte in die Stützpunktfeuerwehren, falls ehrenamtliche Feuerwehrleute nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Fraglich ist jedoch, wie finanzschwache Kommunen die neu zu schaffenden Stellen bezahlen sollen. Hier würde ich mir wünschen, dass die Frage der Finanzierung hauptamtlicher Feuerwehrleute in den Stützpunktwehren strukturschwacher Regionen, welche im Maßnahmenpaket noch in die Rubrik „mittelfristige Umsetzungsperspektive unter Haushaltsvorbehalt“ eingeordnet ist, schneller angegangen wird. Wir benötigen diesen Schritt dringend, um die vielerorts kaum noch gewährleistete Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehren wieder sicherstellen zu können.

Eine weitere Maßnahme des Pakets, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, ist die Anhebung der Altersgrenze für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr von 65 auf 67 Jahre sowie die Möglichkeit, je nach persönlicher Kondition auch länger tätig zu sein. Für die Heranführung der jüngeren Generation an den ehrenamtlichen Dienst soll, als ein Bereich der bereits existierenden Jugendfeuerwehren, eine „Kinderfeuerwehr“ ins Leben gerufen werden. Ob dieses Mittel geeignet ist, den Nachwuchs der freiwilligen Feuerwehren langfristig zu sichern, wird sich zeigen. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema Brandschutz, wie sie auch eine kürzlich geschlossene Vereinbarung von Landesregierung und Landesfeuerwehrverband mit Kindertagesstätten und Schulen vorsieht, halten wir Bündnisgrüne unabhängig davon für sinnvoll.

Auch die vorgesehenen Änderungen zur Stärkung von Datenschutz und Privatsphäre begrüßt meine Fraktion. Neben der Anpassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung halte ich die Ergänzung von § 27 um den neuen Absatz 6 für dringend geboten. Dort wird festgelegt, dass Fotos nur mit der Erlaubnis des Wehrführers zu veröffentlichen sind. Insbesondere in den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter wurden in der Vergangenheit Bilder präsentiert, welche die Privatsphäre der Opfer massiv verletzten. Durch die Festlegung einer Kontrollinstanz im Gesetz wird dieser Praxis nun ein Riegel vorgeschoben.

Immer öfter werden die Feuerwehren nicht für die Bekämpfung von Bränden, sondern zur Hilfeleistung in anderen Notsituationen angefordert. Für eine Türnotöffnung oder die Beseitigung von Ölspuren in Einfahrten fallen hohe Kosten an, welche bisher, unter anderem aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, nur unzureichend geltend gemacht werden konnten. Die Umstellung von Kostenersatz auf Gebührenerhebung wird dazu beitragen, dass die Refinanzierungsquote der Einsätze steigt und statt des Notrufs zukünftig vermehrt ein Schlüsseldienst gewählt wird.

Kritisch sehe ich, dass eine ganze Reihe von Maßnahmen des Pakets zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes auf die lange Bank geschoben und unter Haushaltsvorbehalt gestellt wird. Ansprechen möchte ich hier nur den schlechten baulichen Zustand vieler Feuerwehrgerätehäuser- und wachen, welcher einem ehrenamtlichen Engagement sicher nicht zuträglich ist. Die notwendigen Sanierungsarbeiten sollten so bald wie möglich in die Wege geleitet werden.

Wir werden uns im Innenausschuss weiter mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Der Überweisung stimme ich gerne zu.