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Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion „Gesetz zur Chancengerechtigkeit bei der politischen Teilhabe (Brandenburgisches Chancengerechtigkeitsgesetz - BbgChG)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Eine Frage stellte sich mir schon bei der ersten Lektüre Ihres Gesetzes: Warum so unverbindlich? Für die anstehenden Kommunalwahlen 2019 bilden Frauen nur 29 Prozent der Kandidierenden, auf der kreislichen Ebene sogar nur 27,8% und das vor dem Hintergrund, dass nach der Verabschiedung des Paritegesetzes am 31.1.2019 intensiv über den Anteil von Frauen auf den Wahllisten debattiert wurde. Die Aufstellung der Wahllisten stand also unter besonderer Beobachtung, ohne dass dies zu einem überzeugenden Ergebnis geführt hätte. Es besteht also Handlungsbedarf!

Und hat uns doch die Geschichte gezeigt, dass im Bereich der Durchsetzung von Frauenrechten mit unverbindlichen Vorschlägen noch wenig zu gewinnen war. Nie wäre es auch nur zu einer annähernden Gleichberechtigung gekommen, hätten sich nicht Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes und Juristin der ersten Stunde in Westdeutschland oder Elli Schmidt, damals Vorsitzende des Demokratischen Frauenbundes Deutschland (DFD) in Ostdeutschland, für feste, verbindliche Regelungen eingesetzt. Nur so haben wir viel erreicht bei der Gleichheit vor dem Gesetz.

Heute geht es um Chancengleichheit, für die ebenfalls die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Der Gesetzentwurf der CDU enthält hierzu einige vernünftige Ansätze, die wir in jedem Fall umsetzen sollten. Regelungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Mandat und Familie, etwa durch die Übernahme von mandatsbedingten Kinderbetreuungskosten oder die Bereitstellung von statistischem Datenmaterial wären hier zu nennen. Einige dieser sinnvollen Forderungen haben wir in einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit den Koalitionsfraktionen aufgenommen, für den ich um Zustimmung bitte. Auch die vorgeschlagenen Regelungen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Eltern sind sehr zu begrüßen und haben meine volle Unterstützung. Doch was die paritätische Beteiligung von Frauen im politischen Leben, bei Kandidaturen und Mandatsausübung angeht, so haben unverbindliche Soll-Regelungen, wie der Gesetzentwurf der CDU sie für die Wahlgesetze vorsieht, in anderen Bundesländern keine merkliche Wirkung gezeigt. Baden-Württemberg, welches über eine ähnliche Regelung in seinem Kommunalwahlgesetz verfügt, konnte damit seinen Frauenanteil bei den letzten Kommunalwahlen auf stolze 23,9 Prozent in den Gemeinderäten und 18,9 Prozent in den Kreistagen erhöhen. Oha. Der Landesfrauenrat Baden-Würrtemberg erklärte dazu: „Das Thema Kommunalwahlrecht – verbindliche Quoten für Kandidaturlisten – muss erneut auf die Tagesordnung. Eine gesetzliche Quotierung der Kandidaturlisten ist unabdingbar, damit es zu einer nennenswerten Steigerung des Frauenanteils in den Räten kommt. Wir fordern ein Paritätsgesetz für Baden-Württemberg. Eine Soll-Bestimmung – noch dazu ohne jegliche Sanktion – ist Papier“.

In Rheinland-Pfalz wurde die dort im Hinblick auf die Wahl 2014 eingeführte Soll-Regelung in einem Paritätsbericht der Landesregierung 2015 ausgewertet, in dem eine Erhöhing des Frauenanteils in den kommunalen Vertretungen um gerade einmal 1,4 Prozent konstatiert wurde. Auch an dieser Stelle sei nochmals auf den vorliegenden Entschließungsantrag verwiesen. Er würde eine vergleichbare Datenerhebung wie in Rheinland für die kommunalen Vertretungen in Brandenburg in die Wege leiten und wir hätten endlich deutlichere Zahlen, auf Grundlage derer wir tätig werden können.

Für die Landesebene sind wir mit unserem Paritégesetz einen großen Schritt vorangegangen. Gleiches sollten wir nun in der 7. Wahlperiode auch für die kommunale Ebene auf den Weg bringen. Mit einer Formulierung wie der vorliegenden können wir uns allenfalls das Gefühl verschaffen, etwas zu tun; die Realität würde sich damit nicht substantiell ändern.

Vielen Dank.