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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Gesetzestreue Legalwaffenbesitzer schützen, Sportschützen und Jäger nicht kriminalisieren“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Columbine war gestern? Das hatten wir uns wohl alle gewünscht. Spätestens mit dem berühmten Film „Bowling for Columbine“ war die Welt gewarnt, ihre Konsequenzen aus viel zu großzügigem legalen Waffenbesitz zu ziehen, doch zahlreiche Amokläufe, Terroranschläge und Attentate mussten folgen, erst vor wenigen Tagen wieder in Douglas County im US-Bundesstaat Colorado, nur 12 Kilometer von dem 1999 betroffenen Städtchen Columbine entfernt, bis es zu der nun umzusetzenden Richtlinie (EU) 2017/853 und dem Umsetzungsentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes kam, welchen wir sehr begrüßen.

Ziel des Gesetzentwurfes auf Bundesebene ist es – dass die AfD Schwierigkeiten mit dem Föderalismus hat und die Zuständigkeiten beizeiten durcheinanderbringt, sind wir inzwischen ja gewohnt – den Zugang zu illegalen Waffen zu erschweren. Dies soll unter anderem durch eine behördliche Rückverfolgungsmöglichkeit sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile erreicht werden. Außerdem soll durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen eine Nutzung legaler Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, ein Schritt, der aus unserer Sicht lange überfällig ist.

Ähnlich der US-amerikanischen Waffenlobby, der NRA, deren dreiste Thesen in regelmäßigen Abständen durch brutale Massaker an amerikanischen Schulen widerlegt werden, behauptet der uns hier vorliegende Antrag nun, dass Probleme mit Schusswaffen lediglich bei illegalem Waffenbesitz aufträten und jegliche behördliche Kontrolle einzig den Zweck hätte, den unbescholtenen Jäger von nebenan zu drangsalieren.

Geben Sie Acht und treten Sie doch nicht in die populistische Falle der NRA! Schauen wir genauer hin: Der Attentäter, der im April 2002 in Erfurt am Gutenberg-Gymnasium Amok lief, hatte zwar teils fälschliche Angaben in den Antragsformularen gemacht, dann aber aus Verkäufersicht seine Waffe legal erworben. Der Attentäter von Coburg, der im Juli 2003 an der Coburger Realschule 2 auf seine Lehrerin schoss, hatte die Schusswaffe seinem Vater entwendet, der diese als Mitglied eines Schützenvereins legal besaß. Der Täter, der im November 2006 an der Geschwister-Scholl-Realschule in Emsdetten mit Rohrbomben und Schusswaffen auf seine MitschülerInnen losging, hatte ab 18 Jahren frei zugängliche Schusswaffen online legal erworben. Auch der Amokläufer von Winnenden, der im März 2009 an der Albertville-Realschule 15 Menschen tötete, hatte seine Tatwaffe aus dem Waffenarsenal seines Vaters entwendet, der diese als Mitglied im Schützenverein in legale Besitz hatte.

All diese Beispiele verdeutlichen, dass der Schritt vom legalen Schusswaffenbesitz hin zur illegalen Verwendung nur ein klitzekleiner ist, dass viel zu leicht Verbindungen zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz entstehen und dass der geringste Leichtssinn auch bei legalem Waffenbesitz fatale Folgen haben kann.

Wir Bündnisgrüne fordern seit langem strengere Regeln zum Waffenbesitz, insbesondere ein Verbot voll- und halbautomatischer Schusswaffen in Privatbesitz. Bei mehr als 7300 legalen halbautomatischen Waffen allein in Brandenburg , wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Axel Vogel hervorgeht (Drs. 6/4721) dürfte kaum noch eine Behörde den Überblick haben, wie zuverlässig ihre Besitzer derzeit noch sind oder ob sich die Waffen überhaupt noch in der Händen der berechtigten Person befinden. Lange Zeit waren viele der Reichsbürger, die landesweit Behörden einzuschüchtern suchen, legale Schusswaffenbesitzer und wurde seltenst kontrolliert, denn nur etwa alle vier Jahrzehnte ist mit einer behördlichen Kontrolle zu rechnen. Insbesondere bei halbautomatischen Schusswaffen ist schwer zu überprüfen, ob der fragliche Besitzer die legale begrenzte Magazinkapazität nicht nach Erwerb der Waffenbesitzkarte einfach mit großen Magazinen technisch nachrüstet.

Bei dem verheerenden Attentat in Christchurch kamen ebenfalls halbautomatische Waffen zum Einsatz. Die neuseeländische Regierung unter Ministerpräsidentin Ardern hat daraus in Rekordzeit die einzig vernünftige Konsequenz gezogen und den privaten Besitz solcher Waffen nun verboten.

Wenn wir also etwas an dem adressierten Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisieren sollten, dann nur, dass er uns nicht weit genug geht. Wer ihn nach all den Ereignissen der vergangenen Jahre aber ablehnt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Vielen Dank.