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Ursula Nonnemacher spricht zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „NSU“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das Land Brandenburg trägt Mitverantwortung dafür, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ Jahre lang Morde, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle begehen konnte. Denn drei Monate vor dem ersten der bisher ermittelten Überfälle hatte der Brandenburger Verfassungsschutz von seinem Informanten „Piatto“ mehrere Hinweise erhalten – bezüglich des untergetauchten Neonazi-Trios, das heute als NSU bekannt ist: Hinweise auf Bewaffnungs- und Überfallpläne, auf zwei mutmaßlich Unterstützende sowie auf den Raum Chemnitz als Aufenthaltsort der gesuchten Bombenbauer. Hinzu kam die Analyse eines Auswerters, der die drei Flüchtigen aus den „Piatto“-Meldungen“ am 14. September 1998 korrekt als Rechtsterroristen einstufte.

Wenn diese Informationen als Behördenzeugnis an die Strafverfolger in Thüringen und Sachsen weitergegeben worden wären, hätte das die Chance vergrößert, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe vor der ersten Tat des NSU zu fassen. Dem damaligen Verfassungsschutzleiter Dr. Hans-Jürgen Förster ist der erwähnte Rechtsterrorismus-Vermerk von seinem Stellvertreter vorenthalten worden. Förster sagte vor dem Untersuchungsausschuss, dass die Polizei zu informieren gewesen wäre – selbst wenn „Piatto“ enttarnt worden wäre.

Wir Bündnisgrüne schlagen daher vor, dass das Land Brandenburg dem Thüringer Vorbild folgt und wenigstens finanzielle Mittel für die Angehörigen der Mordopfer und die Geschädigten der Sprengstoffanschläge bereitstellt. Die Summe sollte dabei eine halbe Million Euro nicht unterschreiten.

Eine solche Entschädigung, die natürlich nur Symbolcharakter haben kann, hätte der Minimalkonsens für fraktionsübergreifende Handlungsempfehlungen im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses sein können, ja sein müssen. Diesen Minimalkonsens gab es aber nicht, weil die SPD die Mitschuld Brandenburgs nicht anerkennt. Dass es keinen fraktionsübergreifenden Bewertungsteil gegeben hat, ist folglich keine „Blamage des Parlaments“, sondern logische Folge völlig unterschiedlicher Schlussfolgerungen. Eine „Blamage des Parlaments“ wäre es gewesen, ein gemeinsames Votum im Sinne der SPD zu verabschieden. Das wäre für die Angehörigen der NSU-Opfer kaum erträglich gewesen.

Ein zweiter wesentlicher Bestandteil eines Minimalkonsenses hätte es sein müssen, dass der Verfassungsschutz grundlegend reformiert wird, die Befugnisse klar begrenzt werden, insbesondere der V-Leute-Einsatz stark beschränkt wird und die parlamentarische Kontrolle wirkungsvoll gestärkt wird. Dass die Regierungsfraktionen all das verweigern, ist seit der Vorlage ihres Verfassungsschutzgesetz-Entwurfs im März klar gewesen. Folglich waren fraktionsübergreifende Handlungsempfehlungen ausgeschlossen.

Dass SPD und LINKE in ihrem Verfassungsschutzgesetz-Entwurf nicht einmal die Handlungsempfehlungen aus ihren eigenen Ausschuss-Sondervoten umsetzen, ist völlig unverständlich. Die LINKE will die V-Leute abschaffen, die SPD will, dass V-Leute „nicht von den Zahlungen der Verfassungsschutzbehörde für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes abhängig“ sind. Im Widerspruch dazu soll das Verfassungsschutzgesetz erlauben, dass V-Leute „auf Dauer“ überwiegend von den Zuwendungen des Nachrichtendienstes abhängig sind und zeitlich beschränkt sogar ihre „alleinige Lebensgrundlage“ auf dieser Basis bestreiten. Wer sich als Verfassungsschützer im Wortsinne versteht, sieht bei solchen gesetzlichen Folgen unserer dreijährigen Untersuchungsausschuss-Arbeit buchstäblich rot – und faktisch Rot-Rot.

Aber auch eine Änderung des Polizeigesetzes ist dringend erforderlich. Diesbezüglich haben SPD und LINKE ebenfalls überstürzt gehandelt. So muss der Einsatz von polizeirechtlichen Mitteln, die nachrichtendienstlichen Mitteln entsprechen, ebenfalls von der Parlamentarischen Kontrollkommission überwacht werden. Das betrifft insbesondere die Vertrauenspersonen im Bereich der Gefahrenabwehr. Wäre die Wahlperiode noch nicht zu Ende gewesen, dann wäre es die nächste Herausforderung des Untersuchungsausschusses gewesen, das VP-Wesen des Landeskriminalamtes transparent zu untersuchen. Welche Konflikte daraus entstehen können, ist seit Monaten in der Berichterstattung über den Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss zu lesen – auch dort ist ein Innenminister der SPD politisch für die Geheimniskrämerei verantwortlich.

Darüber hinaus haben die NSU-Untersuchungen in Brandenburg gezeigt, wie wichtig die bündnisgrüne Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizei ist. Im Falle eines Razzia-Verrats durch den V-Mann Christian K. und Ermittlungen gegen den V-Mann-Führer der Quelle „Barte“ konnte der Ausschuss nachweisen, wie staatsanwaltschaftliche Ermittlungsergebnisse politisch beeinflusst und damit manipuliert worden sind: Das Ermittlungsverfahren gegen den V-Mann-Führer wurde eingestellt und der damalige LKA-Direktor wieder als Beschuldigter ausgetragen – obwohl eine Oberstaatsanwältin einen Anfangsverdacht für eine Strafvereitelung im Amt sah.

Gegen führende Beamte des Verfassungsschutzes wurden Ermittlungsverfahren erst gar nicht erwogen, obwohl sie angezeigt gewesen wären. Etwa, weil der V-Mann „Barte“ mit Wissen und teilweise mit Genehmigung des Verfassungsschutzes Mordaufrufe auf CDs verbreitet hat – in vierstelliger Stückzahl. Selbst der damalige Verfassungsschutz-Leiter Heiner Wegesin gab vor dem Untersuchungsausschuss zu, dass es sich um einen „veritablen Verfassungsschutzskandal“ gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hätte damals gegen ihn ermitteln müssen – hat sie aber nicht.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei nicht ausreicht, sie muss für alle Landesbediensteten eingerichtet werden. Anders sind Missstände, wie sie der Untersuchungsausschuss zu Tage gefördert hat, nicht zu verhindern beziehungsweise nicht abzustellen.

Abschließend möchten wir Bündnisgrüne darauf drängen, dass der Landtag ein Forschungsprojekt finanziert, um den unbearbeiteten Fragen des Untersuchungsauftrags nachzugehen. Nach wie vor ist beispielsweise nicht klar, in welcher Verbindung das Trio zu bestimmten Personen aus Brandenburg stand. Entsprechende Namen fanden sich in Unterlagen, welche die Polizei 1998 in der Jenaer Bombenbauer-Werkstatt der Rechtsterroristen sichergestellt hat.

Außerdem scheinen ungeklärte Raubüberfälle bundesweit und damit auch in Brandenburg nur punktuell darauf hin untersucht worden zu sein, ob sie vom NSU begangen worden sein könnten. So schilderte ein Zeuge des BKA vor dem Untersuchungsausschuss, dass ungeklärte Raubüberfälle nach den Zeiträumen gefiltert worden seien, in denen Wohnmobil- oder andere Fahrzeug-Anmietungen des Trios bekannt gewesen seien. Was aber, wenn das BKA von einer Fahrzeuganmietung nichts weiß oder Mundlos und Böhnhardt mit einem gestohlenen Fahrzeug unterwegs waren? Es gibt also noch einiges zu untersuchen. Daher ist es durchaus auch überlegenswert, in der nächsten Wahlperiode einen weiteren Untersuchungsausschuss einzurichten.