- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen künftig auf die Erhebung von Beiträgen für die Sanierung oder Erweiterung bestehender Straßen verzichten. Für Straßen, die nach dem Stichtag 31.12.2018 fertiggestellt sind, müssen Anwohnerinnen und Anwohner dann nicht mehr zahlen.
Die Gemeinden erhalten vom Land zunächst pauschale Ausgleichszahlungen für die entfallenden Beiträge. Mit der sogenannten Spitzabrechnung fließen zusätzliche Landesmittel dort, wo die pauschalen Zuweisungen die entfallenden Beiträge nicht ausgleichen.
Wir haben schwere Bedenken hinsichtlich der Folgen, die die Abschaffung für den Landeshaushalt mit sich bringt. Über die nächsten Jahre ist mit stark steigenden Kosten zu rechnen, die den ohnehin strukturell überlasteten Haushalt weiter in Schieflage bringen könnten. Herr Bischoff sprach noch im Januar dieses Jahres von 25 Millionen Euro jährlich. Aktuell sind 31 Millionen Euro als Kompensation vorgesehen. Kollege Lüttmann befürchtet perspektivisch bis zu 50 Millionen Euro. Die Koalition versäumt es darzustellen, wie diese Belastung aufgefangen werden soll. Nachhaltige Haushaltspolitik sieht anders aus.
Dabei wären Verbesserungen auch an der bestehenden Regelung durchaus möglich gewesen, ohne die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz gänzlich abzuschaffen. In Niedersachen will die rot-schwarze Regierungskoalition die Straßenausbaubeiträge beibehalten, Bürgerinnen und Bürgern jedoch bessere Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten einräumen.
Dass sich Konflikte um die Erhebung von Straßenbaubeiträgen mit dem vorliegenden Gesetz befrieden lassen, davon ist kaum auszugehen. Da hilft auch keine Diskussion darüber, ob der Stichtag nun der Jahreswechsel 2017/18 oder 2018/19 sein soll. Auch, dass Anwohnerinnen und Anwohner bei Neuerschließung nach Bundesbaugesetzbuch weiterhin zahlen müssen, wird kaum vermittelbar sein.
Damit sind die nächsten Konflikte schon vorprogrammiert und es lassen sich Wetten darauf abschließen, welche Beiträge als nächstes ins Visier der Volksgesetzgebung genommen werden.
Im Sinne der Gemeinden muss mit der vorgesehenen Verordnung schnellstens Klarheit über die Abrechnung hergestellt werden. Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung hat dazu im letzten Innenausschuss vorgetragen und eine erste Verordnung binnen drei Monaten in Aussicht gestellt. Der 7. Landtag Brandenburg wird mit der Begleitung dieses Gesetzes sicher gut beschäftigt sein.
Die Volksinitiative hat es vermocht, mit mehr als 100.000 Unterschriften einen erheblichen politischen Druck zu erzeugen. Und auch die politische Großwetterlage trägt wohl ihren Teil dazu bei. Vereinzelte Schlaglöcher der neuen Regelung wurden im Ausschuss noch geflickt, aber der eingeschlagene Weg bleibt holprig. Wir werden uns daher enthalten.