Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag „Einführung eines Familientages für berufstätige Eltern“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Viele Menschen sehnen sich nach mehr Zeit. Berufstätige Eltern oder Berufstätige, die ihre alten Eltern pflegen. Menschen die sich in ihrer Erwerbsarbeit und im Ehrenamt engagieren. Aus einer eher philosophischen Perspektive betrachtet verlieren sich viele Menschen auch einfach in den vielen Möglichkeiten, die ihnen die Freizeit zu bieten hat und fühlen sich dadurch wie gehetzt. Und zwischendurch wird medial immer mal wieder sogar von Schulkindern berichtet, die schon in Zeitnot seien. Ich möchte daher bereits schon gleich zu Anfang sagen: Das Thema Zeitknappheit hat sehr viele Facetten.

Die AfD-Fraktion möchte mit ihrem Antrag auf dieses Lebensgefühl eine sehr einfache Antwort geben. Und wie so oft, greift sie dafür ganz tief in die Mottenkiste der deutschen Vergangenheit. Die Nationalsozialisten führten 1943 einen monatlichen Hausarbeitstag für Mütter von Kindern unter 14 Jahren ein. An dieser Altersgrenze der Kinder orientiert sich jetzt auch die Fraktion der AfD hier im Brandenburger Landtag. In den Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern gelten teilweise sehr unterschiedliche Altersmaxima der Kinder. Kongruent und empirisch begründbar sind diese meistens nicht. Und auch die AfD begründet die Wahl der Altersgrenze nicht. Sie lehnt sich ganz bestimmt nur zufällig an die an die damals gewählte Regelung an. Dass aber nicht mehr 1943, sondern 2019 ist, anerkennt die AfD dann offenbar doch ein wenig, indem sie auch Väter in die Regelung mitaufnehmen möchte.

Nun ist es aber so, dass die Sehnsucht nach Zeit eben nicht durch drei, respektive sechs zusätzliche freie Tage gestillt werden kann. Wir brauchen keine Antwort aus dem letzten Jahrhundert, als Familien und Erwerbsarbeit noch völlig anders und deutlich patriarchaler organisiert waren als heute. Und ja, das gilt auch für die ehemalige DDR, in der dieser Tag auch den Frauen vorbehalten war, ohne Altersgrenze der Kinder übrigens. Das war kein emanzipatorischer Akt, sondern ein gesetzgeberischer Minimaltribut an die sozialistisch gewollte Berufstätigkeit von Frauen. Die Geschlechterrollen hat die DDR-Regierung damit sogar regelrecht zementiert.

Im 21. Jahrhundert brauchen wir dagegen einen ganzen Strauß an Antworten, und zwar solche, die in unsere Zeit passen. Digitalisierung kann für mehr Zeitsouveränität sorgen. Behördengänge können online vorbereitet werden, und zukünftig kann ganz sicher vieles auch ohne Besuch des Amtes erledigt werden. Das ist aber nur ein kleiner Baustein. Viel wichtiger sind Arbeitsmodelle, die den Beschäftigten mehr Möglichkeiten einräumen, über das Wieviel, Wann und Wo ihrer Arbeitsleistung mitzubestimmen. Auch ein echtes Rückkehrrecht in Vollzeit kann arbeitstätigen Frauen und Männern ermöglichen, sich um andere Menschen zu kümmern, ohne sich sorgen zu müssen, beruflich aufs Abstellgleis zu gelangen. Eine bundesgesetzliche Pflegezeit setzt hier auch an, ebenso wie eine Berücksichtigung von Pflegezeiten und familiärer Sorgezeiten bei der Berechnung der gesetzlichen Rente. Ein weiterer Baustein wäre eine Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Manchmal passen eine veränderte Lebenssituation und die Erfordernisse des ursprünglich erlernten Berufs nicht mehr zusammen. Den Menschen hier über einen Ausbau und Umbau des Systems der beruflichen Weiterbildung mehr Handlungsspielraum zu ermöglichen, ist nachhaltig. Das stärkt die Eigenbestimmung der Menschen. Die Gewährung von drei beziehungsweise sechs freien Tagen pro Jahr bedeutet kein Mehr an Selbstbestimmung und entspringt einer eher paternalistischen Grundhaltung.

Wir lehnen den Antrag ab!