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Ursula Nonnemacher spricht zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "In Kooperation - gemeinsam stark"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Rund um die abgesagte Verwaltungsstrukturreform und die Volksinitiative „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ hat der Landtag mehrere Beschlüsse gefasst, die die Förderung einer vertieften interkommunalen Zusammenarbeit, die Forcierung der Digitalisierung der Verwaltung, die Betrachtung der Aufgabenverteilung zwischen Landkreisen und Gemeinden, die Verbesserung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen, eine FAG-Novelle, die Teilentschuldung der Kreisfreien Städte und eine verbesserte Bürgerbeteiligung in der Kommunalverfassung zum Inhalt haben. Zu den drei wesentlichen Punkten Teilentschuldung, Digitalisierung und E-Government sowie Interkommunale Zusammenarbeit hat sich im Dezember 2017 unter Leitung von Staatssekretärin Lange eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Bericht wir hier diskutieren.

Das vorgelegte Konzept zur Entschuldung der drei kreisfreien Städte um mindestens 50% ihres zum 31.12.2016 zu verzeichnenden Kassenkreditbestandes und die ausgehandelten Modalitäten werden von uns begrüßt. Das Land stellt ab 2019 über 5 Jahre die Mittel entsprechend 40% der Kassenkredite bereit, die Städte leisten einen Entschuldungsbeitrag in Höhe von 10% des Kassenkreditbestandes. Die Zahlung von Landesmittel sind – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – an die Erfüllung der Konsolidierungsvereinbarungen gebunden. Gut finden wir, dass die betroffenen Städte die Eigenbeiträge bis zu 10 Jahren strecken können – dies schafft etwas Spielraum bei unabdingbaren Investitionen. Die Landesmittel von 211,2 Millionen Euro sind im Einzelplan 20 vorgesehen.

Im Digitalisierungskapitel stellt die Arbeitsgruppe zurecht fest, dass sowohl Bürgerschaft als auch Wirtschaft heute einheitliche, unbürokratische, zeit- und ortsunabhängige elektronische Zugänge zu Verwaltungsleistungen aller Ebenen erwartet und dass die Digitalisierung große Chancen sowohl für die Qualität als auch die Kooperation zwischen Landes- und Kommunalverwaltungen eröffnet. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet uns zudem, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen einheitlich elektronisch anzubieten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung fristgerecht ihre Hausaufgaben gemacht und im April ein E-Government Gesetz vorgelegt, welches im parlamentarischen Verfahren ist. Dass wir es nicht zeitgleich verabschieden liegt daran, dass CDU und Bündnisgrüne noch umfangreiche Verbesserungsvorschläge sowohl was Ziel und Zweck des Gesetzes, als auch zur Barrierefreiheit, zur Kompatibilität mit mobilen Endgeräten und zu umfangreicheren Open-data-Regelungen vorgelegt haben. Wir freuen uns sehr, dass der AIK diese Vorschläge noch prüfen will und die kommunalen Spitzenverbände zu einer ergänzenden Stellungnahme aufgefordert hat. Die Bereitstellung von offenen Daten muss weit über Geodaten hinausgehen!

Das Kapitel über die Interkommunale Zusammenarbeit beschränkt sich auf kreisliche Aufgaben. Sowohl bei der Darstellung der bestehenden Möglichkeiten als auch bei den recht zurückhaltenden Wünschen nach Gesetzesänderungen kommt zum Ausdruck, dass die Verbände eigentlich mit dem 2014 novellierten Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg recht zufrieden sind. Diskutiert werden darüber hinaus eine Kompetenzstelle für interkommunale Zusammenarbeit beim Land neben den Angeboten der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunalaufsicht und die Möglichkeit weiterer staatsvertraglicher Vereinbarungen mit Berlin.

Das beauftragte Konzept selbst wird uns im 4. Quartal vorgelegt und beinhaltet dann auch Vorschläge zur interkommunalen Zusammenarbeit im kreisangehörigen Raum. Zum Diskussionsstand zur Aufgabenverteilung zwischen Landkreisen und Gemeinden und zu Maßnahmen zur Verbesserung der ehrenamtlichen Tätigkeit in kommunalen Vertretungen äußert sich der Bericht nicht. Das ist schade und sollte nachgeholt werden.