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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen Ebene"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir freuen uns, dass mit dem vorliegenden Entwurf sinnvolle Rudimente der abgeblasenen Verwaltungsstrukturreform abschließend in Gesetzesform gegossen werden und damit ein gesetzlicher Rahmen für die Gemeinden geschaffenen wird, die sich schon lange auf den Weg zu einer freiwilligen Zusammenarbeit im Verbandsgemeindemodell gemacht haben.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen zu den amtsfreien Gemeinden und den bestehenden Ämtern Verbandsgemeinden und mitverwaltende Gemeinden hinzukommen. Wohlweislich setzt die Landesregierung dabei auf Freiwilligkeit – keine Gemeinde wird zu Veränderungen gezwungen werden. Damit wird es in Brandenburg zukünftig vier Organisationsmodelle für die Gemeindeebene geben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält diese Anzahl für unnötig hoch, da aus unserer Sicht nicht alle Modelle positive Entwicklungen mit sich bringen.

Wie Sie wissen, begrüßt meine Fraktion die Einführung der Verbandsgemeinde in Brandenburg, welche wir seit nunmehr 6 Jahren fordern. Auch die Verantwortlichen in der Kurstadtregion Elbe-Elster sowie in der Oderlandregion werden sich über eine gesetzliche Grundlage für die Verbandsgemeinde freuen. Mit einer Direktwahl der Verbandsgemeindebürgermeisterin bzw. des Verbandsgemeindebürgermeisters bietet sie einen Zugewinn an demokratischer Legitimation, welche die im Vergleich zum Amt umfangreichere Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben wie im Bereich der Grundschulen erlaubt. Wir hätten uns jedoch gewünscht, dass die nach dem Kindertagesstättengesetz den Gemeinden übertragen Aufgaben auch im Verbandsgemeindemodell bei den Ortsgemeinden verbleiben können. Diese wissen am besten um die Ausgestaltung des Kita-Angebotes vor Ort. Leider fand ein entsprechender Änderungsantrag unserer Fraktion vergangene Woche im Innenausschuss keine Mehrheit. Aber auch so bleibt eigener Gestaltungsspielraum der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde erhalten. Dieser Spielraum kann durch eine Entlastung im Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben ausgiebiger genutzt werden als bisher.

Dass bestehende Ämter bestehen bleiben können, damit können wir leben. Damit geht einher, dass der Bestandsschutz auch für den Fall einer Fusion von zwei Ämtern gelten soll. Der Neubildung von Ämtern erteilen wir aber eine klare Absage.

Das Mitverwaltungsmodell haben wir schon immer strikt abgelehnt. Auch die Anhörung im Innenausschuss Anfang Juli konnte unsere Zweifel nicht ausräumen: die Mitverwaltung bringt ein demokratisches Defizit mit sich. Für die Bürgerinnen und Bürger ist nicht erkennbar, welche Gemeinde – die mitverwaltende oder die mitverwaltete – über welche Aufgaben entscheidet. Zudem besitzt die mitverwaltete Gemeinde zu wenig Kontrollrechte über Entscheidungen der mitverwaltenden Gemeinde.

Neben der Einführung der Verbandsgemeinde wird noch ein weiteres, langjähriges Anliegen der Bündnisgrünen Wirklichkeit. In der vergangenen Woche wurde ein Änderungsantrag von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grüne zur Direktwahl von Beiräten beschlossen. Jede Gemeinde kann die Möglichkeit einer Direktwahl fortan freiwillig beschließen und in ihrer Hauptsatzung verankern. Dieser Schritt stärkt die lokale Demokratie nachdrücklich. Ich bin froh, dass der vorzügliche Arbeit leistende Seniorenbeirat bei uns in Falkensee nun wieder unmittelbar von allen Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewählt werden kann.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir uns aufgrund der geäußerten Bedenken enthalten, auch wenn wir uns freuen, dass das Verbandsgemeindemodell jetzt doch noch Einzug in Brandenburg hält.