- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Wie vielen von uns ist sie auch mir noch immer präsent als hätte ich sie gestern erst gehört: Die eindrucksvolle Rede der Sonderbotschafterin für die Würde der Überlebenden von Menschenhandel der Vereinten Nationen, Nadia Murad, am 5. April vor dem Brandenburger Landtag. Umso mehr freut es mich, heute erneut Vertreter (und eine Vertreterin) der yesidischen Bevölkerungsgruppe aus dem Nordirak bei uns als Gäste begrüßen zu dürfen. Ihre zwei nicht minder bewegenden Reden riefen uns die Mahnung Nadia Murads erneut in ihrer vollen Reichweite ins Gedächtnis.
Es geht einmal um das Schicksal von Tausenden verschleppten und misshandelten Frauen, die eine Stimme bekommen haben und für die konkrete Hilfangebote vor Ort und im Ausland zu organisieren sind. Es geht aber auch darum, schwere systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber einer Volksgruppe wirksam zu unterbinden und die begangenen Verbrechen vor dem Internationalen Gerichtshof zur Anklage zu bringen.
Wir Grünen fühlen uns von je her der Tradition einer auf dem Schutz der Menschenrechte und dem Ziel der globalen Gerechtigkeit basierenden Politik verpflichtet. Unsere Handlungsbasis ist dabei das Völkerrecht mit der Charta der Vereinten Nationen und den Regelungen des Römischen Statuts zur Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs.
Grund- und Menschenrechte wie Leben, körperliche Integrität und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar. Durchweg haben wir zudem die Auffassung vertreten, dass es auch in der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft liegt, ihr Mögliches für den Schutz von in ihrer Existenz bedrohten Völkern oder Bevölkerungsgruppen, zu tun.
Ich bin glücklich und auch stolz darauf, dass der Landtag fraktionsübergreifend bereits mit seinem Beschluss vom 16. Dezember 2016 „Humanitäre Hilfe für besonders schutzbedürftige Yezidinnen und Yeziden des Irak“ (Drs. 6/5583-B) eine wesentliche Richtungsentscheidung getroffen hat und sich für ein Aufnahmeprogramm von Frauen und Kindern aus dem Nordirak ausgesprochen hat, welche Opfer traumatisierender Gewalt geworden sind. Umso mehr erfreut es mich, dass wir heute gemeinsam den zweiten Schritt gehen und ein wichtiges Zeichen in Richtung des Bundes setzen. Der Fokus liegt auf der Benennung und Ahndung der begangenen Verbrechen – eine wesentliche Voraussetzung für die Verarbeitung des Geschehenen und einen späteren Versöhnungsprozess. Ich möchte nicht in allen Einzelheiten die bereits geschilderten Grausamkeiten wiederholen. Es gibt dazu zahlreiche Berichte von Menschenrechtsorganisationen oder der Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zu Syrien vom 16. Juni 2016. Jedes einzelne Verbrechen ist als solches zu verurteilen und jedes der Opfer steht mit seinem Schicksal für sich. Darüber hinaus aber deutet vieles darauf hin, dass die Terrormiliz IS in der Absicht handelt, die Bevölkerungsgruppe der Yesiden völlig auszulöschen, einen Umstand den es zu erfassen und dessen Fortschreiten es zu verhindern gilt. Als Land fordern wir die Bundesregierung auf, sich innerhalb der Vereinten Nationen und auf allen diplomatischen Ebenen für eine Überweisung der völkerrechtlich zu ahndenden Taten an den Internationalen Strafgerichtshof einzusetzen. Täter, die in Deutschland fassbar sind, sollen sich bereits hier in Deutschland nach nationalem Straf- und Völkerstrafrecht vor Gericht verantworten.
Anrede!
Schutz für traumatisierte Frauen, psychosoziale Betreuung und ein funktionierendes Gerichtssystem können wir bieten. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, als Land Brandenburg einen kleinen, aber bedeutsamen humanitären Beitrag zu leisten.
Unser Antrag wurde angenommen.