- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Mit dieser völkisch-nationalistischen Gespenstergeschichte zur Förderung von Familien überschreiten Sie von der Brandenburger AfD-Fraktion endgültig letzte Schamgrenzen. Dieser Antrag ist ein deutliches Bekenntnis zu rechten Positionen, voller Abwertung gegenüber allem, was Ihnen in der AfD als anders oder fremd erscheint. Da sehen Sie sich offenbar nicht in der Tradition deutscher humanistischer Bildung. Ihr Antrag ist in sich voller Widersprüche sowie juristischer und logischer Fehler.
„Das Ziel“, so im Antrag „muss eine kinderfreundliche Gesellschaft sein“. Kinderfreundlich wird diese Gesellschaft, der Logik Ihres Antrags folgend, aber nur für Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft haben, und deren Eltern aus Mann und Frau bestehen. Alle anderen Kinder sollen offen benachteiligt werden, so soll es zum Beispiel für ihre Familien kein „Familien-Darlehen“ geben. Hier ist schon einer Ihrer vielen logischen Fehler. Was Sie hier fordern ist nämlich nicht kinderfreundlich. Das ist freundlich für völkisch und national eingestellte Eltern. Das ist auch freundlich für alle, die einer christlich-fundamentalistischen Überzeugung folgen, die Ehe zwischen Mann und Frau sei die einzige „normale“ Familienform. Der Deckmantel der Kinderfreundlichkeit ist hierfür zu kurz!
Für Ihre vielen juristischen Fehler will ich Ihre Forderung danach nennen, die „Identität des deutschen Staatsvolkes“ müsse durch eine Erweiterung des Artikels 6 im Grundgesetz gesichert werden. Dort steht aber schon in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Soll Artikel 3 dann weg? Oder soll der gekürzt werden um Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft?
Und – schon wieder ein logischer Fehler - genau welche Identität des deutschen Staatsvolkes meinen Sie eigentlich?
Ein weiterer logischer Fehler ist Ihr Satz – ich zitiere: „Die Gender-Ideologie…ist wissenschaftlich nicht bewiesen und darf nicht länger mit Steuermitteln gefördert werden.“ – Zitat Ende. Sie können an dieser Stelle beruhigt aufatmen: Ideologien sind per se niemals wissenschaftlich bewiesen. Vermutlich haben Sie aber nur den Begriff Ideologie absichtlich falsch verwendet, was Ihnen mit Sicherheit den Anschluss im rechten Lager sichert, aber eine ernsthafte Auseinandersetzung behindert. Bestimmt meinen Sie eigentlich das Gender-Mainstreaming. Und auch hier begehen Sie dann schon wieder einen logischen Kurzschluss: Gender Mainstreaming ist nicht eine Umsetzung von Gender-Theorien! Gender Mainstreaming analysiert die Auswirkungen von politischem und Verwaltungshandeln auf Frauen und Männer. Je nach politischem Willen kann das dann verändert werden. Aber so tief wollen Sie da ja bestimmt nicht einsteigen, dafür müssten Sie dann ja präzise recherchieren und argumentieren.
Für uns Bündnisgrüne bleibt zu diesem schillernden Antrag mit diskriminierenden, völkisch-nationalen, fundamental-christlichen und radikal konservativen Aspekten eigentlich nur eins zu sagen: Wir halten es mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.”
Wir lehnen den Antrag ab.